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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 3.8.2020 Drucken

    Der Erbfall in der Vermögensverwaltung

    Erbt ein Kunde, kann sich der Erbfall für Vermögensverwalter als Problem entpuppen, wenn der Depotinhaber die liquiden Mittel für die Erbschaftssteuer oder für die Ablösung von Unternehmensanteilen braucht.

    Mit spezialisierten Versicherungsstrukturen lässt sich dafür elegant vorsorgen, die Kunden sparen Steuern. Mandate in der Vermögensverwaltung bleiben langfristig erhalten.

    Testament und Erben Erbfall

    Es klingt nach einem Luxusproblem: Liquiditätslücken durch Erbfälle. Aber für Kunden kann das zu ernsthaften Schwierigkeiten führen, wenn zum Beispiel eine Immobilie schnell verkauft werden muss, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Ähnlich problematischer Fall: Ein Unternehmer muss plötzlich Millionenbeträge aufbringen, um die Witwe seines Compagnons aus der Firma auszulösen. In solchen Fällen wird dann nicht selten alles flüssige Kapital aus der Vermögensverwaltung abgezogen. Zur Vorsorge gibt es jedoch eine elegante Lösung, die sowohl in der Vermögensverwaltung als auch im Private Banking eingesetzt werden kann: Eine Kombination von Wertpapierdepot in einer Versicherungsstruktur und Todesfallschutz.

    Übernahme von Firmenanteilen vorsorglich geregelt

    Wenn zum Beispiel zwei Partner ein gemeinsames Unternehmen im Wert von fünf Millionen Euro aufgebaut haben, können sie sich gegenseitig absichern. Falls einer der beiden frühzeitig verstirbt, soll der andere Partner in die Lage sein, dessen Unternehmensanteil den Hinterbliebenen abzukaufen. Dadurch entsteht ein kurzfristiger Kapitalbedarf von 2,5 Millionen Euro. Die Lösung: Die beiden Partner bringen jeweils eine Million Euro in eine Vermögensverwaltung ein, in die ein zusätzlicher Todesfallschutz eingebaut ist. Dies kostet zwar einen Teil der Performance, dafür ist allerdings im Todesfall die benötigte Auszahlung von 2,5 Millionen Euro garantiert. Der Clou: bei geschickter Konstruktion wird die Summe einschließlich sämtlicher Erträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne abgeltungssteuerfrei und erbschaftssteuerfrei ausgezahlt. Die Übernahme der Firmenanteile ist damit problemlos möglich.

    Erbschaftssteuer per Todesfallschutz finanziert

    Auch wenn ein Mehrfamilienhaus im Wert von zwei Millionen Euro an entfernte Verwandte vererbt werden soll, können solche Lösungen geschickt eingesetzt werden. Erbschaftssteuerlich ist das eine ungünstige Konstellation: Die Freibeträge sind mickrig, die Steuersätze dafür hoch. Das Rezept zum lastenfreien Übergang der Immobilie: 500.000 Euro werden in der Vermögensverwaltung mit erhöhter Todesfallschutz-Versicherung angelegt. Durch die abgeltungssteuerfreie Auszahlung kann die Erbschaftssteuer vollständig abdeckt werden. Zudem lassen sich die Kosten, anders als bei einer separaten Risikoversicherung, komplett steuerlich absetzen.

    Vorteile für Kunden und Verwalter

    Eine Vermögensverwaltung mit Todesfallschutz kann für Kunden und Vermögensverwalter gleichermaßen empfehlenswert sein. Kunden können gezielt Liquiditätslücken im Erbfall vermeiden und dabei noch steuersparende Effekte nutzen. Bis es zum Fall der Fälle kommt, hat der Vermögensverwalter mit dieser Lösung ein sicheres Mandat, oft über viele Jahre und im Erbfall gleich einen Anknüpfungspunkt für die nächste Generation. Gerade in der Neukundenansprache kann das Thema Liquiditätsvorsorge für den Erbfall das Interesse an einer Zusammenarbeit wecken. Nicht selten kommt es dann zur Bündelung von anderen Vermögenswerten.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH. Sein Spezialfach: der Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.

    Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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