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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 12.5.2013 Drucken

    Ohne Vorsorge wird Rente zum Pflegefall

    Wer Altersvorsorge ernst nimmt, kann das Thema „Pflege“ nicht außen vor lassen, denn zur Erhaltung der Lebensqualität im Alter gehört eine würdige Versorgung im Pflegefall.

    Dazu zählt auch die finanzielle Absicherung der dafür benötigten Leistungen. DIA stellt aus Anlass des Tages der Pflege (12. Mai) die Absicherung für und den Umgang mit dem Pflegefall in den Fokus.

    Ohne Vorsorge wird Rente zum PflegefallMit der glücklicherweise steigenden Lebenserwartung steht Deutschlands Bevölkerung, die Alten und die Jungen, in den nächsten Jahrzehnten vor immensen Aufgaben, die weit über die herkömmlichen Aspekte der Rente hinausgehen. Nicht jeder, der älter wird, kann sich im Alter auf einen ungetrübten Lebensabend freuen. Die Zahl der Pflegefälle steigt, die der Demenzkranken, die der fehlenden Pflegekräfte. Für die damit verbundenen Kosten werden langfristig – ähnlich wie in der gesetzlichen Rente – die Leistungen des Staates für eine umfassende Versorgung im Pflegefall nicht mehr ausreichen.

    Die Pflegevorsorge muss also noch stärker in die gesellschaftlichen Modelle und in die private Vorsorge- mentalität integriert werden. Dazu zählt auch die Verbesserung der gesellschaftlichen und finanziellen Anerkennung für Angehörige, die sich mit all ihrer Kraft (und oft darüber hinaus) der aufopferungsvollen und belastenden Pflege ihrer Eltern widmen.

    Der am 12. Mai international gewürdigte „Tag der Pflege“ ist zunächst nur ein Datum, aber wenn dessen Anliegen von allen in und mit der Vorsorge Beschäftigten und Vertrauten verstärkt in das Bewusstsein unserer Zeit gerückt wird, kann das der Beginn von Veränderungen sein. Schließlich wird Pflege zu einem Thema von immer mehr Menschen. Außerdem werden alle Bemühungen zur Altersvorsorge obsolet, wenn nicht gleichzeitig das Risiko Pflegebedürftigkeit ausreichend berücksichtigt wurde.

    Quo vadis, Pflege-Bahr – ein zu kleiner Schritt in die richtige Richtung?

    Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurde ab 1. Januar 2013 auch der sogenannte Pflege-Bahr initiiert. Damit sollten Anreize für den (zusätzlichen) Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung geschaffen werden. Betrachtet man den Stand der Dinge beim „Pflege-Bahr“, stößt man auf unterschiedlichste Ansichten – sie bewegen sich zwischen Zustimmung und Kritik. Was ist bislang erreicht?

    Der Pflege-Bahr steht erst am Anfang. Experten und Angaben aus den Unternehmen weisen daraufhin, dass die Zahl der Vertragsabschlüsse im 1. Quartal 2013 – also drei Monate nach der Einführung – schätzungsweise bei etwas über 10.000 liegt. Das mag einerseits an einer (noch) eingeschränkten Angebotspalette der Versicherer liegen und andererseits wohl auch am mangelnden Bekanntheitsgrad dieses Vorsorgeproduktes. Laut einer jüngsten Umfrage der Meinungsforscher von YouGov hatten bisher 89 Prozent noch nie etwas vom Pflege-Bahr gehört. Das bedeutet, nur etwa jeder Zehnte der Befragten wusste etwas über die seit 2013 geförderte private Pflegevorsorge. Das dürfte sich ändern, denn auch die Unternehmen werden aktiv(er) und bringen sukzessive neue Angebote auf den Markt, für die geworben wird.

    Doch die Angebote kommen nicht immer und überall gut an. So hat die Stiftung Warentest im April 2013 vielen geprüften Tarifen deutliche Mängel unterstellt und die Sinnhaftigkeit eines Abschlusses für die Verbraucher vehement in Frage gestellt. Vor allem die Tatsache, dass Versicherte im Pflegefall weiterhin Beiträge leisten müssen und die Beitragsentwicklung in diesem Segment in den kommenden Jahrzehnten überhaupt nicht abzusehen ist, geriet ins Sperrfeuer der Verbraucherschützer. Ebenso kritisiert wurde, dass trotz dieser Vorsorge eine Finanzierungslücke bleibt und somit das Risiko besteht, dennoch im Alter auf den Kosten für die Pflege zu sitzen.

    Die Zurückhaltung etlicher Kunden dürfte also auch aufgrund dieser Ergebnisse und deren Kommunikation in der Öffentlichkeit zu erklären sein. Auch die Höhe der Förderung wird allgemein als zu niedrig empfunden, monatlich fünf Euro und eine maximale Förderung von 60 Euro im Jahr muten angesichts der Dimension zukünftiger Pflegkosten in der Tat recht knauserig, vor allem wenn die entsprechenden Förderbeträge und Fördergrenzen bei Riester- oder Rürup-Produkten zum Vergleich herangezogen werden.

    Es führt kein Weg an ergänzender Vorsorge vorbei

    Doch allen Anlaufschwierigkeiten, berechtigter oder überhöhter Kritik zum Trotz: Der Pflege-Bahr beziehungsweise überhaupt zusätzliche private Pflegevorsorge bleiben alternativlos. Betrachtet man die Entwicklung der Riester-Rente in den zurückliegenden zehn Jahren, so könnten sich ähnliche Tendenzen und Ergebnisse auch bei der staatlich geförderten Pflegevorsorge ergeben. Vermutlich werden deshalb weitere Optimierungen im Rahmen der gesetzlichen Feinjustierung seitens des Gesetzgebers einerseits sowie ein verstärkter Marktdruck andererseits zu attraktiveren Angeboten und damit für eine breitere Akzeptanz führen.

    Fazit: Die eingeschlagene Richtung stimmt, nur an Tempo und der richtigen Wahl der Mittel fehlt es noch, damit mehr Bewegung in die private Pflegezusatzvorsorge kommt. Sie ist unbedingt erforderlich in Anbetracht der zunehmenden Verbreitung von Pflegebedürftigkeit.

    Pflege: Zahlen, Fakten und Prognosen

    Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren Ende 2011 in Deutschland im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (gemäß SGB XI) rund 2,32 Millionen Menschen pflegebedürftig. Somit hat sich der Kreis derer, die im Alter auf Hilfe in verschiedener Art und Weise angewiesen sind, seit 2001 (2,04 Millionen) um nahezu 300.000 Menschen vergrößert.

    Damit verbunden stiegen auch die Ausgaben für die soziale Pflegeversicherung in der Dekade zwischen 2001 – 2011 um über 25 Prozent beziehungsweise von ca. 16 auf fast 21 Milliarden Euro an. Die in diesem Zusammenhang weiter wachsenden finanziellen Kosten für die sozialen Sicherungs- und Versorgungssysteme werden im Rahmen einer bedarfsorientierten Pflege- und Sozialpolitik langfristig zu einer immensen gesellschaftlichen Herausforderung.

    Betrachtet man neben der privaten bzw. familiären Pflege die Leistungsformen und -angebote der ambulanten Pflegedienste oder vollstationären Pflegeheime, ergibt sich Ende 2011 folgendes Bild: In den häufigsten Fällen wird Pflegegeld bezahlt, danach kommen bereits die Aufwendungen für vollstationäre Pflege sowie Kombinationsleistungen. Insgesamt wurden mehr als zwei Drittel zu Hause versorgt und gepflegt: 70 Prozent bzw. 1,76 Millionen Betroffene. Dazu zählten neben den 1,18 Millionen Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhielten, weitere 576.000 Pflegebedürftige in Privathaushalten, deren Pflege jedoch teilweise oder vollständig durch ambulante Pflegedienste gewährleistet wurde. Eine durchgehende Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Pflegeheimen erfuhren 743.000 Pflegebedürftige (30 Prozent). Erwartungsgemäß fallen die Kosten für die vollstationäre Versorgung besonders hoch aus, und damit auch die Finanzierungslücke.

    Insgesamt 83 Prozent der Pflegebedürftigen waren im Dezember 2011 bereits 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (36 Prozent) war sogar über 85 Jahre alt. Weil Frauen länger leben als Männer, tragen sie meist nicht nur die größte Last, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, sondern damit steigt für sie auch das Risiko, eines Tages selbst und obendrein länger pflegebedürftig zu werden.  Während ein 65jähriger Mann derzeit noch eine Lebenserwartung von durchschnittlich 17,5 Jahren hat, beträgt der Wert für eine 65jährige Frau 20,7 Jahre.

    Den Ergebnissen des Pflegereports 2011 der Barmer-Ersatzkasse zufolge werden zukünftig bereits die Hälfte der männlichen Bevölkerung (50 Prozent) und sogar nahezu drei Viertel aller Frauen (72 Prozent) im Laufe ihres Lebens wegen Pflegebedürftigkeit auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Diese Einschätzung deckt sich mit den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung unter 3.000 gesetzlich Rentenversicherten: Danach befürchten 67 Prozent der Frauen und 55 Prozent der Männer, im Alter zum Pflegefall zu werden.

    Seit Januar 2013 wurden durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, kurz PNG, vor allem finanzielle Aspekte der Pflege gestärkt. Sie ermöglichen beispielsweise erhöhte Pflegegeld- und Pflegesachleistungen. Außerdem wurden Förderungsanreize für die private Pflege geschaffen. Nunmehr können auch Anschubfinanzierungen für ambulante Pflegeeinrichtungen wie altersgerechte Wohngemeinschaften und andere Lösungen gewährt werden. Ein wichtiges Detail: Zukünftig wird auch die Lage der zunehmenden Anzahl von Demenzkranken verbessert.


    Ohne Vorsorge wird die Rente zum Pflegefall


    Im Zeitraum zwischen 2011 und 2050 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf 4,5 Millionen erhöhen, und sich somit im Vergleich zu heute nahezu verdoppeln. Für das Jahr 2030 wird mit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen gerechnet. Insofern wird in Deutschland auch die Anzahl derer zunehmen, die direkt oder indirekt mit einem Pflegefall in ihrer Familie konfrontiert sind.

    Genauso wächst auch der Bedarf an versierten Pflegekräften. Je nach Szenario gehen Experten davon aus, dass bereits 2030 deutschlandweit in der ambulanten Pflege mehr als 200.000 Vollzeitstellen und in der stationären Versorgung bis zu 318.000 Vollzeitstellen fehlen könnten. (Quelle: Bertelsmann Stiftung: Themenreport „Pflege 2030“). Dabei ist zu beachten, dass aufgrund einer regional vollkommen unterschiedlich prognostizierten Pflegesituation auch ein differenzierter kommunaler Bedarf entsprechend der jeweiligen Altersstruktur der Einwohner einhergehen wird.

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