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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    6.10.2015 Drucken

    Erbschaften in Deutschland sind sehr ungleich verteilt

    Erbschaften in Deutschland sind äußerst ungleich verteilt. So verbleiben von den drei Billionen Euro, die im Zeitraum von 2015 bis 2024 vererbt werden, nur 1,4 Billionen Euro, wenn man nur die generationenübergreifenden Vermögensübergänge ohne die oberen zwei Prozent der Vermögensreichsten betrachtet. Aber auch in der Masse der Erbfälle weisen die Hinterlassenschaften eine sehr große Ungleichheit auf. So ist in den kommenden zehn Jahren mit insgesamt 5,8 Millionen Erbfällen zwischen den Generationen zu rechnen. Allerdings werden in jeder achten Erbschaft keine nennenswerten Vermögen übertragen (13 Prozent). Wenn Vermögen an die nächste Generation übergehen, dann werden, ganz grob gerechnet, jeweils in einem von drei Erbfällen weniger als 25.000 Euro, 25.000 bis 150.000 Euro bzw. mehr als 150.000 Euro vererbt. Vermögen von mehr als einer Million Euro hinterlässt nur etwa einer von gut 50 Erblassern. Das geht aus der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) hervor.

    Betrachtet man allein die vererbten Geldvermögen, dann werden sogar in jeder sechsten Erbschaft keine nennenswerten Vermögen vererbt (16 Prozent) und in vier von zehn Fällen weniger als 25.000 Euro (38 Prozent). Nur jede zehnte Erbschaft summiert sich dann noch auf 150.000 Euro oder mehr. Ganz anders ist es, wenn Immobilien im Spiel sind. Betrachtet man allein die Immobilienwerte, dann werden zwar in mehr als der Hälfte aller Erbschaften keine nennenswerten Vermögen vererbt (54 Prozent). Aber jede vierte Erbschaft summiert sich dann auf 150.000 Euro oder mehr.

    Noch deutlicher werden die Unterschiede der Wohneigentümer, wenn man die Geldvermögen der Erblasser mit und ohne Immobilienbesitz bzw. mit hohem und geringem Immobilienbesitz unterscheidet. So vererbt jeder vierte Erblasser ohne Immobilien auch kein Geldvermögen, aber nur jeder neunte mit einem Immobilienbesitz von bis zu 250.000 Euro. Die Masse der immobilienlosen Erblasser vererbt zudem nur ein Gesamtvermögen von höchstens 25.000 Euro (45 %), bei Erblassern mit geringen Immobilienvermögen (bis zu 250.000. Euro) vererbt die Masse dagegen 100.000 bis 250.000 Euro (55 %), bei Erblassern mit hohen Immobilienvermögen sogar 250.000 bis 500.000 Euro (48 %). Es wird also eines deutlich: der Nachlass enthält nicht entweder hohe Geld- oder hohe Immobilienvermögen, sondern wenn Immobilien, dann auch hohe Geldvermögen.


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