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Änderungen 2018: Neue Regeln für Anleger

Mehr Kostentransparenz bei Finanzprodukten, niedrigere Haftungsgrenzen beim Online-Banking sowie ein Systemwechsel bei der Fondsbesteuerung. Das sind nur einige der neuen gesetzlichen Vorgaben im Finanzsektor. Womit Bankkunden und Sparer ab Januar rechnen müssen.

Das neue Jahr beginnt mit Wortungetümen, die praktisch jeden Bankkunden betreffen: EU-Zahlungsdienstrichtlinie Payment Service Directive (PSD) 2, Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II und Investmentsteuerreformgesetz.

Das sind die wesentlichen Auswirkungen der umfangreichen Spielregeländerungen in der Finanzbranche.

Besseres Banking durch PSD 2

„Die neue Richtlinie macht vieles einfacher und schneller“, sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber der Krumbacher GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung. Etwa bei Schreibfehlern in Überweisungen. Da ist die Bank künftig verpflichtet, alle verfügbaren Informationen über den unberechtigten Empfänger herauszugeben. Auch die Haftungsgrenze bei Missbrauch von Karten oder Online-Banking sinkt von maximal 150 Euro auf 50 Euro, natürlich nur dann, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegen.

Dafür werden die Sicherheitsvorgaben strenger. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung wird Pflicht. Übersetzt heißt das, das alte, relativ unsichere Online-Banking-Verfahren mit iTAN-Liste auf Papier verschwindet endgültig. An seine Stelle tritt beispielsweise die Kombination einer PIN-Eingabe mit einem extra TAN-Generator. Wesentlich einfacher wird es dagegen, Unternehmen den Zugriff aufs eigene Konto zu erlauben. Datenschützer und so mancher Sicherheitsexperte warnen zwar vor dieser Option, aber andererseits schafft der Gesetzgeber dadurch eine rechtliche Grundlage für die rasante Entwicklung in der elektronischen Finanzwelt. Das Bezahlen in Online-Shops oder die Verwaltung mehrerer Konten durch eine Banking-App ist dadurch einfacher. Jeder kann künftig selbst entscheiden, ob er solchen Anbietern den Zugriff auf das eigene Konto und damit auch auf wertvolle Daten geben möchte.

Transparenteres Anlegen mit MiFID II

Ganz dringend müssen Unternehmen handeln, die in 2018 Geld am Kapitalmarkt anlegen wollen. Sie brauchen einen Legal Entity Identifier (LEI), denn ohne Identifikationsnummer lassen sich keine Wertpapiere mehr kaufen. Privatpersonen hingegen benötigen den LEI nicht. Wissen sollte man aber, dass die Bank ab dem Jahreswechsel Telefongespräche mit dem Anlageberater aufzeichnet. So soll sichergestellt werden, dass ausreichend auf Risiken hingewiesen wird und kundengerechte Produkte empfohlen werden. Zudem wird künftig genau über alle Kosten aufgeklärt, von den Gebühren und Provisionen beim Kauf über die zu erwartenden laufenden Kosten bis zu den Verkaufsentgelten.

„Das macht aus meiner Sicht absolut Sinn“, sagt Investmentexperte Glogger, denn zum Beispiel bei Investmentfonds mit Beratung seien bisher sichtbare oder versteckte Kosten von bis zu vier Prozent pro Jahr zum Tragen gekommen: „In zehn Jahren verliert der Kunde dadurch immerhin 40 Prozent seines Vermögens an Kosten.“ Allerdings hat die hohe Transparenz auch ihren Preis. Für die Finanzbranche wird es immer aufwendiger und teurer, Kunden regelkonform zu beraten. Das könnte dazu führen, dass es sich schlicht nicht mehr lohnt, so etwas für jeden anzubieten.

Neues Investmentsteuergesetz

Die gute Nachricht vorweg: „Die Änderungen sind überschaubar und bringen für die allermeisten Anleger unter dem Strich keine Nachteile“, sagt Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement. Investmentfondsbesitzer werden vielleicht über neue Begriffe wie Vorabpauschale oder Teilfreistellung in ihren Bankunterlagen stolpern, aber kaum jemand muss deswegen mehr Steuern zahlen. Manche können sich sogar etwas sparen, denn die Steuererklärung erfordert gerade bei ausländischen Fonds weniger Dokumente.

Allerdings gibt es eine erhebliche Verschlechterung: Bisher waren Fonds, die vor 2009 erworben wurden, von der Abgeltungssteuer befreit. Diese Altfondsregelung gilt ab dem Jahreswechsel nicht mehr. Alle Produkte werden einfach einmal aus- und eingebucht, damit verlieren sie ab da den Bestandsschutz. Jedoch wird auch diese Änderung viele nicht treffen, denn für Erträge, die ab dem nächsten Jahr mit solchen Fonds erzielt werden, gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Bei Riester- und Rürup-Verträgen bleibt zudem alles automatisch beim Alten.

Die neuen Finanzspielregeln ab 2018 in Stichworten