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Kosten der Grundrente offenbaren schlechtes Handwerk des Gesetzgebers

Die enormen Kosten, die bei der Deutschen Rentenversicherung für die Berechnung der Grundrente für Geringverdiener anfallen, offenbaren, welch monströses Verfahren der Gesetzgeber für diesen Rentenzuschlag in Gang gesetzt hat. Nach den Angaben der Rentenversicherung betragen die Verwaltungskosten im Einführungsjahr 2021 sage und schreibe 24 Prozent der Rentenleistung. Im Durchschnitt erhalten die Anspruchsberechtigten einen Zuschlag von 75 Euro im Monat. Für die Einzelfallprüfungen und die individuellen Berechnungen fallen rechnerisch 18 Euro pro Grundrentenempfänger an. Selbst in den anschließenden Jahren, wenn der Grundrentenanspruch ermittelt ist und die Zuschläge laufend ausgezahlt werden, fallen noch 13 Prozent Verwaltungskosten an. Das ist deutlich mehr als die bislang übliche Verwaltungskostenquote der Rentenversicherung in Höhe von 1,3 Prozent.

„Die Verantwortung dafür tragen das federführende Bundesarbeitsministerium und der Gesetzgeber. Sie haben trotz einfacherer Alternativen der Rentenversicherung ein extrem aufwändiges Verfahren aufgebürdet“, stellt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) fest. „Einerseits klagen Politiker seit Jahren schon über zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge. Im Koalitionsvertrag haben sie die Entwicklung eines kostengünstigen Standardproduktes als Ziel festgehalten. Andererseits wird ein Zuschlag in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, dessen Verwaltungskosten im Einführungsjahr ein Viertel der Leistungen ausmachen. Das ist schizophren.“

An Warnungen aus den Reihen der Rentenversicherung und von Experten hat es nicht gemangelt. Einfachere Alternativen wie zum Beispiel eine Verwaltungskooperation mit den Grundsicherungsämtern und eine Aufstockung über das System der Grundsicherung im Alter galten politisch als nicht opportun. Nun müssen Beitrags- oder Steuerzahler die hohen Kosten schultern.