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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 21.11.2020 Drucken

    Folgenreicher Dammbruch bei den Zinsen

    Im März 2016 vollzog die Europäische Zentralbank (EZB) einen historischen Schritt. Unter der Führung von EZB-Präsident Mario Draghi wurde der Leitzins de facto abgeschafft.

    Von vorher 0,05 Prozent sank er auf null Prozent. Gleichzeitig erhöhte die EZB den bereits seit 2014 negativen Einlagenzins von minus 0,1 auf minus 0,4 Prozent. Dieser gilt für Banken, die über Nacht Geld bei der Notenbank parken. Mittlerweile sind mehr als vier Jahre vergangen. An der Konstellation der Zinsen hat sich seitdem nichts Grundlegendes mehr geändert.

    Zinsen

    Europa ist seitdem Null-Zins-Land. Vier Jahre später, fast auf den Tag genau, folgte auch die amerikanische Fed. Im Zuge der Corona-Krise griff die US-Notenbank ebenfalls zu dieser drastischen Maßnahme und senkte den Leitzins auf einen Korridor von 0 bis 0,25 Prozent. Wenige Monate zuvor gingen viele Beobachter noch davon aus, dass in den USA die Zinsen langsam steigen würden. Durch die wirtschaftsfreundliche Politik der Liberalisierung und Steuerreform erlebte die US-Wirtschaft einen Aufschwung. In kleinen Schritten hatte die US-Notenbank die Leitzinsen auf 2,25 bis 2,5 Prozent im Jahr 2018 angehoben.

    Nullzinsphase ist kein Intermezzo

    Ein weiterer Anstieg war nicht ausgeschlossen. In diesem Fall hätte auch die EZB irgendwann reagieren müssen. So zumindest die Hoffnung vieler Anleger. Es kam, wie wir heute wissen, anders. Bereits im Sommer 2019 war der Höhepunkt überschritten, die Fed senkte den Leitzins langsam wieder ab. Dann kam Covid-19 und im Zuge der Wirtschaftskriese auch in den USA der Null-Zins. Spätestens jetzt wurde vielen bewusst, dass die Niedrigzinsphase kein kurzes Intermezzo ist, sondern der westlichen Welt vermutlich lange erhalten bleibt.

    Negativer Einlagezins wird zur Last

    Vor allem der negative Einlagezins der EZB wird für private Sparer zunehmend zum Problem. Seit September dieses Jahres liegt er in der Spitze bei -0,5 Prozent. Geschäftsbanken parken kurzfristig nicht benötigtes Geld bei der Europäischen Zentralbank. Einlagefazilität nennt sich diese Möglichkeit. Als Verzinsung erhalten bzw. zahlen sie den von der Zentralbank vorgegebenen Einlagesatz. Seitdem dieser negativ ist, kostet es den Geschäftsbanken Geld. Auf der anderen Seite parken viele Privatkunden ihre kurzfristige Liquidität bei den Banken. Zu Beginn waren die deutschen Banken sehr zurückhaltend mit der Weitergabe dieser Kosten. Viele setzten zu Beginn große Freibeträge an. Erst ab sehr hohen Kundeneinlagen gaben Banken ihre Kosten weiter.

    Darlehen auf den Kopf gestellt

    Statt von Negativzinsen sprechen Banken aber lieber von Verwahrentgelt oder Verwahrgebühr. Das klingt nicht nur netter, sondern hat einen ganz konkreten Hintergrund. Eine Geldanlage, für die die Bank Zinsen zahlt, funktioniert nach dem Prinzip eines Darlehens, einer Geldleihe. Der Bankkunde leiht der Bank Geld. Die Bank kann dieses Geld nutzen, solange sie es hat, zum Beispiel für eigenes Kreditgeschäft. Dafür muss die Bank dem Kunden Zinsen zahlen, denn Zinsen sind nach § 488 BGB die gesetzlich vorgesehene Gegenleistung für ein Darlehen. Gesetzlich möglich ist ein Zinssatz von null Prozent. Dann handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Negative Zinsen sind allerdings nicht möglich. Dadurch würde sich die Zahlungsverpflichtung umkehren, der Kunde (der das Geld verleiht) müsste plötzlich der Bank (die sich das Geld leiht) Zinsen zahlen. Das ist allerdings beim Darlehen nicht vorgesehen.

    Gebühr für die Aufbewahrung von Geld

    Aus diesem Grund meiden Banken den Begriff Negativzinsen. Verwahrentgelt, Verwahrgebühr oder Einlagegebühr klingt netter und ändert auch die Form der Geldanlage, nämlich von einem Darlehen in eine Verwahrung von Geld. Der Kunde gibt der Bank sein Geld nicht zur Verwendung, sondern nur zur Verwahrung. Die Bank hat das Geld lediglich sicher aufzubewahren. Solange sie es nicht verwendet, braucht sie dem Kunden dafür keine Zinsen zu zahlen.

    Sie darf ihm aber eine Gebühr für die Aufbewahrung berechnen. Natürlich darf die Bank in diesem Fall nicht mit dem Geld des Kunden arbeiten. Auch wäre eine Kündigungsfrist unzulässig. Der Kunde darf das Geld jederzeit zurückfordern. Für Banken stellt das aber kein Problem dar. Sie können sich bei der EZB derzeit Geld zum Null-Zins leihen und müssen die Einlagen ihrer Kunden damit gar nicht verwenden. Mittlerweile verlangen bereits mehr als 300 Banken und Sparkassen in Deutschland Strafzinsen.

    Auch die Phalanx der Direktbanken bröckelt

    Bis vor kurzem galten die filiallosen Direktbanken wie ING, DKB oder N26 als sicherer Hafen für die liquiden Einlagen der Sparer. Aber auch dort bröckelt die Phalanx. Aufsehen erregte unlängst die Handybank N26 mit ihrer Ankündigung ein Verwahrentgelt auf das Girokonto einzuführen. Ab einem Kontostand von 50.000 Euro wird zukünftig auch dort ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent im Jahr fällig. Die Anzahl der Direktbanken, die das Geld der Kunden ohne Kosten verwahren wollen, wird immer kleiner.

    Dabei horten die Deutschen derzeit mit fast 2,5 Billionen Euro auf Giro- oder Tagesgeldkonten so viel Liquidität wie noch nie. Bei solchen Zahlen verwundert es nicht, dass Banken die Hürden für die Berechnung von Strafzinsen immer weiter absenken. Bereits fünf Institute verlangen ab dem ersten Euro eine Gebühr. Vor wenigen Jahren noch undenkbar. Die Einführung von Verwahrentgelt befruchtet sich gegenseitig. Sobald eine Bank diese einführt, muss die Konkurrenz nachziehen, damit sie nicht mit dem Geld der wechselwilligen Kunden geflutet wird.

    Ein Wechsel der Bank löst das Problem nicht

    Die derzeitige Pandemie verschärft die Situation. Viele Anleger haben ihre liquiden Reserven in der Krise erhöht. Immer mehr Banken sehen sich gezwungen, Verwahrentgelte einzuführen. Dabei zeigen sich Kunden mittlerweile auch sehr wechselwillig. Allerdings löst ein Wechsel der Bank das Problem der Kunden nicht wirklich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die neue Bank ein entsprechendes Entgelt einführt. Viel besser und auch für die Kunden ertragreicher ist es, den benötigten Liquiditätsbedarf genau zu definieren. Für Angestellte sind in der Regel die Ausgaben von drei Monaten als Cash ausreichend. Den optimalen Betrag kann man einem privaten Finanzplan entnehmen. Der hilft, die zukünftige Liquidität zu planen. Der Rest kann dann angelegt werden. Für Geld, das in Aktien oder Fonds investiert wird, fallen keine Strafzinsen an. Im Gegenteil, der Anleger wird mit Dividenden und langfristig attraktiven Kursgewinnen belohnt.

    Markus Richert

    Gastautor Markus Richert ist CFP® und Seniorberater Vermögensverwaltung bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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