Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    31.8.2017 Drucken

    Früherer Rentenbeginn kostet Geld

    Seit Mitte dieses Jahres ist der Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt früher möglich als bisher. Solche Zahlungen können nun bereits ab dem 50. Lebensjahr vorgenommen werden. Bislang war dies erst ab dem Alter von 55 Jahren möglich. Auf diese Veränderung, die mit dem Flexirentengesetz ab dem 1. Juli 2017 eingeführt worden ist, macht das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) aufmerksam.

    Ein Rentenbeginn, der vom gesetzlichen Renteneintrittsalter abweicht, führt zu Ab- beziehungsweise Zuschlägen. Während ein späterer Renteneintritt pro Monat mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent honoriert wird, kürzt die Rentenversicherung bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme die Rente um 0,3 Prozent für jeden früheren Monat. Versicherte, die zum Beispiel ein Jahr vorzeitig in Rente gehen, müssen eine Rentenminderung um 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bei einer ursprünglichen Rentenhöhe von zum Beispiel 1.500 Euro sind das immerhin 54 Euro im Monat. Die Kürzung gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.

    Die Versicherten können diesen Abschlag durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Dafür sind aber durchaus erhebliche Beträge erforderlich. Im angeführten Beispiel fallen 12.760 Euro an. Wer bei einer Rente von 1.500 Euro drei Jahre früher in Rente gehen möchte, muss bereits 41.380 Euro aufbringen, um den monatlichen Abschlag in Höhe von 162 Euro zu kompensieren. „Diese finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sollten in der Planung des eigenen Ruhestandes bedacht werden. Nicht ohne Grund wurde der Zeitpunkt, ab dem solche Zahlungen möglich sind, vom Gesetzgeber vorgezogen. Damit soll den Versicherten mehr Zeit eingeräumt werden, um die Vorkehrungen für den Wechsel vom Erwerbsleben in die Rentenphase zu treffen“, erläutert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

    Alternativ zum Ausgleich der Rentenabschläge lässt sich die Rentenlücke, die dadurch entsteht, auch mit einer privaten Vorsorge schließen. In der Planung des individuellen Ruhestandes sollten daher immer verschiedene Optionen geprüft werden. „Aber ganz gleich, welcher Weg letztendlich eingeschlagen wird, ohne Sparen und die Bildung von Altersvorsorgekapital ist ein früherer Ausstieg aus dem Berufsleben ohne Einschränkungen nicht möglich“, fügt Morgenstern hinzu.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]