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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 4.7.2013 Drucken

    Fressen die Kosten die Riester-Zulagen auf?

    Fundierte Zahlen brachte ein Forscherteam des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) in die Diskussion um die Kosten von Riester-Verträgen ein.

    Seit längerem schon steht der Vorwurf im Raum, dass die Kosten die staatlichen Zulagen auffressen und die dem Sparer zugedachte Förderung geradewegs in die Kassen der Versicherungsgesellschaften fließt.

    Martin Gasche, Tabea Bucher-Koenen, Marlene Haupt und Simon Angstmann rechneten daher die Kosten von 36 klassischen Riester-Rentenversicherungen unter verschiedenen Annahmen und Szenarien durch. Fazit: Es gibt sehr günstige und sehr teure Verträge, aber die Zulagen werden keineswegs immer von den anfallenden Kosten aufgezehrt. Als ein großes Problem machten die Wissenschaftler allerdings die ausgesprochen komplizierten Kostenstrukturen und die mangelnde Transparenz der Riester-Verträge aus. Dadurch entstehe die seltsame Situation, dass die genauen Kosten der Riester-Policen den Verbrauchern oft gar nicht bekannt seien. Das führt zu einem Wettbewerbshindernis. Kostengünstige Anbieter können nicht mit ihrem Vorteil werben, andere realisieren hingegen Preisaufschläge ohne Gefahr, aus dem Markt verdrängt zu werden.

    Enorm große Bandbreite bei der Kostenquote

    Daher ist die Frage spannend, welche Bandbreiten der Kosten tatsächlich in den Untersuchungen festgestellt wurden. Für den Standardtyp (30 Jahre alt, Renteneintritt mit 67, 30.000 Euro Jahreseinkommen, keine Kinder) bewegt sich die Kostenquote in der Ansparphase bei einer Verzinsung von 1,75 Prozent zwischen 2,5 und knapp 20 Prozent. Im ungünstigsten Fall wird demnach bis zum Rentenbeginn fast ein Fünftel der eingezahlten Sparbeiträge als Kosten abgezogen. Der Mittelwert betrug 11,9 Prozent für diesen Kundentyp.

    Unterschiedliche Vertriebsstrukturen wirken sich aus

    Alternativ wurde berechnet, wie stark die Kosten die erwirtschaftete Rendite reduzieren (Reduction in Yield). Beim günstigsten Vertrag betrug die Renditeeinbuße lediglich 0,12 Prozentpunkte. Beim teuersten waren es hingegen 1,1 Prozentpunkte. In diesem Fall absorbieren die Kosten also immerhin rund zwei Drittel des Zinsertrages. Allein dieses Beispiel macht eindringlich klar, wie wichtig ein Vergleich der Kosten unterschiedlicher Anbieter ist. Die Studienautoren führen die große Streuung der Kostenquoten zu einem nennenswerten Teil auf die unterschiedlichen Vertriebsstrukturen der Versicherer zurück.

    Diskussion über „richtige“ Kostenkennzahl ist obsolet

    Da häufig darüber gestritten wird, welche Kostenkennzahl sich am besten für die Beurteilung der unterschiedlichen Verträge eignet, ging die Studie der Frage nach, ob die Wahl der Kostenkennzahl Einfluss auf das Ergebnis besitzt. Nein, sagen Martin Gasche und seine Kollegen in Auswertung ihrer Untersuchungen. Die Rangfolge der Verträge bleibt die gleiche, es spielt keine Rolle, ob sie mit der Kostenquote oder mit der Renditereduktion verglichen werden. Insoweit sei eine Diskussion über die „richtige Kostenkennzahl“ weitgehend obsolet.

    Es sollte daher die Zahl verwendet werden, die am leichtesten verständlich beziehungsweise am leichtesten zu berechnen ist. Die Renditereduktion könne sich allerdings aus marktpsychologischer Sicht problematisch erweisen, da ihre absolute Größe gering ist. Kleine Unterschiede in der Renditereduktion könnten daher unter Umständen als eher unbedeutende Kostenunterschiede interpretiert werden. Allerdings besitze die Renditereduktion gegenüber der Kostenquote den Vorteil, dass man bei Kenntnis der Verzinsung sofort erkennen kann, ob die Kosten so hoch sind, dass die Beitragsgarantie greift. Das ist dann der Fall, wenn die Renditereduktion größer ausfällt als die unterstellte Verzinsung.

    Verzinsung hat weniger Einfluss als gedacht

    In der Studie wurde zudem untersucht, ob und inwieweit die Verzinsung des angesparten Kapitals Einfluss auf die Kostenkennziffern hat. In der wissenschaftlichen Diskussion wird häufig deren Abhängigkeit von der Verzinsung problematisiert. Die Wissenschaftler des MEA halten sie nach ihren Berechnungen allerdings für weniger bedeutend. Sie haben ihre Beispielfälle nicht nur für einen Zinssatz von 1,75 Prozent, sondern auch für drei und sechs Prozent analysiert. Dabei zeigte die Kostenquote bei drei Prozent Zinssatz sehr ähnliche Werte wie bei 1,75 Prozent, allerdings keine eindeutige Richtung der Abweichungen. Bei sehr wenigen Verträgen sinkt die Kostenquote leicht, wenn die Verzinsung steigt, beim Gros steigt sie. Fazit: Die Kostenquote ist war sensibel gegenüber Veränderungen bei der Verzinsung, aber bei weitem nicht so ausgeprägt, wie in anderen Studien bislang behauptet. Ein ähnlicher Befund stellte sich bei der Renditereduktion in unterschiedlichen Zinsszenarien heraus.

    Rangfolgen mit stabilen Rändern

    In einem zweiten Schritt gingen die Studienautoren dann der Frage nach, ob sich die Reihenfolge der Riester-Verträge bei der Beurteilung der Kostenbelastung ändert, wenn eine andere Verzinsung gilt. Tatsächlich gibt es Abweichungen, vor allem im mittleren Bereich. Dort unterscheidet sich die Kostenbelastung nur geringfügig für den untersuchten Standardtyp. Änderungen der Verzinsung und damit verbundene Änderungen bei den Kosten bewirken daher schnell auch andere Rangfolgen. Die günstigsten und teuersten Verträge hingegen erweisen sich als relativ unsensibel gegenüber Zinsänderungen.

    Vergleiche nur mit gleichen Ausgangsrenditen

    Obgleich die Sensibilität insgesamt begrenzt ist, empfehlen die MEA-Wissenschaftler, Kostenvergleiche nur unter Verwendung gleicher Ausgangsrenditen anzustellen. Das sei auch deshalb angebracht, weil ein höher verzinster Vertrag im Vergleich zu einem niedriger verzinsten eine höhere Renditereduktion aufweisen kann und dann fälschlicherweise als der teurere Vertrag gedeutet werden könne. „Somit darf die Renditereduktion nie unabhängig von der (angenommenen) Verzinsung interpretiert werden“, warnen die Autoren.

    Geringere Unterschiede in der Rentenphase

    Die gleichen Untersuchungen, die für die Ansparphase vorgenommen wurden, stellten sie auch für die Rentenphase an, in der geringere Kosten anfallen. Ergebnis: Im Durchschnitt werden 1,65 Prozent des Kapitals, das zu Rentenbeginn zur Verfügung steht, nicht als Rente ausgezahlt, sondern vom Versicherer als Kosten vereinnahmt. In der Regel werden für die Erhebung der Kosten die Rentenbeträge als Messgröße angesetzt. Außerdem unterscheidet sich der Kostenprozentsatz von Versicherer zu Versicherer meist nicht. Daher ist die Spanne der Kostenkennziffern in der Rentenphase deutlich geringer als in der Ansparphase.

    Lebenserwartung kann zum Kostenfaktor werden

    In der Rentenphase kommt allerdings mit den kalkulatorischen Annahmen zur Lebenserwartung eine neue Größe ins Spiel, die Einfluss auf das Ergebnis für den Altersvorsorgesparer hat. „Ist die tatsächliche Lebenserwartung des Versicherten geringer als die von der Versicherung bei der Rentenkalkulation unterstellte, rentiert sich die Versicherung für den einzelnen weniger. Es kommt zu einem Renditeverlust aufgrund der geringeren tatsächlichen Lebenserwartung. Die Abweichung der tatsächlichen Lebenserwartung von der kalkulierten Lebenserwartung kann damit als zusätzliche Kostenkomponente aus Sicht des Versicherten interpretiert werden“, so die Studie. So lange die Lebenserwartung, die in der Tarifkalkulation zu Grunde gelegt wurde, mit der tatsächlichen übereinstimmt, hat sie keinen Einfluss auf die Kosten. Ist dies jedoch nicht der Fall, kann die Lebenserwartung hingegen starke Auswirkungen haben. Bei einem geringen Zins kann die Renditereduktion die Verzinsung übersteigen und es entsteht für den Sparer eine negative Rendite.


    Die vielfach gescholtene Intransparenz der Riester-Verträge ist auch auf die sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen und deren Komplexität zurückzuführen. Kostenphasen, Kostenarten und Bezugsgrößen treten in den unterschiedlichsten Kombinationen auf. Häufig fallen gleichzeitig mehrere Kostenkomponenten an. Bei der Riester-Rente stehen neben den Beiträgen des Sparers zudem noch die staatlichen Zulagen als Bemessungsgrundlage zur Verfügung. Heraus kommt ein kompliziertes Kostengebilde für ein Produkt, das möglichst vielen Schichten der Bevölkerung zugänglich sein sollte. Das könnte mit einer einfachen und übersichtlichen Kostenstruktur bessser erreicht werden.


     

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