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Wenn Rentner was dazu verdienen

Wie viel dürfen Rentner zu ihrer Altersrente noch hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?

Das hängt von ihrem Alter ab. Haben Rentner die Regelaltersgrenze überschritten, gibt es keinerlei Begrenzung für Hinzuverdienste. Diese Altersgrenze liegt für einen 1951 Geborenen bei 65 Jahren und fünf Monaten. Bis zum Jahr 2030 steigt sie auf 67 Jahre an (siehe Tabelle Renteneinstrittsalter). Wer vor dieser Regelaltersgrenze eine Rente bezieht, kann ab Juli 2017 ohne Anrechnung auf seine Rente jährlich 6.300 Euro beziehen. Das regelt das Flexirentengesetz neu. Die zuvor geltende Obergrenze von 450 Euro im Monat wurde mit diesem Gesetz abgeschafft. Der über die Grenze von 6.300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Summe aus gekürzter Rente und Hinzuverdienst darf allerdings das bisherige Einkommen nicht übersteigen. Dann greift der sogenannte Hinzuverdienstdeckel: Der darüber hinausschießende Teil des Verdienstes wird zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet. Als Maßstab für diesen Deckel gilt das höchste Einkommen aus den letzten 15 Jahren.

Die deutsche Rentenversicherung hat für die Anrechnung ein Beispiel zusammengestellt: Axel B. bezieht eine vorgezogene Altersrente. Er arbeitet als Rentner in Teilzeit weiter und verdient damit 1.511 Euro im Monat. Das macht 18.132 Euro im Jahr. Davon sind 6.300 Euro anrechnungsfrei. So verbleiben 11.832 Euro. Davon werden 40 Prozent ermittelt, das ergibt 4.733 Euro für das ganze Jahr beziehungsweise 394 Euro im Monat. Seine Rente beträgt 950 Euro monatlich. Davon werden nun 394 Euro abgezogen. So erhält er 556 Euro Altersrente ausgezahlt.

Überprüfung zum 1. Juli jeden Jahres

Da sich der Hinzuverdienst von Jahr zu Jahr ändern kann oder im Vorhinein nicht immer die genaue Höhe bekannt ist, weil vielleicht die geleistete Stundenzahl variiert, gibt es eine regelmäßige Überprüfung. Zum 1. Juli eines jeden Jahres stellt die Rentenversicherung den voraussichtlichen Verdienst im laufenden und im kommenden Jahr fest. Anhand des ermittelten Hinzuverdienstes wird die Rente ab dem 1. Juli und ab dem 1. Januar des kommenden Jahres festgelegt. Da es sich zunächst nur um eine Prognose handelt, vergleicht die Rentenversicherung am 1. Juli des darauffolgenden Jahres den ursprünglich angesetzten Wert mit dem tatsächlich erreichten Verdienst. Weichen die Werte voneinander ab, wird die Rente neu berechnet. War die Rente zu hoch, fordert die Rentenversicherung den zu viel gezahlten Betrag wieder zurück. Fiel die Rente zu niedrig aus, erfolgt eine Nachzahlung. Bei schwankendem Verdienst kann es sein, dass in jedem Jahr ein neuer Rentenbescheid ausgestellt werden muss.


Diese neuen Regelungen wurden mit dem „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz)  im September 2016 vom Bundestag beschlossen. Es regelt außerdem die SV-Beiträge bei einer Beschäftigung von Rentnern neu und die Sonderzahlungen an die Rentenversicherung zur Aufstockung von Rentenabschlägen, wenn die Renten vor der Regelaltersgrenze bezogen wird.