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    Presse

    Pressemeldungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge

    23.2.2021 Drucken

    DIA fordert höhere Zuverdienstgrenze für KSK

    Die Hinzuverdienstgrenze der Künstlersozialkasse (KSK) muss in Zeiten von Corona vorübergehend nach oben korrigiert werden. Diese Forderung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Maximal 450 Euro im Monat im Nebenerwerb sind viel zu wenig, wenn man berücksichtigt, dass vielen Künstlern und Publizisten die kompletten Einnahmen durch die Pandemie weggebrochen sind.

    Wer als KSK-Mitglied mehr als 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr aus nicht künstlerischer selbstständiger Tätigkeit verdient, muss sich komplett allein kranken- und pflegeversichern. Ist das Einkommen aus dem Überbrückungsjob höher als aus der künstlerisch versicherten Tätigkeit, droht sogar die Kündigung durch die KSK. Die Betroffenen müssen dann einen erneuten Antrag auf Mitgliedschaft stellen, wenn sie der Haupttätigkeit nach der Krise wieder nachgehen. Den Rentenversicherungsbeitrag leistet die KSK nur für die angemeldete künstlerische Tätigkeit und nicht auf einen Nebenerwerb über 450 Euro, auch wenn der Hauptberuf weiterhin die Haupteinnahmequelle darstellt.

    Jene, die sich über Wasser halten, werden bestraft

    „Das scheint absurd. Wem durch die Krise das Einkommen wegfällt, dem werden maximal 450 Euro im Monat kaum zum Leben reichen. Wer mehr verdient, zahlt aber durch die höheren Sozialversicherungsbeiträge am Ende noch drauf“, sagt Anika Schulz, Referentin des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Der Gesetzgeber müsse schleunigst eine gesetzliche Übergangsregelung schaffen, indem er die Hinzuverdienstgrenzen für KSK-Mitglieder während der Krisenzeit erhöht. „Es kann nicht sein, dass Künstler für sich selbst sorgen wollen, das aber nicht können oder wollen, weil der Rauswurf aus der KSK droht.“ Die Kosten für diese Krisenmaßnahme wären zudem überschaubar. Die Übernahme der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge kommt in der Regel billiger als die Sozialleistungen, wenn die Betroffenen gar kein Einkommen beziehen. Nach Corona kann dann die 450-Euro-Grenze wieder eingeführt werden. Das stellt sicher, dass die Haupttätigkeit tatsächlich aus einem selbstständigen künstlerischen Beruf erfolgt.

    So funktioniert die KSK

    Die Künstlersozialkasse ist ein staatliches Versicherungssystem für freischaffende Künstler und Publizisten. Sie zahlt den Arbeitgeberanteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Die KSK ist dabei selbst kein Leistungsträger. Sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die selbstständig arbeiten. Diese Berufsgruppe ist sozial meist deutlich schlechter abgesichert als andere Selbstständige.

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