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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    28.9.2017 Drucken

    DIA schlägt neue Informationspflicht vor

    Eine neue Informationspflicht für die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und für alle Anbieter privater Renten, nämlich die elektronische Bereitstellung der erforderlichen Daten für ein Online-Rentenkonto, fordert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Diese gesetzliche Informationspflicht ist Teil eines detaillierten Vorschlages für die Einführung einer Online-Plattform, auf der jeder seine künftigen Rentenansprüche in übersichtlicher und zusammengefasster Form einsehen kann. In vielen anderen Ländern gibt es solche Konten bereits seit längerer Zeit.

    Daher hat das DIA mit ausführlichen Expertengesprächen die Erfahrungen mit Online-Rentenkonten in Schweden, in den Niederlanden, in Großbritannien und in Australien sondiert. Die Ergebnisse wurden in einem Dossier zusammengefasst. Daraus entstand schließlich ein Vorschlag für Deutschland. Die Daten über die künftigen Rentenanwartschaften, das ist eine Schlussfolgerung aus den Erfahrungen, sollten dabei nicht in einer zentralen Datenbank vorgehalten, sondern jeweils nach dem Einloggen des Konteninhabers bei den Altersvorsorgeanbietern abgerufen werden. Der Einblick in das Rentenkonto sollte auf jedem Gerät, also Smartphone, Tablet, Laptop oder PC möglich sein.

    Höchste Zeit für das Technologieland Deutschland

    Zur sicheren Identifizierung schlägt das DIA die eID-Funktion des neuen Personalausweises vor. Sollte die mobile Nutzung dieser Funktion mit dem Smartphone sich noch verzögern, weil nicht genügend geeignete Geräte im Umlauf sind, käme das Elster-Verfahren in Frage, das die Finanzämter für die Abgabe der elektronischen Steuererklärung nutzen. Mit dem eID-Verfahren verfügt Deutschland aber über eine sichere Methode, die mittelfristig beim Online-Rentenkonto zum Einsatz kommen sollte.

    Die Auswahl des Plattformbetreibers, so der Vorschlag im DIA-Dossier, sollte in einem Ausschreibungsverfahren erfolgen. So wie es auch bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge der Fall war. Der im Zuge des Ausschreibungsverfahrens gefundene Bewerber, der sich am besten für den Betrieb der Plattform eignet, wird mit der Aufgabe zur Führung des Rentenkontos beliehen. Als Rechtsform ist eine gGmbH oder ein Verein geeignet. Die Gemeinnützigkeit hätte den Vorteil, dass in der öffentlichen Wahrnehmung das Rentenkonto nicht als Geschäftsmodell eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens angesehen wird. „Es ist höchste Zeit, dass im Technologieland Deutschland endlich ein Online-Rentenkonto eingeführt wird. Andere Länder haben uns längst mit Erfolg vorgemacht, wie mit einem solchen Konto die Bürger ihre Altersvorsorge viel besser einschätzen und langfristige Entscheidungen treffen können“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

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