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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 7.4.2013 Drucken

    Lebensversicherer lenken zur Kapitalabfindung

    Manfred Poweleit, Verleger und Chefredakteur des Marktbeobachters und Informationsdienstleisters „Map-Report“, erläutert im DIA-Interview, warum Lebensversicherer beim Ablauf von Rentenversicherungen auf die eher untypische Kapitalabfindung orientieren.

    Sie machen dem Sparer den vollen und sofortigen Zugriff auf das Geld schmackhaft. Aber das ist, so Poweleit, nur eine Seite der Medaille. Sein generelles Fazit: Die Lebensversicherer begrenzen dadurch ihr Risiko technischer Verluste, die durch den immer schnelleren Anstieg der Lebenserwartung drohen.

    Manfred Poweleit - Lebensversicherer lenken zur KapitalabfindungWieso steigt mit der Lebenserwartung das Risiko technischer Verluste bei Policen mit lebenslanger Rentenzahlung?

    Mit steigender Lebenserwartung müssen die Lebensversicherer länger Rente zahlen. Bleibt die gesteigerte Lebenserwartung im kalkulierten Rahmen, passiert noch nichts. Steigt die Lebenserwartung aber schneller als kalkuliert, wie in jüngster Vergangenheit, drohen technische Verluste, die Druck auf die Rentenhöhe ausüben. Bei dynamischen Renten merkt es der Kunde nicht so schnell, bei Teildynamik und anderen Formen kann es zu Rentenkürzungen kommen.

    Deckt sich diese Erklärung mit den empirischen Daten der Lebensversicherer? Dann müsste die Kapitalabfindung bei der KLV früher ja höher als bei Rentenpolicen gewesen sein.

    In der Tat war das früher so. Auffällig im Vergleich zwischen der aufgeschobenen Rentenversicherung und der kapitalbildenden gemischten Lebensversicherung (KLV): In fünf von sechs Fällen war bei den 1994 fälligen Verträgen die KLV in der Ablaufleistung besser. Bei den 2013 fälligen Verträgen ist dieser Trend gekippt: In 26 von 28 Verträgen ist die Ablaufleistung der aufgeschobenen Rente zum Teil deutlich besser.

    „Die aufgeschobene Rentenversicherung kam erst 1990 nennenswert ins Angebot und ist etwa ab dem Jahr 2045 reif für eine Ablaufanalyse aller Gesellschaften.“

    War die empirische Basis mit so wenigen Gesellschaften nicht ein bisschen dünn?

    Dem Staat hat es in seiner unermesslichen Weisheit gefallen, die Rentenversicherung an die Spitze der Verkaufsstatistik der privaten Vorsorge zu drücken, obwohl es dadurch zu massiven Problemen in der Markttransparenz kommt. Die aufgeschobene Rentenversicherung kam erst 1990 nennenswert ins Angebot und ist somit etwa ab dem Jahr 2045 reif für eine Ablaufanalyse aller rund 100 Gesellschaften. Wer 1990 im Alter von 30 Jahren begonnen hat, eine aufgeschobene Rentenpolice anzusparen, wird 2026 mit 66 in Rente gehen und 2045 vielleicht das 85. Lebensjahr noch erleben. Erst nach seinem Ableben sind substantielle Leistungsbilanzanalysen mit handfesten Renditeangaben für die durchschnittliche Lebenserwartung möglich. Um die Zeit zu verkürzen, versucht es Map-Report mit einem Hilfsmittel und analysiert den Verlauf der gebotenen Kapitalabfindungen. Dafür wurde als Musterkunde ein Mann – 43 Jahre, Nichtraucher – heran- gezogen, der entweder eine aufgeschobene Leibrente oder eine KLV zum Normaltarif erworben hatte.

    Unter dem Strich dürften beide Verträge zu Ernüchterung führen. Welche Spuren hinterlassen die Niedrigzinsen der letzten Jahre?

    Auf alle Fälle wirkt die Staatsschuldenkrise wie eine massive Verstaatlichung von Guthaben der Vorsorgesparer, ohne dass diese Ungeheuerlichkeit zu massiven Protesten führt. Ein 43-Jähriger zahlte von 1974 bis 1994 jährlich 1.200 Euro in eine aufgeschobene Rentenversicherung ein. Mithin also 24.000 Euro. Bei Fälligkeit des Vertrages 1994 bekam er im Schnitt gut 49.000 Euro. Das eingezahlte Geld hatte sich mehr als verdoppelt, die Rendite dieses Vertrages beträgt stolze 6,43 Prozent. Damals war die Staatsverschuldung aber auch nicht mal halb so hoch wie heute. Die 2013 fällige Kapitalabfindung beträgt im Schnitt noch 40.000 Euro, was einer Rendite von 4,72 Prozent entspricht, Tendenz weiter fallend, wenn der Staat und seine Notenbank nicht endlich die Rechte der Vorsorgesparer respektieren.

    „Im Prinzip ist die Rente sinnvoller, weil sie das Langlebigkeitsrisiko gut abdeckt.“

    Lohnt es unter diesen Vorzeichen für Sparer, die Kapitalabfindung gegenüber der lebenslangen Rentenzahlung zu bevorzugen?

    Vom steuerlichen Nachteil für den Kunden einmal abgesehen hat die Annahme der Kapitalabfindung, also die Auszahlung der Ablaufleistung auf einen Schlag, aus Kundensicht weitere Nachteile. Es steht zu befürchten, dass das Geld bei undiszipliniertem Umgang und nur geringem Wiederanlagezins womöglich nicht ausreicht, um die Staatsrente im erforderlichen Umfang zu ergänzen.

    Was sollen Berater Kunden empfehlen, bei denen jetzt die Policen zur Auszahlung anstehen – Kapitalabfindung oder lebenslange Rente?

    Die Alternative ist eine andere: Sollten sich Vorsorgesparer und ihre Berater vom Staat alles bieten lassen oder massiven Widerstand leisten gegen die verbraucherfeindliche Haltung von Staaten und ihren Notenbanken? Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Im Prinzip ist die Rente sinnvoller, weil sie das Langlebigkeits- risiko gut abdeckt. Aber solange die Politik die Vorsorgesparer bestraft und damit die Vorsorgeleistung entwertet, muss man sich generell Sorgen um den finanziellen Lebensabend machen.


    Aufgeschobene Rentenversicherungen führen zu höheren Kapitalabfindungen als vergleichbare kapitalbildende gemischte Lebensver- sicherungen. Früher war es genau umgekehrt, hat der Map-Report herausgefunden.

    Lebensversicherer lenken zur Kapitalabfindung


     

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