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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 5.1.2016 Drucken

    PIA tritt mit ehrgeizigem Zeitplan an

    Welchen finanziellen Aufwand muss ein Produktanbieter für die Klassifizierung einplanen?

    Die Gebührensatzung kann auf unserer Web-Seite eingesehen werden. Die Kosten liegen zwischen 500 und 4.000 Euro. Sie hängen davon ab, wie kompliziert der Tarif ist: Handelt es sich nur um einen Banksparplan mit fester Verzinsung, bei dem ja gar nicht viel gerechnet werden muss, oder um einen Drei-Topf-Hybrid, für den eine Chancen-Risiko-Klasse mit mehreren tausend Simulationen erforderlich ist.

    „Aus rechtlichen Gründen dürfen wir nur zertifizierte Produkte klassifizieren.“

    Der Gesetzgeber schreibt die Klassifizierung nur für die staatlich geförderten Produkte vor. Halten Sie diese Beschränkung für sinnvoll?

    Ich finde es auf jeden Fall richtig, erst einmal damit an einer Stelle anzufangen. Es ist nicht ganz einfach, solch eine Klassifizierung einzuführen. Auch für die Anbieter bringt dies einige Umstellungen mit sich. Wenn gleich für alle Produkte die Klassifizierung vorgeschrieben würde, wäre die Umstellung noch umfangreicher. Die staatlich geförderten Produkte haben einen anderen Rang, weil sie die gesetzliche Rente ergänzen oder ersetzen. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass später auch die dritte Altersvorsorgeschicht mit den privaten Renten in die Klassifizierung einbezogen wird.

    Wie gehen Sie mit einem Versicherer um, der zu Ihnen kommt und nicht nur seine Riester-Rente klassifizieren lassen möchte, sondern die übrigen Rententarife gleich mit? Schicken Sie ihn mit den anderen Tarifen wieder nach Hause?

    Aus rechtlichen Gründen dürfen wir nur zertifizierte Produkte klassifizieren. Die Beleihung seitens des Bundesfinanzministeriums umfasst die übrigen Produkte nicht.Bei den übrigen Produkten werden sich also Researchunternehmen wie Morgen & Morgen in Stellung bringen. Damit bekommen wir unterschiedliche Klassifizierungsverfahren. Morgen & Morgen oder Franke & Bornberg bewerten ja viel mehr als wir mit der Klassifizierung, erstellen zum Beispiel Ratings, die viele weitere Faktoren berücksichtigen. Es spricht nichts dagegen, dass diese Auswertungen weiterhin angeboten werden. Da muss es nicht unbedingt eine komplette Übereinstimmung geben.

    „Mit der Zeit wird es eine Annäherung der Klassifizierungsverfahren geben.“

    Aber ist es gut, wenn eine Chancen-Risiko-Klasse 2 bei der Riester-Rente  anders definiert wird als bei einer privaten Rentenversicherung?

    Ich glaube, da wird es mit der Zeit eine Annäherung der Verfahren geben. So viele Unterschiede treten doch gar nicht auf, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben für die Klassifizierung hält. Eines werden wir allerdings nicht tun: unsere Methodik offenlegen.

    Vielleicht sollte die PIA einen Standard entwickeln, ähnlich einer DIN-Norm, der dann auch für die übrigen Klassifizierungen gilt?

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Entwicklung in diese Richtung läuft. Lassen Sie uns den Start bei der Klassifizierung der geförderten Produkte abwarten. An einer Stelle muss man schließlich anfangen.

    Die Fragen stellte Klaus Morgenstern.


    Dr. Melissa Cigdem Ruby ist Geschäftsführerin der Produktinformationsstelle Altersvorsorge gemeinnützige GmbH (PIA gGmbH), die als neutrale Stelle im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Chancen-Risiko-Klassifizierung der geförderten Altersvorsorgeprodukte übernimmt. Zudem wird die PIA die Berechnungsmethodik für die in den Produktinformationsblättern aufgeführten Effektivkosten vorgeben. Mehr dazu..


    Ab 1. Januar 2017 müssen Anbieter von Riester- und Rürup-Renten mit einem einheitlichen Produktinformationsblatt Altersvorsorgesparer vor dem Vertragsabschluss informieren, um so in leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich zu ermöglichen. Das schreibt das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vor. In diesen verpflichtenden Produktinformationsblättern wird eine Chancen-Risiko-Klasse (CRK) für das entsprechende Produkt angeführt. Sie beschreibt das Verhältnis der Chancen auf eine höhere Rendite zum Risiko, nicht die erwartete Höhe der Rendite zu erzielen. Insgesamt sind fünf Chancen-Risiko-Klassen vorgesehen. Der CRK-1 gehören die Produkte an, die am wenigsten risikobehaftet sind, aber dafür die  geringste Chance auf eine höhere Rendite ausweisen, zum Beispiel Sparpläne mit einer fixen jährlichen Verzinsung. Die Produkte in der CRK-5 können zwar die höchste Chance auf hohe Renditen ausweisen, müssen aber beispielsweise keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge geben.


     

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