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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    28.1.2020 Drucken

    Umsetzung der Grundrente wird abenteuerlich

    Bei der Einführung der Grundrente ist nicht nur der anvisierte Termin abenteuerlich, sondern auch die damit verbundenen Verwaltungskosten sprengen den Rahmen des Vorstellbaren. Darauf macht das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) aufmerksam. „Noch bevor der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil überhaupt ins Regierungskabinett gelangt, glaubt schon kaum noch jemand außerhalb der SPD daran, dass der anvisierte Einführungstermin 1. Januar 2021 zu schaffen ist“, stellt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern fest. Der geplante automatisierte Datenaustausch mit den Finanzämtern ist nach Meinung der Fachleute bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu schaffen. Alternativen, wie die Einkommensprüfung auf andere Weise stattfinden kann, gibt es auch nicht.

    Kosten gehen durch die Decke

    Ein Desaster bahnt sich auch beim Verwaltungskostenaufwand an. Nach den Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, die den Gesetzentwurf von Minister Heil massiv kritisierte, würde der Verwaltungsaufwand mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben der Grundrente ausmachen. Das ist ein Vielfaches im Vergleich zur Kostenquote, die im Durchschnitt von der Rentenversicherung bislang aufgebracht wird. Deren Verwaltungskostenquote liegt seit Jahren bei etwas mehr als 1,2 Prozent. „Gerade jene Partei, die besonders heftig zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge kritisiert, ist bereit, einen enormen Kostensatz in Kauf zu nehmen, damit die Grundrente unter den Prämissen der SPD umgesetzt werden kann. Es ist nämlich vor allem die neue Einkommensprüfung, die die Kosten für die Grundrente in die Höhe treibt“, erklärt DIA-Sprecher Morgenstern.

    Freibetrag in der Grundsicherung als Alternative

    Dabei existiert, so das DIA, bereits ein Vorschlag, der schnell und mit erheblich weniger Aufwand umgesetzt werden könnte: ein Freibetrag in der Grundsicherung. Mit den Grundsicherungsämtern gibt es Behörden, die seit Jahren schon das Verfahren der Anspruchsprüfung durchführen. „Wenn die SPD bei der Aufstockung kleiner Renten den Empfängern unbedingt den Gang zu den Grundsicherungsämtern ersparen will, wäre eine Verwaltungskooperation mit der Deutschen Rentenversicherung denkbar. Die Prüfung bleibt beim Grundsicherungsamt, aber ihren Ansprechpartner finden die Empfänger bei der Rentenversicherung. Das wäre immer noch einfacher als das jetzt diskutierte Verfahren“, schlägt Morgenstern vor.

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