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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 3.6.2019 Drucken

    Standard-Riester statt Staatsfonds

    Braucht es ein neues Standardprodukt für die Altersvorsorge? Politiker und Verbraucherschützer meinen ja. Anbieter von Riester-Verträgen verweisen auf die Vorgaben, die das Gesetz ohnehin für Riester-Verträge schon macht.

    Doch Letzteres ist nur die halbe Wahrheit. In Wirklichkeit dominiert Vielfalt in der Riester-Welt.

    Standardprodukt AltersvorsorgeAls Gegenentwurf zu den bereits öffentlich diskutierten Staatsfonds oder ähnlichen Standardprodukten, die unweigerlich zu einer Kannibalisierung vorhandener Angebote in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge führen würden, haben Fondsanbieter einen Standard-Riester skizziert.

    So könnte er aussehen: Je Anbieter gibt es nur ein Produkt mit einem Risikoprofil, keinen Wahlmöglichkeiten und auch keinen Zusatzabsicherungen zum Beispiel für die Berufsunfähigkeit. Statt der generellen Brutto-Beitragsgarantie ist ein risikoreduzierender Mechanismus in Form einer Life-Cycle-Steuerung oder einer Garantie verpflichtend. Dem Kunden wird keine Möglichkeit zur Fondsauswahl oder zum Fondstausch eingeräumt. Es bleibt bei der vom Anbieter gewählten Portfoliostruktur.

    Wohn-Riester ausgeschlossen, außer bei Bausparkassen

    Die Auszahlphase beginnt frühestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Die Auszahlung wird lebenslang garantiert, entweder als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan mit Teilkapitalverrentung spätestens ab dem 85. Lebensjahr. Bei diesem Standardprodukt entscheidet der Anbieter, welche Variante er einsetzt. Teilkapitalentnahmen in der Ansparphase sind nicht gestattet, ebenso nicht zu Beginn der Auszahlphase. Wohn-Riester wird ausgeschlossen, außer bei Bausparkassen. Eine Aufnahme in den Versorgungsausgleich findet nicht statt.

    Weniger Aufwand, weniger Kosten

    Unter diesen Prämissen, so die Meinung in der Fondsbranche, fände eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes statt, der sich dann auch in den Produktkosten niederschlagen müsse. Den Gesellschaften stünde es frei, neben dem Standard-Riester auch andere Riester-Konzepte (Komfort-Riester) anzubieten. Bei diesen wäre dann zum Beispiel auch eine flexible Ausgestaltung der Garantie in einer Spannweite von 0 bis 100 Prozent möglich.

    Damit liegt ein Vorschlag aus der Fondsbranche auf dem Tisch. Die Versicherungswirtschaft hat sich bislang auf Abwehrgefechte gegen ein Modell nach dem Vorbild Schwedens oder Ähnlichem erschöpft. Doch Ablehnung allein wird nicht reichen. Die Bereitschaft in der Politik ist inzwischen groß, irgendetwas Staatliches für die Altersvorsorge auf die Beine zu stellen. Wer keine Alternativen präsentiert, darf sich am Ende nicht wundern, wenn andere das Heft in die Hand nehmen.

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