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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    6.12.2012 Drucken

    Unisex-Tarife auch in der betrieblichen Altersvorsorge

    Die Versicherer werden auch im Neugeschäft der betrieblichen Altersvorsorge zum 21.Dezember 2012 Unisex-Tarife einführen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) unter 20 Versicherungsunternehmen, die mehr als 80 Prozent des Marktes abdecken. Dabei handelt es sich um freiwillige Entscheidungen der Unternehmen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit seinem Urteil vom 1.März 2011 eine geschlechts­spezifische Kalkulation nur für private Versicherungsverträge verworfen, da sich die Gender-Richtlinie der Europäischen Union nur auf diese bezieht.

    Gleichwohl herrscht in der Assekuranz die übereinstimmende Meinung, dass die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mittelbar auch betroffen ist. „Die Gender-Richtlinie und damit das EuGH-Urteil gelten zwar nicht für die bAV, jedoch stützt das Gericht sein Urteil auf die Grundrechte-Charta der EU als höherrangiges Recht. Experten gehen daher mehrheitlich von einer mittelbaren Geltung der Grundsätze des Urteils für die bAV aus“, heißt es bei Ergo. Das Unternehmen wird deshalb vom Stichtag 21. Dezember an in allen Durchführungswegen Unisex-Tarife anbieten, zumindest soweit es sich um beitragsorientierte Zusagen oder Beitragszusagen mit Mindestleistung handelt. Insbesondere müsse von der Geltung des Unisex-Gebots für die Entgeltumwandlung ausgegangen werden.

    Eine unterschiedliche Behandlung zwischen privaten Versicherungsverträgen und der bAV im Rahmen einer einheitlichen Rechtsordnung sei nicht vorstellbar. Diesem Argument könne man sich kaum verschließen, zumal die Anforderungen an die Gleichbehandlung im Arbeitsrecht (Lohngleichheitsgebot) ohnehin besonders streng sind, heißt es bei der Allianz Lebensversicherung, dem Marktführer in der bAV. „Nach unserer Einschätzung betrifft das Unisex-Urteil des EuGH mittelbar auch den Bereich der betrieblichen Altersversorgung“, erklärte die Nürnberger.

    Ein weiteres wichtiges Motiv für die Einführung von Unisex-Tarifen in der bAV ist die Vermeidung potenzieller Haftungsrisiken und die Herstellung von Rechtssicherheit für Arbeitgeber. Die Allianz erklärt dazu: „Um Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu vermeiden, führen wir ab 21. Dezember 2012 in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung Unisex-Tarife ein.“ Auch bei Axa und Talanx ist die Vermeidung von Haftungsrisiken beim Arbeitgeber das Hauptmotiv für die Tarifumstellung.

    Beim Volkswohl Bund heißt es: „Eine Gleichbehandlung der Lebensversicherungssparten halten wir für folgerichtig, auch wenn – oder auch gerade weil – aufgrund fehlender Vorschriften die Sachlage bei der bAV noch nicht ganz klar ist. Wir denken, dass wir hier sowohl im Sinne unserer 14.000 Vertriebspartner als auch im Sinne der Arbeitgeber handeln.“  Offenbar ist es der Assekuranz wichtig, vermeidbare Risiken für das bAV-Neugeschäft auszuschließen. „Auch wenn es keine klare gesetzliche Grundlage gibt, so gehen wir davon aus, dass der Gesetzgeber über kurz oder lang eine Regelung einführen wird“, gibt die Zurich zu bedenken.

    Die Umstellung auf Unisex-Tarife in der bAV erfolgt wie auch bei den privaten Versicherungen für Verträge, die ab 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden. Dennoch wird es Ausnahmen geben, beispielweise bei der Übernahme von bestehenden Versorgungsverpflichtungen über Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Liquidationsdirektversicherung. Die Allianz erläutert: „Da hier Zusagen abgelöst werden, die vor dem 21. 12. 2012 erteilt wurden, bieten wir hier bis auf weiteres Bisex-Tarife an. Auch bei Rückdeckungsversicherungen als reines Finanzierungsinstrument zu Pensions­zusagen können noch Bisex-Tarife abgeschlossen werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht sich hier auf den Inhalt der Zusage. Da die Zusage nicht auf die Rückdeckungsversicherung Bezug nimmt, führt eine geschlechtsspezifische Kalkulation nicht zu einer Ungleichbehandlung.“

    Auch die Ergo erwähnt Ausnahmen: Bei Rückdeckung von echten Leistungszusagen werden weiterhin Bisex-Tarife verwendet. Dies gilt in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse. Ebenso sind die sogenannten Liquidationsversicherungen von der Tarifumstellung ausgenommen, sofern die Zusage vor dem Stichtag erteilt wurde. Allerdings sei die Rechtslage hierzu noch unklar, so dass sich Änderungen ergeben können.

     

    bAV mit Wachstumspotenzial
    Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den Wachstumstreibern der deutschen Lebensversicherer. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft wurde im Laufe dieses Jahres im Bestand die Marke von 14 Millionen bAV-Verträgen übersprungen. Allein seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2001 sind mehr als sechs Millionen neue bAV-Verträge abgeschlossen worden. Gut die Hälfte des bAV-Bestandes sind Direktversicherungen, dazu kommen – Tendenz steigend – 3,5 Millionen Pensionskassenverträge, 2,9 Millionen Rückdeckungsverträge und knapp 344.000 Pensionsfondsverträge (Zahlen von 2011). Gemessen an der Zahl von mehr als 35 Millionen bAV-Berechtigten ist allerdings noch Potenzial vorhanden. Nachholbedarf besteht insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.


    Unisex-Tarife auch in der betrieblichen Altersvorsorge


     

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