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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 29.5.2013 Drucken

    Relaunch für einen Klassiker

    Die Versicherungswirtschaft gerät mit ihren Lösungen für die Altersvorsorge immer tiefer in die Zwickmühle.

    Die klassischen Rentenversicherungen mit Deckungsstock und Garantiezins verlieren im Neugeschäft an Attraktivität, weil die Verzinsung mager ausfällt, während gleichzeitig hohe Garantien in den Beständen enorme Eigenkapitalanforderungen und die aufsichtsrechtlich geforderte Bildung von Zinszusatzreserven auslösen.

    Relaunch für einen KlassikerBeim Umstieg auf fondsgebundene Produkte, die Kapitalmarktrisiken auf den Sparer verlagern, verweigern die Kunden jedoch die Gefolgschaft. Fondspolicen ohne Garantien sind derzeit nahezu unverkäuflich. Das starke Bedürfnis der Sparer nach Sicherheit, das in der Regel gleichgesetzt wird mit nominalen Garantien, kollidiert mit wachsenden Garantiekosten, die durch den Niedrigzins und hohe Volatilitäten an den Kapitalmärkten entstehen. Diese Situation führt zu unterschiedlichen Reaktionen. Einige Versicherer haben sich inzwischen komplett vom Neugeschäft mit klassischen Lebens- und Rentenversicherungen verabschiedet. Andere spielen zumindest mit dem Gedanken, wie Nachrichten aus dem Kreis der öffentlichen und Sparkassenversicherer signalisierten, die im gleichen Atemzug allerdings dementiert wurden. Selbst der Run-off, also der komplette Verkauf von Lebensversicherungsbeständen gilt für einige Marktteilnehmer als probates Mittel, sich der Risiken aus zu hohen Garantiezusagen zu entledigen.

    Seit ein, zwei Jahren debattiert die Versicherungsbranche über die Einführung von Abschnittsgarantien, mit denen die lange Laufzeit der Garantiezusagen von derzeit bis zu 50 Jahren und mehr verkürzt werden soll. Vor allem Norbert Heinen, Vorstandsvorsitzender der Württembergischen Lebensversicherung, hat diesen Vorschlag frühzeitig ins Gespräch gebracht. Dr. Alexander Kling, Partner am Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm, hält eine Renaissance der klassischen Versicherung für möglich, wenn sie mit andersartigen oder geringeren Garantien kombiniert wird. Allerdings glaubt er nicht so recht an die Durch- setzbarkeit von Abschnittsgarantien, bei denen der Garantiezins beispielsweise nur für die ersten zehn Jahre gilt und anschließend in Abhängigkeit von den dann geltenden Marktzinsen neu festgelegt wird. Skeptisch sieht er auch Modelle mit einem Garantiezins, der sich laufend an einen Referenzzins anpasst und bei Vertragsabschluss zwar dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach festgelegt wird. „Solche Garantieformen sind meiner Meinung vertrieblich schwer umsetzbar“, prophezeit Kling.

    Auf der Suche nach neuen Garantieformen

    Er schlägt daher zusammen mit seinen Kollegen vom ifa Ulm ein anderes Konzept vor: Klassische Produkte mit einer langfristigen nominalen Garantie, bei denen der Kunde am Ende der Laufzeit eine garantierte Leistung erhält, wobei die Garantie endfällig ist, was das Risiko für den Versicherer reduziert. „Wenn ein Versicherer nur die Art der Garantie, aber nicht die Höhe verändert, bleibt die bei Vertragsabschluss garantierte Ablaufleistung unverändert im Vergleich zu den heutigen klassischen Produkten ebenso wie die prognostizierte Ablaufleistung“, beschreibt er einen Vorzug dieser Konstruktion.

    „Allerdings besitzen Produkte dieser Konstruktionsform keine positive Mindestverzinsung, die dem Vertrag jedes Jahr gutgeschrieben werden muss.“ Eine solche Versicherung wird beim Abschluss ähnlich wahrgenommen wie die bisherigen klassischen Policen. Während der Vertragslaufzeit kann die Entwicklung, vor allem in schlechten Jahren, anders ausfallen als bisher. Der Sparer trägt also das Risiko einer schwächeren Entwicklung seiner Deckungsrückstellung beziehungsweise seines Vertragsguthabens, ohne dass dabei die Ablaufgarantie gefährdet ist. Das schränkt dann zwar seine Flexibilität etwas ein, würde aber wahr- scheinlich dazu führen, dass mehr Altersvorsorgeverträge bis zum geplanten Ende durchgehalten werden.

    Verzicht auf garantierte Rückkaufswerte

    Wegen der Zweifel an der klassischen Variante wählte Ergo Leben ein Fondsprodukt nach Paragraf 54b Versicherungsaufsichtsgesetz und kombinierte es mit einer Bruttobeitragsgarantie. Diese wirkt aber erst ab 15 Jahren Aufschubzeit zu 100 Prozent. In der Zeit davor liegt die Garantie bei mindestens 80 Prozent. Damit ergeben sich zu Rentenbeginn ein garantiertes Mindestkapital und eine lebenslange Mindestrente. Die Garantie stammt von der Ergo Leben, die sie rückversichert. Für diese Garantie muss der Sparer eine gesonderte Gebühr aufwenden, was in der Kostenaufstellung ausgewiesen wird. Steigt der Kunde vorzeitig aus dem Vertrag aus, dann steht ihm nur der Zeitwert seines Vertragsbestandes zu. Garantierte Rückkaufswerte gibt es nicht. Allerdings besteht im Falle eines Rückkaufs Anspruch auf den Zeitwert der Garantie, die das zwischenzeitliche Vertragsguthaben erhöht. Die Auszahlung des Zeitwertes einer Garantie an den Sparer im Fall der Kündigung ist ein neues Element bei der Konstruktion von Lebensversicherungsprodukten in Deutschland.

    Marktführer kündigte neues Produkt an

    Die Allianz hatte bereits im Frühjahr ein neues LV-Produkt angekündigt, die Details dazu sollen aber erst im Juli bekanntgegeben werden. Fest steht bislang nur eines: Auch der Marktführer will sich von der bisherigen Form der Garantieverzinsung während der Ansparzeit verabschieden. Sie will dem Kunden zu Vertragsbeginn aber eine Mindestrente garantieren, die sich aus den um die Kosten verminderten Beiträgen berechnet, war schon vor einigen Monaten aus dem Unternehmen zu hören. Neben Ergo und Allianz sollen auch etliche weitere Lebensversicherer an neuen Konzepten arbeiten. Es ist daher wahrscheinlich, dass in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres noch einige Produktideen auf den Markt kommen.

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