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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 7.1.2013 Drucken

    Richtungsansage zur Riester-Rente

    Über die vom Gesetzgeber geplanten Produktinformationsblätter für die Riester-Rente und die darin enthaltenen Chance-Risiko-Profile diskutierte das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) mit Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge.

    Über Letztere, so Ortmann, solle man noch einmal in Ruhe nachdenken.

    Mark Ortmann - Richtungsansage zur Riester-RenteDer Entwurf des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes wird derzeit vom Bundestag behandelt. Damit soll die Riester-Rente endlich spürbar transparenter und vergleichbarer werden. Erfüllt der Gesetzentwurf diese Erwartungen?

    Er ist ein Quantensprung, weil ein verbindliches Produktinformationsblatt für alle vorgeschrieben wird. Die Produktanbieter besitzen nun keine Spielräume mehr wie früher. Kosten können nicht mehr versteckt werden. Die neuen Blätter sind leicht vergleichbar, was vorher nicht der Fall war. Das Gesetz schreibt zudem einen klaren Aufbau vor, beschränkt die Länge auf zwei Seiten. Außerdem müssen die Effektivkosten ausgewiesen werden, wofür ich schon seit Längerem eintrete. Noch  vor fünf, sechs Jahren stieß diese Forderung auf taube Ohren. Das Produktinformationsblatt muss darüber hinaus eine Einordnung in Risikotypen vornehmen, auch das ist neu.

    „Der Entwurf für das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist ein Quantensprung.“

    Bleiben offene Punkte?

    Über die Chance-Risiko-Profile sollte man noch einmal nachdenken. Produktentwickler der Versicherer haben bereits angekündigt, dass sie fortan ihre Tarife exakt für die Profile optimieren werden. Dann bauen sie zum Beispiel Optionen derart ein, dass die Profile gefällig aussehen, das Produkt letztlich aber dennoch nichts taugt. Bislang sind die Tarife auf die Modellrechnungen zugeschnitten worden, künftig könnten die Chance-Risiko-Profile diese missliche Rolle einnehmen.

    Sie stellen den Nutzen der Profile also in Frage?

    Die Idee mit den Profilen ist an sich gut, die Frage ist nur, ob sie tatsächlich eine Verbesserung bringen. Viele Sparer werden Probleme haben, die Profile zu verstehen. Diese enthalten zwei Prozentzahlen. Prozentgrößen kann man sich ohnehin nur schwer vorstellen. Hier werden aber gleich zwei für eine Aussage gekoppelt.

    Diese Zweifel sind nicht von der Hand zu weisen, worin besteht die Alternative?

    Ich schlage vor, erst einmal ohne die Profile anzufangen, sie erst in einem zweiten Schritt einzubauen. Die Sparer werden nicht begreifen, dass es in Wirklichkeit keine Wahrscheinlichkeiten sind, die mit dem Profil angegeben werden, sondern nur Häufigkeitsverteilungen auf der Grundlage von Annahmen. Man wird das sehr genau erklären müssen, nicht im Produktinformationsblatt, sondern vielleicht auf einer gesonderten Internetseite, wo das nachzulesen ist. Dafür aber bedarf es mehr Zeit, um über die geeigneten Formen zu diskutieren.

    „Viele Sparer werden Probleme haben, die Chance-Risiko-Profile zu verstehen.“

    Es erstaunt, gerade vom Gründer des ITA derart Zaudern zu vernehmen. Das ITA gehört doch zu den Vorreitern bei der Anwendung von Szenario-Analysen, um die Wirkung von Garantieprodukten zu ermitteln.

    Es stimmt, wir arbeiten schon länger mit Simulationen, weisen aber keine Chance-Risiko-Profile aus, sondern rechnen nach der Ermittlung der rund 10.000 Szenarien den Durchschnitt aus. So ergibt sich ein Ranking und eine einfache Vergleichbarkeit. Einen solchen Vergleich verstehen sowohl Sparer als auch Vermittler. Chance-Risiko-Profile dagegen sind sehr schwer zu interpretieren.

    Es wäre fatal, wenn mit den Chance-Risiko-Profilen gleichermaßen Schindluder wie mit den Modellrechnungen getrieben würde. Gibt es große Möglichkeiten, die Profile zu manipulieren?

    Viele moderne Garantieprodukte arbeiten mit Optionen und anderen Derivaten. Diese lassen sich frei konstruieren, um zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen bestimmte Effekte im Profil zu erreichen. Letztendlich verteuern diese Derivate das Gesamtprodukt derart, dass unter dem Strich nichts herauskommt. Diese Aufwendungen tauchen aber nicht in den Kosten auf. Es sind Aufwendungen in der Kapitalanlage. Daher noch einmal mein Rat, sich Zeit zu nehmen und in Ruhe über den Einsatz der Chance-Risiko-Profile nachzudenken. Wenn sie erst einmal eingeführt wurden, lässt sich so leicht nicht mehr umsteuern.

    Die neuen Vorschriften gelten nur für die geförderte Altersvorsorge. Müsste man nicht so konsequent sein, sie auf alle anderen Produkte zu übertragen?

    Das wäre ohne Frage ein logischer Schritt. Bei den Riester- und Rürup-Verträgen haben wir künftig ein sehr gutes Produktinformationsblatt, während in der dritten Vorsorgeschicht weiterhin der Paragraf 4 der VVG-Informationspflichten-Verordnung gilt. Das hemmt die Vergleichbarkeit. Auch den Produktanbietern gefällt dieser Zustand nicht, wie aus der Branche zu vernehmen ist. Sie würden den neuen Standard am liebsten gleich für alle Produkte anwenden. Aber so lange die bisherigen Vorschriften gelten, müssen die alten Blätter weiterhin erstellt werden.

    „In der Rentenphase lassen sich die Garantierenten einfach gegenüberstellen.“

    Warum hat der Gesetzgeber nicht gleich einen großen Wurf gewagt?

    Das lässt sich wahrscheinlich mit taktischen Erwägungen erklären. Es gibt eine klare Zuständigkeit für die geförderte Altersvorsorge, sie liegt beim Bundesfinanzministerium. Also besteht wenig Bedarf für Absprachen. Bei einer Einführung des Informationsblattes für alle Produkte wäre das Verhandlungspaket viel größer. Soll das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden, muss das Justizministerium eingebunden werden. So fängt man wohl lieber erst einmal bei Riester und Rürup an, um eventuell dann später in der dritten Schicht nachzuziehen.

    Mit den Effektivkosten gibt es nun eine in großer Breite anerkannte Kennziffer für die Ansparphase. Sie taugt aber nicht für die Rentenphase. Bedarf es daher noch einer zweiten Kennziffer?

    Ein Altersvorsorgevertrag beginnt mit einer Ansparphase, das ist ein Kapitalanlageprozess. Dieser lässt sich mit allen anderen Kapitalanlageprozessen vergleichen. Dafür eignet sich die Kennzahl Effektivkosten sehr gut. Dann kommt die Verrentungsphase, diese beherrschen nur die Lebensversicherer. Dort reden wir über Biometrie. Das hat nichts mehr mit Kapitalanlage zu tun. Da geht es um die Absicherung von Risiken. Daher ist es richtig, diese beiden Phasen getrennt zu betrachten.

    Gerade wegen dieser Unterteilung gibt es Diskussionen über eine zweite Kennziffer, die für die Rentenphase Vergleichbarkeit schafft.

    In der Rentenphase lassen sich die Garantierenten einfach gegenüberstellen. Ergänzend muss man noch schauen, welche Überschüsse möglich sind und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie auch in Zukunft erwirtschaftet werden. Diese Einschätzung lässt sich aber kaum mit einer einzigen Kennzahl ausdrücken.

    Gerade der bloße Vergleich der Garantierenten führte in der jüngeren Vergangenheit häufig zum Schluss, „Rentenversicherungen lohnen sich nicht“, man müsse schon steinalt werden, damit man etwas von seinen Beiträgen habe.

    Die Diskussion um die „Rendite“ von Rentenversicherungen ließe sich aus der Welt schaffen, indem die gesamten Risikoüberschüsse den Versicherten gutgeschrieben würden. Dann wäre die Diskussion überflüssig, ob die Sterbetafeln zu Gunsten der Unternehmen gestaltet sind. Allerdings werden sich die Versicherer mit Händen und Füßen gegen eine solche Regelung sträuben, weil die Risikoüberschüsse derzeit nahezu die einzige Quelle für Erträge sind. Zu Zeiten üppiger Kapitalanlageüberschüsse wäre eine solche Forderung vielleicht durchsetzbar gewesen, heute dürfte es damit sehr schwer werden. Aber es ist aus meiner Sicht die falsche Haltung: Wenn Versicherer mit ihrer Kalkulation nicht auskommen und auf die Überschüsse angewiesen sind, müssen sie ihre Gebühren für die Verwaltung der Verträge erhöhen und nicht durch die Hintertür der Risikogewinne Erträge generieren.

    Das Gespräch führte Klaus Morgenstern


    Dr. Mark Ortmann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA), ist zertifizierter Finanzplaner und blickt auf über zehn Jahre Beratungserfahrung zurück. 2006 gründete er das ITA.  Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat absolvierte Ortmann die theoretischen Prüfungen als Voraussetzung für den Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Promotion zum Thema „Kapitalanlage deutscher und britischer Lebensversicherer“ schloss er 2002 mit summa cum laude ab.


     

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