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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    24.10.2019 Drucken

    Provisionsdeckel läuft ins Leere

    Die Kürzungen der Abschlussprovisionen bei Lebens- und Rentenversicherungen, wie sie mit dem geplanten Provisionsdeckel durchgesetzt werden sollen, kompensieren die Renditeminderungen durch niedrige Zinsen nicht ansatzweise.

    Die Wirkung des Provisionsdeckels auf die Rentenhöhe und Rendite von Versicherungsverträgen überschätzt die Politik deutlich. So lauten zwei Ergebnisse des DIA-Dossiers „Provisionskürzung zur Kompensation des Niedrigzinses – zielführend und angebracht?“, angefertigt im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) von Experten des Analyseunternehmens Assekurata.

    Dafür führten sie Modellrechnungen für unterschiedliche Rentenversicherungsprodukte (Sofortrente, Neue klassische Rente, Indexgebundene Rente) marktrepräsentativer Anbieter durch, um die Rentenhöhe bei unterschiedlichen Provisionssätzen zu vergleichen. Berechnet wurden die Rentenhöhen einmal für einen Provisionssatz von 40 Promille. Das entspricht in etwa dem derzeitigen Stand. So berufen sich die Autoren des Referentenentwurfes für den Provisionsdeckel auf eine Erhebung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Danach leisteten die Versicherungsunternehmen für das Neugeschäft 2017 vertriebswegeübergreifend Abschlussprovisionen von durchschnittlich 37,74 Promille.

    In einer zweiten Berechnung ermittelten sie die Renten bei einer Provision von 25 Promille, diese Höhe soll für den Provisionsdeckel gelten. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Je nach Produkt differiert die monatliche Rente um 4,86 Euro bis 7,25 Euro. Der Renditeefffekt liegt zwischen 0,09 Prozent und 0,16 Prozent.

    Mehrzahl der Vermittler hätte Anspruch auf Zusatzvergütung

    Die Autoren des Dossiers machen noch auf einen weiteren Faktor aufmerksam, der den Provisionsdeckel ins Leere laufen lässt. Nach Intention des Entwurfes des „Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ sollen Vermittler für ihre Dienstleistung über 25 Promille hinaus eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn ihre Beratung die erforderliche Qualität aufweist. Daher haben die Experten des Analysehauses auch ausgewertet, ob die Kennziffern für eine solche Aufstockung sprechen. Da weder Stornoquote noch Beschwerdequote Anlass dafür liefern, in großer Breite die Güte der Beratung zu beanstanden, gehen sie davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Vermittler Anspruch auf die zusätzliche Vergütung hätte. Damit würde sich am Niveau der Abschlussprovision im Vergleich zum gegenwärtigen Stand aber nichts ändern.


    Den Berechnungen lagen folgende Parameter zugrunde. Aufgeschobene und indexgebundene Rente: Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn mit 67, Rentengarantiezeit von fünf Jahren, Monatsbeitrag von 100 Euro. Sofortbeginnende Rente: Einmalbeitrag von 100.000 Euro bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren. Variiert wurden lediglich die Provisionssätze, alle anderen Kosten sowie die unterstellte marktgängige Überschussbeteiligung konstant fortgeschrieben.

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