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    Grundsicherung im Alter – was ist zu tun?

      Wie wird die Leistung berechnet?

      Einer zunehmenden Zahl älterer Menschen reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um über die Runden zu kommen. Armut im Alter betrifft insbesondere Personen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt oder einmal arbeitslos waren. Früher sahen sich viele Ruheständler dann gezwungen, neben der Rente zusätzlich noch Sozialhilfe zu beantragen. Erst mit der Einführung der Grundsicherung im Alter im Jahre 2003 änderte sich das Verfahren. Doch ist vielen nicht bewusst, dass sie eine solche Leistung beziehen können, sollte die Rente zum Leben nicht reichen.

      Die Berechnungsmethodik: Die Grundsicherung im Alter als finanzielle Hilfestellung ist keine pauschal festgesetzte Leistung. Stattdessen erfolgt eine individuelle Aufstockung der Rente. Die konkrete Höhe der Grundsicherung richtet sich dabei einerseits nach den zur Deckung des Lebensunterhaltes anfallenden Kosten, andererseits nach dem vorhandenen Einkommen: Aus der Differenz beider Größen ergibt sich die Grundsicherung im Alter.

      Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

      Für einen Anspruch auf Altersgrundsicherung müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Zunächst einmal muss die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen. Zweitens muss, wie schon beschrieben, die volle Deckung des Lebensunterhaltes wegen eines geringen Einkommens beziehungsweise eines geringen Vermögens mit eigenen Mitteln ausgeschlossen sein. Drittens muss die Altersgrenze erreicht worden sein. Laut Deutscher Rentenversicherung sollte bei einem monatlichen Gesamteinkommen von unter 786 € eine Überprüfung veranlasst werden, um festzustellen, ob eine Grundsicherung im Alter nach Sozialgesetzbuch XII beansprucht werden kann.

      Durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters hängt das Alter, ab dem Anspruch auf Grundsicherung besteht, vom Geburtsjahrgang ab. Für Menschen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für alle, die nach dem Jahre 1964 geboren wurden, gilt das Alter von 67 Jahren. Wer zwischen den Jahren 1947 und 1964 auf die Welt kam, kann hier der Tabelle entnehmen, ab wann eine Beantragung von Grundsicherung im Alter möglich ist.

      Wo kann der Antrag auf Grundsicherung gestellt werden?

      Um Grundsicherung im Alter zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder kann dies beim zuständigen Sozialamt oder aber direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Die Rentenversicherung leitet den Antrag dann an die jeweilige Behörde weiter. Nach Genehmigung des Antrages gemäß Sozialgesetzbuch XII wird die Leistung für eine Zeitspanne von einem Jahr bewilligt. Anschließend muss ein Folgeantrag gestellt werden, um den Leistungsbezug aufrechtzuerhalten. Eines ist auf jeden Fall zu beachten: Eine rückwirkende Gewährung der Grundsicherung im Alter ist ausgeschlossen.


      Autorin: Jenna Eatough – mehr zum Thema Grundsicherung finden Sie hier

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