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Betriebsrenten: Gestärkt und zugleich ausgebremst 

Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz hat die betriebliche Altersversorgung verbessert. Doch zu hoher Verwaltungsaufwand bremst die weitere Verbreitung aus.

Eine Studie des bAV-Dienstleisters DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH hat sich mit einigen Auswirkungen des im Jahr 2018 eingeführten Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG) beschäftigt. Demzufolge hat diese Gesetzesnovelle in Teilen durchaus neue Impulse gebracht.

Das gilt insbesondere für den Arbeitgeberzuschuss und das gewachsene Volumen im Rahmen der Entgeltumwandlung. So ergab die Auswertung von 4.500 Datensätzen aus 120 Unternehmen, dass sich der Arbeitgeberzuschuss seit 2018 um 58 Prozent erhöht hat. Auch auf der Arbeitnehmerseite wuchs das Engagement für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Hier stieg der freiwillig geleistete Eigenanteil. Jeder vierte Angestellte zahlte mehr ein. Insgesamt erhöhte sich das Beitragsvolumen im Schnitt um knapp 35 Prozent. Somit wurden zumindest monetäre Ziele des BRSG erfolgreich umgesetzt. Anders sieht es jedoch in administrativer Hinsicht aus.

Hoher Verwaltungsaufwand begrenzt positive Effekte 

Die DCS sieht in ihrem begleitenden Studienkommentar vor allem mit Blick auf die letzte BRSG-Stufe noch erheblichen Nachholbedarf bei deren Umsetzung. Diese schreibt seit Anfang 2022 den Unternehmen vor, dass auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten müssen. Doch der damit verbundene administrative Aufwand stellt gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. So fehlt es beispielsweise an personellen Ressourcen für die Umsetzung. Die Studienautoren weisen darauf hin, dass dies nicht nur eine höhere Durchdringungsquote für die betriebliche Altersversorgung im Allgemeinen verhindert, sondern dass damit auch zivil- sowie strafrechtliche Risiken sowie Auswirkungen auf die Handelsbilanz für die Unternehmen verbunden sein können.

Über die Hälfte der Beschäftigten mit Betriebsrenten-Anwartschaft

Welchen Stellenwert die betriebliche Altersversorgung insgesamt im deutschen Altersvorsorgesystem einnimmt, verdeutlichen Zahlen, die das Statistische Bundesamt zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten veröffentlicht hat. Danach betrug der bAV-Vertragsbestand in Deutschland im Jahr 2020 rund 16,38 Millionen. Das ergab für das Jahr 2019 eine bAV-Durchdringungsquote von 53,9 Prozent. Rentenzahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erreichten 2019 ein Volumen von 27,11 Milliarden Euro.