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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 9.1.2020 Drucken

    Finanzminister bittet Aktiensparer zur Kasse

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun einen Gesetzentwurf zur geplanten Finanztransaktionssteuer angefertigt, an der er bereits seit Jahren herumbastelt. Er wird damit Anlegern den Aktienkauf vermiesen. Sie trifft aber nicht Spekulanten und Banken, sondern vor allem Privatanleger, die fürs Alter sparen.

    Die Idee für diese Börsensteuer entstand infolge der weltweiten Finanzkrise vor rund zehn Jahren. Das ursprüngliche Anliegen war, durch eine Steuer erstens die Banken an den finanziellen Belastungen der Finanzkrise zu beteiligen und zweitens riskante Spekulationen einzudämmen.

    SteuernDas gelingt nur, wenn die Börsensteuer möglichst flächendeckend in Europa eingeführt würde, so die damals gängige Meinung. Außerdem sollten vor allem riskante Geschäfte unter die Steuer fallen. Von diesen Zielen ist kaum noch etwas übriggeblieben. So haben sich auch nur zehn EU-Länder grundsätzlich darauf geeinigt, die offiziell „Finanztransaktionssteuer“ genannte Abgabe einzuführen, neben Deutschland sind das Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei. Ausgerechnet der Finanzplatz Luxemburg fehlt. So können große institutionelle Investoren die Steuer umgehen. Das gilt somit auch für Hochfrequenzhändler, die permanent Wertpapiere kaufen und verkaufen, um minimale Preisdifferenzen auszunutzen.

    Steuer trifft nicht die Spekulanten

    Außerdem sollen keine Derivate, sondern nur Aktien besteuert werden. Doch gerade Derivate wie Terminmarktgeschäfte gelten als risikoreich. Die Börsensteuer trifft damit nicht Spekulanten, sondern eher konservative Anleger. Diese sollen künftig beim Kauf und Verkauf von Aktien 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens zusätzlich an den Fiskus abführen.

    Viel Aufwand, wenig Einnahmen

    Die neue Steuer, die ab 2021 geplant ist, trifft insgesamt rund zehn Millionen Bürger. Das gesamte Aufkommen schätzt die Europäische Kommission auf circa 3,5 Milliarden Euro. Dem deutschen Staat dürfte danach die Börsensteuer 1,2 Millliarden Euro in die Kasse spülen. Zum Vergleich: Im laufenden Jahr werden Bund, Länder und Gemeinden zusammen voraussichtlich 794 Milliarden Euro Steuern kassieren. Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, wie das Bundesfinanzministerium zu der Einschätzung kommt, dass die Finanztransaktionssteuer spürbare Einnahmen generiere. Vielmehr nimmt die Bürokratie ein weiteres Mal zu, ohne dass beim Fiskus ein nennenswerter Betrag hängen bleibt.

    An den EU-weiten Einnahmen aus der Börsensteuer werden auch Slowenien und die Slowakei beteiligt, wo es keine größeren börsennotierten Unternehmen gibt und somit keine entsprechenden Einnahmen zu erwarten sind. Diese Quersubventionierung unter anderem durch den deutschen Steuerzahler ist nötig, da sonst keine neun Länder zusammengekommen wären, um die „Scholz-Steuer“ auf EU-Ebene zu installieren.

    Zusätzliche Bestrafung für Sparer

    Für die deutschen Privatanleger hat die neue Börsensteuer spürbar negative Folgen. Nach Negativzinsen bei Bundesanleihen und Nullzinsen auf Sparbüchern und Bankkonten behindert künftig der Staat auch die Vermögensbildung durch den Erwerb von Aktien. So wird das eigentlich dringend notwendige Sparen für das Alter zusätzlich bestraft. Die geplante Börsensteuer torpediert nicht nur Aktiensparpläne, sondern auch Riester-Sparer mit einem Fondssparplan. Der Fiskus kassiert sie sogar doppelt ab. Die Börsensteuer würde einmal beim Kauf der Fondsanteile anfallen und der Fiskus würde ein zweites Mal die Hand aufhalten, wenn das Fondsmanagement die eingezahlten Sparraten investiert. Schließlich bittet Scholz auch Mitarbeiter zur Kasse, die sich mit Belegschaftsaktien an ihrem Unternehmen, bei dem sie arbeiten, beteiligen.

    Die SPD will sogar noch einen draufsetzen: Die Abgeltungssteuer soll verschwinden, so dass Gewinne aus Aktientransaktionen dann der Einkommensteuer unterliegen. Der Fiskus würde dann nicht wie bisher pauschal 25, sondern bis zu 45 Prozent der realisierten Gewinne einstreichen. Außerdem soll auch die Verlustverrechnung auf 10.000 Euro pro Jahr beschränkt werden.

    Bärendienst für die Altersvorsorge

    Unsere Einschätzung: Scholz und seine im sozialen Gerechtigkeitswahn wandelnde (oder eher taumelnde) Partei erweisen der Altersversorgung der Deutschen einen weiteren Bärendienst. Dass jedoch so wenig Gegenwehr von anderen Parteien kommt, ist leider auch nicht verwunderlich: Wenn Politiker gefragt werden, wie sie ihr Geld anlegen, verweisen die meistens auf Sparbuch und Festgeld. Ob dies den Tatsachen entspricht, lässt sich nicht nachprüfen, aber die Wertpapieranlage taucht praktisch nie als Antwort auf. Klar, wenn einen die Allgemeinheit mit üppigen Pensionen versorgt, kann man überschüssiges Geld ruhig zu Nullzinsen auf dem Sparbuch versauern lassen.

    Das Gros der Bundesbürger ist nicht in der glücklichen Situation, sich über die eigene Altersvorsorge keine Sorgen machen zu müssen. Bei einem Nullzinsniveau, das seit Jahren anhält und sich auch wohl in den nächsten Jahren nicht wesentlich verändert, bleibt dem Normalbürger keine andere Wahl, als bestimmte Anlagerisiken in Kauf zu nehmen, um überhaupt Rendite zu erzielen und den eigenen Bestand langfristig zu mehren. Dass dies nun auch noch bestraft werden soll, konterkariert jede private Initiative zu sparen.


    Marc-Oliver LuxGastautor Dr. Marc-Oliver Lux ist Vermögensverwalter bei der Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwalter finden Sie auch auf www.v-check.de“.

     

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