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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    18.11.2014 Drucken

    Tariffonds schwächen gewachsene bAV-Strukturen

    Der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in Deutschland neue Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einzuführen, die von den Tarifparteien getragen werden, und sie allein mit dem Privileg einer reinen Beitragszusage auszustatten, wird in der Konsequenz zu einer Schwächung der gewachsenen bAV-Strukturen führen.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Änderung im Betriebsrentengesetz vorgeschlagen. Danach wäre es möglich, dass die Tarifparteien eigene Vorsorgeeinrichtungen schaffen, die die Arbeitgeber von ihrer Einstandspflicht befreien. Dadurch wären in Deutschland reine Beitragszusagen erlaubt, bei denen das Anlagerisiko vollständig auf den Arbeitnehmer übertragen wird. Am heutigen Dienstag berät darüber eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gewerkschaften und Verbänden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

    „Das gut gemeinte Ziel, nämlich die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor allem in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern, wird von gefährlichen Nebenwirkungen der Tariffonds konterkariert“, warnt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). „Im Gefolge der Tariffonds drohen obligatorische Arbeitgeberbeiträge und die Tariffonds mutieren durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zur Zwangs-bAV für alle Unternehmen. Was wird dann aber aus den vielen schon bestehenden und gut funktionierenden Versorgungswerken, die von den Arbeitgebern mit finanziert werden?“ Wenn Unternehmen über eine tarifliche Vereinbarung auf eine neue Säule der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet werden, drohte vielen älteren Versorgungswerken die Schließung, weil die Lohnnebenkosten nicht unbegrenzt ausgedehnt werden können.

    „Strebt das Arbeitsministerium wirklich eine Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge in den kleinen und mittleren Unternehmen an, dann sollten zuallererst die bestehenden Hemmnisse wie zum Beispiel die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter abgeschafft werden, von der vor allem Bezieher kleinerer Einkommen betroffen sind“, fügt Klaus Morgenstern hinzu. Außerdem bleibe die Frage offen, warum nur die neuen Tariffonds die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage erhalten sollen. Die Arbeitgeber wünschen sich eine solche Zusageform schon seit längerem, weil es die betriebliche Altersvorsorge für die Unternehmen stark vereinfachen würde. „Bislang ist das immer abgelehnt worden mit dem Verweis der unzumutbaren Verlagerung des Anlagerisikos auf die Arbeitnehmer. Es erscheint daher schon kurios, dass unter der Ägide der Gewerkschaften dieser Einwand nicht mehr gelten soll.“

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