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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    30.6.2015 Drucken

    Ergänzende Arbeitgeberbeiträge oder staatliche Zulagen könnten Betriebsrenten fördern

    Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber oder staatliche Zulagen, ähnlich wie in der Riester-Rente, könnten die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland voranbringen. Das geht aus der jüngsten Erhebung des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge hervor. Darin gaben 1.005 Erwerbspersonen zwischen 18 und 65 Jahren Auskunft darüber, was sie bewegen würde, einen Teil ihres Einkommens in einen Betriebsrentenvertrag einzuzahlen. Drei Viertel der Befragten, die bislang keine betriebliche Altersversorgung betreiben, würden dann im Rahmen der Entgeltumwandlung in einen Betriebsrentenvertrag einzahlen, wenn der Arbeitgeber entsprechend ihrer Einzahlungen ebenfalls einen Beitrag leistet. Bei solchen Matchingsystemen legt der Arbeitgeber zum Beispiel für jeden Euro, den Arbeitnehmer sparen, noch einmal 50 Cent hinzu, um die Vorsorge zu unterstützen.

    Eine ähnliche Wirkung wie ergänzende Arbeitgeberbeiträge könnte auch eine staatliche Zulage, vergleichbar mit der Zulagenförderung bei der Riester-Rente, haben. 74 Prozent der Befragten ohne Betriebsrente gaben an, dass eine solche staatliche Förderung für sie Motivation wäre, im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anzusparen. Weniger Effekt hätte dagegen ein Betriebsrentenangebot, dass von Gewerkschaften und Arbeitgebern unterbreitet wird, wie es das Bundesarbeitsministerium mit den neuen Tariffonds plant. Ein solches Angebot käme für 58 Prozent als Beweggrund für betriebliche Altersvorsorge in Betracht.


    Ergänzende Arbeitgeberbeiträge oder staatliche Zulagen könnten Betriebsrenten fördern


    Eine andere Fördermaßnahme, die immerhin von 65 Prozent als wirksam eingeschätzt wird, kostet weder Arbeitgeber oder Staat unmittelbar Geld: die ausführliche Information über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorgung. Vor allem unter jüngeren Menschen und Arbeitnehmern aus den neuen Bundesländern würden eine stärkere Beteiligung des Arbeitgebers, Zulagen oder größere Aufklärung zu einer größeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung führen.

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