Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 7.3.2013 Drucken

    Riester-Rente: Wiederbelebung lohnt sich

    Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf, ihre zweifelsohne vorhandenen Schwächen kann man ausbügeln.

    Diese Meinung vertrat Professor Thomas Dommermuth auf dem DIA-Forum „Strategien gegen Altersarmut“ Ende Februar 2013 in Berlin.

    Riester-Rente: Wiederbelebung lohnt sich„Die Riester-Rente ist krank, aber heilbar“, lautet das Resümee von Prof. Dr. Thomas Dommermuth von der Fachhochschule Amberg-Weiden, der zugleich Vorsitzender des Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung ist. Seiner Meinung nach hat das gegenwärtige Siechtum der Zulagenrente seine Ursache im Zusammenspiel von drei Faktoren: anfänglichen „Gendefekten“ (Abschlusskostenverteilung, Bürokratie, Anrechnung auf die Grundsicherung, Sockelzahlung bei Eintritt der Sozialversicherungspflicht), einer „Immunschwäche“ gegenüber den Auswirkungen der Finanzkrise sowie dem „Mobbing“ der Medien gegen das Produkt.

    Grundsätzlich hält Dommermuth die Konstruktion der Riester-Rente für tragfähig. Das Zulagensystem komme insbesondere Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen zugute, deutlich mehr als die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die über die steuerliche Förderung in den unteren Einkommensbereichen geringere Wirkungen entfaltet. Selbst wenn die Kosten die Zinsen und Überschüsse restlos aufzehren sollten, erzielte die Riester-Rente dank der Zulagen immer noch eine positive Rendite auf die Eigenbeiträge der Versicherten. „Die Riester-Rente ist eine sichere Anlage mit einer hohen Rendite“, sagt Dommermuth. Jegliche Renditebetrachtung von Riester-Renten müsse auf den Eigenbeitrag bezogen sein.

    „Break even“ im Alter von etwa 74 Jahren

    Kritisch setzte sich Dommermuth auch mit dem Argument auseinander, dass die Annahmen der den Riester-Tarifen zugrunde liegenden Sterbetafel DAV 2004R über die Sterblichkeit unrealistisch seien, was dazu führe, dass die Versicherten erst mit 80 und mehr Jahren eine Rendite auf die Einzahlungen erhalten würden. Seinen Berechnungen nach tritt der „Break even“ je nach Höhe der Steuerlast des Rentners im Alter von etwa 74 Jahren ein. Drei Prozent Rendite erlebt ein Rentner ohne Steuerbelastung im Alter von 79 Jahren und fünf Monaten, fünf Prozent Rendite im Alter von 81 Jahren. Selbst wenn man die im Vergleich zur DAV 2004R deutlich geringere Lebenserwartung der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes zugrund lege, seien dies günstige Werte, so Dommermuth. Das Bundesamt rechnet mit einer Lebenserwartung von 81 Jahren und neun Monaten bei Männern und 85 Jahren und drei Monaten bei Frauen.

    Große Unterschiede bei den Kosten

    Auch die Kosten von Riester-Verträgen hält Dommermuth für vertretbar. Nach seinen Untersuchungen liegen die Mehrkosten von Riester-Verträgen im Vergleich zu bAV-Produkten beim gleichen Anbieter im Schnitt bei 0,19 Prozentpunkten bei klassischen Tarifen und bei 0,09 Prozentpunkten bei fondsgebundenen Tarifen. Dommermuth räumte allerdings ein, dass es erhebliche Kostenunterschiede bei den Anbietern gibt und deshalb Verbraucher bzw. Vermittler in der Informations- und Vergleichspflicht seien.

    Anreize statt Obligatorium

    Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sei die Riester-Rente sinnvoll. Weil es für die Altersvorsorge kein Obligatorium gibt, könne die Verbreitung nur durch Anreize in Form von Zulagen und/oder Steuervergünstigungen gefördert werden. Abzulehnen wäre die Riester-Rente nur, wenn die Zulagen teilweise den Produktanbietern zugute kämen. Eine Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung zur Effizienz der Riester-Rente belege allerdings, dass bei unterschiedlichen Szenarien in keinem Fall ein negativer Förder-Kosten-Saldo zu verzeichnen ist. Fest steht allerdings auch: Je weniger Zulagen ein Sparer erhält, umso weniger bleibt nach Kosten übrig. Dommermuths eindeutiges Fazit lautete, dass die Riester-Rente reparabel ist. Er schlägt vor, dass über eine Gesetzesänderung die Riester-Rente künftig nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden soll. Bei den Sterblichkeitsgewinnen müssen die Versicherten künftig stärker – das heißt zu mindestens 90 Prozent statt bisher zu 75 Prozent – beteiligt werden, verlangte Dommermuth.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]