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    Mehrheit für Erhalt der Garantien in der bAV

    Die Garantien, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ihren Beschäftigten aussprechen, spielen für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betriebsrente. Das ergab die jüngste Umfrage im Rahmen des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) viermal im Jahr gemeinsam mit dem Kölner Marktforschungsunternehmen YouGov erhebt.

    vom 01.09.2016

    Zur Studie

      Mehrheit für Erhalt der Garantien in der bAVSo erklärten 70 Prozent der Befragten, die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung sollten so bleiben, wie sie derzeit sind. Dafür wird auch in Kauf genommen, dass die Renditechancen bei der Anlage der Gelder für die künftigen Betriebsrenten geringer ausfallen.

      Dementsprechend ist die Bereitschaft, zugunsten einer möglichen höheren Renditeerwartung zumindest auf einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie zu verzichten, ziemlich gering verbreitet. Dieser Alternative stimmten in der Befragung lediglich 32 Prozent mehr oder weniger zu.

      Zielrente mit mehr Freiheiten in der Kapitalanlage

      Auf mehr Zustimmung stößt dagegen eine „Kompromisslösung“. Diese schlugen Autoren eines Gutachtens vor, das im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums angefertigt wurde. Darin ist in Anlehnung an Erfahrungen in anderen europäischen Staaten eine sogenannte Zielrente konzipiert. Bei dieser Zielrente ist die spätere Leistung auf der Grundlage sorgfältiger kaufmännischer Grundsätze ermittelt, aber nicht garantiert. So bleibt Spielraum für eine ertragreichere Kapitalanlage. Wenn wegen ungünstigerer Kapitalmarktbedingungen die künftige Rente herabgesetzt werden muss, wird nach einer Verbesserung der Kapitalanlagen die Rente wieder angehoben. Mit einer solchen Lösung konnten sich immerhin 55 Prozent der Befragten anfreunden.

      Die Umfrage zum DIA-Deutschland-Trend erfolgte vor dem Hintergrund einer politischen Diskussion, die im Ergebnis zu einer geringeren Haftung der Arbeitgeber für die Betriebsrenten führen soll. Darüber wird seit der Vorstellung des sogenannten „Sozialpartnermodells Betriebsrente“, das vom Bundesarbeitsministerium bereits 2014 erstmalig ins Gespräch gebracht worden ist, eine Auseinandersetzung mit den Verbänden der Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften und Anbietern der betrieblichen Altersversorgung geführt.

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