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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 27.12.2018 Drucken

    Vermögensübergang frühzeitig planen

    Michael Gödert, Finanzexperte der FiNUM.Private Finance AG in Wülfrath, erklärt, wie Unternehmer und Freiberufler den Vermögensübergang möglichst reibungslos an die nächste Generation vollziehen.

    Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich über eine Nachfolgeregelung Gedanken zu machen?

    Michael GödertIm Prinzip so früh wie möglich, denn je besser der Nachfolger das Unternehmen und seine Kunden kennt, desto unkomplizierter ist der Übergang. Fünf bis zehn Jahre sollte man sich für die Suche nach einer gut funktionierenden Lösung schon Zeit lassen oder bei Familienunternehmen frühzeitig jemanden die Chance geben, in das Unternehmen hineinzuwachsen.

    Die Firma übergeben und trotzdem ein Stück weit die Zügel in der Hand behalten, geht das?

    Hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, etwa über ein Aufsichtsratsmandat oder eine Anstellung als Geschäftsführer. Welches Konstrukt passt, ist individuell sehr verschieden. Nicht immer ist es die beste Lösung, den Fuß in der Tür zu behalten. Deswegen kann es gerade für die Nachfolgereglung Sinn machen, sich extern beraten zu lassen.

    Sollte auch aufgebautes Vermögen für die nächste Generation vorbereitet werden?

    Gerade bei größeren Vermögen ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen. Wer etwa Steuerfreibeträge in der Familie nutzen möchte, muss in Jahrzehnten denken. Zudem kann nicht jeder Erbe auf Anhieb mit einem Depot aus handverlesenen Einzelaktien umgehen oder die Vermietung einer Immobilie fern vom Wohnort gut managen. Je frühzeitiger man sich hier gemeinsam über gut machbare Lösungen Gedanken macht, desto besser lässt sich so etwas regeln.

    Flexible Bausteine für die Altersvorsorge

    Wie sollte sich eine Vermögensstruktur verändern, je näher der Ruhestand rückt?

    Dafür kommt es natürlich darauf an, wie entscheidend die flexiblen Bausteine für die Altersversorgung eingeplant sind. Wird das Ersparte nicht unbedingt benötigt, können weiter chancenreiche Anlagen wie Aktien im Vordergrund stehen. Aber sind regelmäßige Erträge oder ein sukzessiver Verbrauch fest einkalkuliert, ist es wichtig, das Schwankungsrisiko möglichst klein zu halten. Dann reduziert der Ruheständler die Aktienquote zu Gunsten von festverzinslichen Werten. Auch hier ist ein Zeithorizont von fünf bis zehn Jahren vor dem Ruhestand ratsam.

    Aber reicht es nicht, das eigene Unternehmen zu verkaufen, um abgesichert zu sein?

    Natürlich kann das funktionieren, aber dafür gibt es keine Garantie. Fällt der Zeitpunkt des Verkaufs in eine wirtschaftliche Talsohle oder findet sich gar niemand, der den Betrieb übernehmen möchte, kann das zu einer Versorgungslücke führen.

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