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    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 28.7.2018 Drucken

    Braucht man ein Bankschließfach?

    Das Sicherheitsempfinden deutscher Haushalte ist traditionell hoch. Das kann man nicht nur an der anhaltenden Affinität für Tages-, Spar- und Festgeldkonten ablesen, auf denen rund 3,5 Billionen Euro zinslos einer mittlerweile negativen Realverzinsung ausgesetzt sind.

    Da die meisten Sparer weiterhin nicht bereit sind, verstärkt Aktien in die Vermögensstruktur einzubauen, reagieren Anleger auf  die Null-Verzinsung oder drohende Negativverzinsung von Guthaben auch mit Abhebung von Geldern.

    BankschließfächerDie Diskussion über die Abschaffung des Bargeldes oder zumindest der größeren Geldscheine verstärkt die Nachfrage nach sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten zusätzlich. Grundsätzlich war die Nachfrage nach Schließfächern immer recht stabil. Hinzu kommt, dass die meisten Schließfachmieter die Fächer sehr lange mieten und viele Verträge erst mit dem Tod des Schrankfachmieters enden. Insbesondere bei Volksbanken und Sparkassen kommt derzeit das Problem hinzu, dass viele Filialen schließen und die Kunden auch mit ihren Schließfächern in andere Filialen „ziehen“ müssen, sofern dies überhaupt möglich ist. Das Angebot verknappt sich also. Allein in Berlin hat eine große Genossenschaftsbank kürzlich über zehn Filialen in einem Monat geschlossen. Davon waren auch Standorte mit Schließfachanlagen betroffen.

    Angebot an Verwahrmöglichkeiten sinkt

    Die vorhandenen Räumlichkeiten in einer Bankfiliale lassen oft keine Erweiterung zu. Ein Schließfachbereich befindet sich in der Regel im Tresorraum, der nicht beliebig vergrößert werden kann. Die Kosten für den Bau- bzw. Ausbau von Tresoranlagen sind zudem sehr hoch. Sicherlich will die Finanzwirtschaft die Neigung, Gelder im privaten Sparstrumpf zu sammeln, nicht noch zusätzlich unterstützen. Die Ertragssituation, insbesondere von Filialbanken, hat sich außerdem deutlich verschlechtert. Um- oder Ausbaumaßnahmen sind schlichtweg nicht finanzierbar.

    Private Anbieter als Alternative

    In Deutschland gibt es verschiedene Verwahrmöglichkeiten für Wertgegenstände oder Dokumente, die von privaten Firmen angeboten werden. Größere Wertgegenstände finden in Bankschließfächern ohnehin keinen Platz. Wenn der ständige Zugriff nicht notwendig ist, gibt es zumindest in jeder größeren Stadt private Anbieter für Schließfächer, gesicherte Lagerhallen und Ähnliches.

    Dabei haben die Kunden die Wahl zwischen relativ sicheren Lagerräumen und hochgesicherten Tresoranlagen. Während Lagerräume in der Regel jeden Tag 24 Stunden einen Zugriff ermöglichen, hat man bei Tresoranlagen an Wochenenden, zumindest aber an Sonntagen, keine oder eingeschränkte Zugangszeiten. Man muss allerdings berücksichtigen, dass die Kosten hierfür deutlich höher sind als bei einem Bankschließfach. Ein bekannter Anbieter aus Stuttgart zum Beispiel berechnet für ein fünf Zentimeter hohes Fach knapp 30 Euro im Monat. Das ist viermal so hoch wie das Angebot einiger Banken für Fächer gleicher Größe, wobei Banken meist jährlich abrechnen.

    Keine Meldepflicht für private Anbieter

    Für den ein oder anderen Kunden mag es allerdings ein wichtiges Zusatzargument geben. Für private Anbieter besteht keine Meldepflicht von Schließfächern. Wenn man seine Wertsachen immer in der Nähe haben will, kann man sich privat auch Wand- oder Möbeltresore sowie Standtresore einbauen lassen. Hierbei müssen allerdings bauliche Voraussetzungen, wie Wandstärken oder die Belastbarkeit der Böden vorliegen. Erfüllen Tresore bestimmte Sicherheitsnormen, werden auch höhere Beträge über die Hausratversicherung als die Standardsummen abgesichert.

    Fazit: Sicherlich kann es sinnvoll sein, Goldmünzen, wertvollen Familienschmuck, der nicht permanent getragen wird, oder wichtige Dokumente in einem Bankschließfach oder einem stabilen, feuersicheren Wand- oder Möbeltresor aufzubewahren. Die zuständige Versicherungsgesellschaft sollte vorab informiert und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, da die Standarderstattungsbeträge für Wertsachen, die aus privaten Wohnungen gestohlen werden, sehr gering sind. Außerdem sollten Unterlagen, die im Schadensfall den Wert der Wertsachen belegen, getrennt von den Wertgegenständen sein. Grundsätzlich ist es aber ratsan, nicht zu große Bargeldmengen oder Wertgegenstände im Haus oder in der Wohnung aufzubewahren.


    Andreas GörlerAb und zu schreiben Experten für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), die nicht zum Kernteam gehören. Aber was bedeutet das schon. Gäste empfängt man immer am wärmsten.

    Wie Andreas Görler. Er ist Senior Wealth Manager beim Vermögensverwalter Wellinvest Pruschke & Kalm GmbH in Berlin.

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