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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 31.12.2018 Drucken

    Finanzen 2019: Was ändert sich?

    Jedes neue Jahr bringt immer auch Neues für Geldanlagen, Versicherungen, Steuern und andere Abgaben. Die wichtigsten Veränderungen für 2019 im Überblick.

    Ausblick 2019Abgaben & Beiträge: Den von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlichen Zusatzbeitrag teilen sich ab Januar wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Bislang musste der Arbeitnehmer diesen Beitrag allein schultern. Auch Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Mitglied sind, erfahren eine Entlastung. Der Mindestbeitrag für Selbstständige mit geringem Einkommen wurde ungefähr halbiert. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

    Erweiterte Mütterrente ab Januar

    Davon bleibt am Ende aber in den Kasse der Familien nicht viel übrig. Im Gegenzug steigt nämlich der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ab Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag wie auch in der Arbeitslosenversicherung jeweils zur Hälfte. Für Kinderlose gilt in der Pflegeversicherung weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten.

    Rente: Besitzer eines Basisrentenvertrages können 2019 erneut einen größeren Teil ihrer Einzahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Die Obergrenze für den Sonderausgabenabzug steigt auf 24.305 Euro im Jahr (bei Verheirateten auf 48.610 Euro). Er wird zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, sofern vorhanden, in Anspruch genommen. In der Steuererklärung können von diesem Betrag aber nur 88 Prozent, also 21.388 Euro angesetzt werden. Bei Ehegatten gilt der doppelte Betrag.

    Zuschlag für Mütter und Väter

    Die gesetzlichen Renten steigen ab 1. Juli im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent. Schon zum 1. Januar greift die Mütterrente II. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mütter und Väter, die das Kind überwiegend erzogen haben, nun 2,5 statt bisher 2 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

    Betriebsrente: Schließt ein Arbeitnehmer 2019 einen neuen Vertrag zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung ab, so muss sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des vom Arbeitnehmer eingezahlten Betrages beteiligen. Damit reicht der Arbeitgeber pauschal den größten Teil seiner Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen an den Arbeitnehmer weiter. Das Unternehmen kann die Ersparnis auch auf den Cent genau abrechnen und einzahlen. Unter Umständen sehen Tarifverträge davon abweichende Bestimmungen vor, die Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben.

    Durch die jährlich stattfindende Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Versicherung (2019: 80.400 im Westen / 73.800 Euro im Osten) vergrößert sich der Förderrahmen für die betriebliche Altersversorgung. Bis zu vier Prozent dieses Betrages können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil steigt dadurch von 260 auf 268 Euro monatlich, der steuerfreie von 520 auf 536 Euro.

    Entlastung für einige Rentner

    Für Renten aus Pensionskassen, die nach dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis ohne den Arbeitgeber privat weitergeführt wurden, müssen keine Beiträge mehr an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Rentenbezieher, die nach diesem Urteil in den zurückliegenden vier Jahren zu viel Beiträge gezahlt haben, können diese zurückfordern.

    Banken/Versicherer: Tan-Listen auf Papier haben ab dem Herbst 2019 bei den Online-Überweisungen ausgedient. Ab 14. September sind nur noch deutlich sicherere Verfahren wie SMS-Tan, Photo-Tan oder Chip-Tan zulässig. Sach- und Unfallversicherer sowie bestimmte Lebensversicherungen bekommen neue Informationsblätter, die für die einzelnen Versicherungssparten einheitlich sind. Dieses Informationsblatt enthält unter anderem Angaben zu Art der Versicherung, Laufzeit, Umfang der gedeckten Risiken, Höhe und Zahlungsweise der Versicherungsprämie.

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