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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 11.12.2019 Drucken

    Gutes tun, aber flexibler als mit einer eigenen Stiftung

    Gemeinnützige Projekte langfristig und über den Tod hinaus fördern, diesen ehrenwerten Gedanken haben viele Vermögende. Er passt zudem perfekt in die Vorweihnachtszeit. Das geht natürlich ganz klassisch über eine eigene Stiftung. Doch die erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand für Errichtung und Erhalt.

    Bei Stiftungsvermögen unter einer Million Euro und den niedrigen Zinsen bleibt oft kaum etwas für den guten Zweck übrig. Aber das lässt sich auch viel einfacher, kosteneffizienter und flexibler lösen – mit einer Stiftung „light“.

    Heute gilt leider, je kleiner das Stiftungsvermögen desto weniger wird am Ende Gutes bewirkt. Der regulatorische Aufwand und die Kosten sind im Verhältnis oft zu hoch, da am schwankungsarmen Anlagemarkt derzeit nur noch geringe Erträge anfallen. Die Idee einer ewigen Stiftung, die ihre Substanz nicht verzehrt und von den Kapitalerträgen die philanthropischen Ziele über viele Generationen fördert, lässt sich so kaum mehr oder nur noch bei einem sehr großen Stiftungsstock umsetzen.

    Vermögen nicht zu früh aus der Hand geben

    Viele angehende Stifter sind zudem hin- und hergerissen zwischen dem Willen, Gutes zu tun, und dem Unbehagen, das Vermögen zu früh aus der Hand zu geben. Schließlich es kann immer zu Schicksalsschlägen kommen, bei denen  der Stifter, die Familie oder nahestehende Personen Geld benötigen. Mit einer Stiftung „light“, bei der ein guter Zweck über eine Versicherungsstruktur gefördert wird, lässt sich das kostengünstig und flexibel umsetzen.

    Stifter kann frei entscheiden

    Bei dieser Konstruktion bleibt das Vermögen zu Lebzeiten vollständig in der Hand der Stiftenden. Der Inhaber kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe Auszahlungen für Projekte erfolgen und wie er das Geld über seinen Bankberater oder Vermögensverwalter anlegt. Der Stifter kann für die Zeit nach dem Erbfall vorab Bestimmungen treffen, welche Projekte weiter Förderung erhalten.

    Steuervorteil bei der Auszahlung

    Schon zu Lebzeiten kann zudem ein Treuhänder quasi als „Stiftungsrat“ eingesetzt werden. Er berät die Inhaber und trägt später den ursprünglichen Stiftungsgedanken weiter. So ist dauerhaft sichergestellt, dass zukünftige Zahlungen den Richtigen zukommen. Diese Versicherungsstrukturen haben dazu einen entscheidenden Vorteil. Sollte unvorhergesehener Bedarf entstehen, lässt sich das Ganze ohne Kosten und großen Aufwand einfach wieder auflösen. Unter steuerlichen Aspekten kommt ein weiterer Vorteil dazu. Während der Laufzeit angesammelte Erträge innerhalb einer solchen Stiftung „light“ gehen bei einer Auszahlung im Erbfall abgeltungssteuerfrei an die Empfänger. Das Vermögen muss dabei nicht im Ganzen ausgezahlt werden. Der Inhaber oder später sein Treuhänder können es über einen beliebigen Zeitraum im gewünschten Sinne verteilen.

    Unkompliziert, kosteneffizient und wieder auflösbar

    Grundsätzlich ist eine Stiftung „light“ zwar auf lange Laufzeiten, aber dennoch auf Endlichkeit ausgelegt. Der Denkmalcharakter einer ewigen Stiftung lässt sich so nicht ganz erreichen. Aber Philanthropen können damit Gutes bewirken, ohne gleich alles aus der Hand zu geben. Im Vergleich zum Aufbau und Erhalt einer eigenen Stiftung ist die „light“-Variante unkompliziert einzurichten. Sie ist sehr kosteneffizient und bei Notfällen zu Lebzeiten jederzeit wieder auflösbar.


    Stefan BrählerGastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.

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