Zwischen Männern und Frauen klafft im Alter eine finanzielle Lücke. Sie ist in allen drei Säulen des Rentensystems zu finden. In der betrieblichen Altersversorgung holen die Frauen zwar bei der Verbreitung auf, kommen aber noch längst nicht auf die Renten der Männer.
Darauf weist eine Studie des Berlin-Instituts mit dem Titel „Frauen im Ruhestand – immer noch schlechter gestellt“ hin. Die positive Veränderung in der jüngsten Vergangenheit: Heute bauen etwa gleich viele Frauen wie Männer eine betriebliche Altersversorgung auf.
Deutliche Unterschiede bestehen allerdings zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Nach den Auswertungen des Berlin-Instituts zahlen Frauen im öffentlichen Dienst häufiger als Männer in eine öffentliche Zusatzversorgung ein (25 Prozent vs. 13 Prozent). In der Privatwirtschaft verhält es sich dagegen umgekehrt. Unter den SV-pflichtigen Arbeitnehmern erwerben 47 Prozent der Männer eine Anwartschaft, aber nur 32 Prozent der Frauen. In beiden Fällen sind die Anwartschaften der Frauen geringer als die der Männer.
Abstand von 30 bis 43 Prozent
Im öffentlichen Dienst kommen die Frauen im Durchschnitt auf eine Zusatzrente von 196 Euro. Bei den Männern sind es 276 Euro. Das macht einen Unterschied von fast 30 Prozent. In der privaten Wirtschaft fällt die Lücke mit 43 Prozent sogar noch größer aus (Männer: 349 Euro, Frauen: 199 Euro). Diese Unterschiede, die in ähnlicher Weise auch in der gesetzlichen Rente zu finden sind, haben auch in der betrieblichen Altersversorgung strukturelle Ursachen. Frauen arbeiten in Branchen und Berufen, in denen weniger verdient wird und in denen seltener oder zumindest im Umfang geringere betriebliche Altersversorgung von den Unternehmen bereitgestellt wird.
Nur schwache Ergänzung, wo sie am nötigsten wäre
Die Folge: Gerade in den Bereichen, wo ergänzende Altersversorgung wegen geringerer Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders wichtig ist, liefert die bAV nur eine schwache Ergänzung. Im kommenden Jahr tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Damit sollen vor allem Geringverdiener und Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben gefördert werden. Wenn diese Maßnahmen wie beabsichtigt greifen, werden vor allem Frauen in besonderem Maße davon profitieren.