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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 24.11.2016 Drucken

    Weitere Anhebung des Rentenalters unumgänglich

    Ohne eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach 2030 ist das Umlagesystem der gesetzlichen Rente wegen der demografischen Entwicklung langfristig nicht zu stabilisieren. Aber selbst dann wird sich ein spürbarer Beitragsanstieg nicht vermeiden lassen.

    Das erklärte Prof. Dr. Lars P. Feld, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auf dem DIA-Forum in Berlin. In seinem Plädoyer für eine nachhaltige Rentenpolitik trat er für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ein, weil damit keine ständig wiederkehrenden politischen Diskussionen über Anpassungen am Rentensystem erforderlich sind. Der Zugewinn an Lebenszeit könnte zum Beispiel im Verhältnis von 2:1 auf die Erwerbszeit und Rentenzeit aufgeteilt werden. Steigt die Lebenserwartung etwa um drei Monate, verschiebt sich der Renteneintritt um zwei Monate.

    DIA-Forum 2016_01Prof. Feld skizzierte in seinem Vortrag außerdem ein Verfahren, mit dem das unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern kosten- und verteilungsneutral vereinheitlicht werden kann. Danach sollen die Entgeltpunkte für die Rentenanwartschaften künftig auf der Grundlage eines gesamtdeutschen Durchschnittsentgelts und eines einheitlichen Rentenwertes berechnet werden. Im Gegenzug entfällt die bislang angewandte Höherwertung der ostdeutschen Gehälter. Mehr als 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist nach Meinung von Prof. Feld die Zeit für ein einheitliches Rentenrecht gekommen. Mit der Höherwertung der Entgelte im Osten wird derzeit immer noch das niedrigere Verdienstniveau kompensiert. Da die Rücknahme der Höherwertung allerdings langsamer erfolgte als die Annäherung des Rentenwertes Ost an das Westniveau, erwerben ostdeutsche Rentenversicherten bei gleichem Verdienst um 8,5 Prozent höhere Rentenansprüche und sind damit besser gestellt als ihre Kollegen im Westen.

    Gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt

    Prof. Dr. Lars P. Feld machte auf die damit verbundene Verletzung der für das deutsche Rentensystem typischen strikten Beitragsäquivalenz aufmerksam. Gleiche Sachverhalte, wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten werden dadurch unterschiedlich behandelt. Außerdem gebe es auch regionale Einkommensunterschiede in den alten Bundesländern, die nicht mit unterschiedlichem Rentenrecht ausgeglichen werden.

    Im Gegensatz zum Vorschlag, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Angleichung der Renten vorgelegt hat und bei dem es sowohl Gewinner als auch Verlierer gäbe, treten bei dem Konzept des Sachverständigenrates je nach Lohnentwicklung nur geringfügige Verteilungseffekte im Zeitablauf auf. Für die Bestandsrentner im Westen erfolgt eine einmalige Korrektur der Entgeltpunkte nach oben. Damit wird das niedrigere gesamtdeutsche Durchschnittsentgelt berücksichtigt. Die Rentenzahlbeträge bleiben zum Umstellungszeitpunkt unverändert.

    Kostenneutrale Angleichung

    Kommt es zu einer Konvergenz der Löhne, gewinnen die Bestandsrentner im Westen leicht, Bestandsrentner im Osten verlieren ein wenig. Ohne Lohnkonvergenz treten bei den Rentnern keinerlei Effekte ein. Sollten sich die Löhne im Westen dynamischer entwickeln, treten bei den westdeutschen Bestandsrentnern im Vergleich zum Status quo leichte Nachteile ein. Für die noch Erwerbstätigen erwartet Feld eher keine Verteilungseffekte.

    Auch der Streit um die Finanzierung wäre aus der Welt, da die Umstellung kostenneutral erfolgt. Der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostet hingegen 7,6 Milliarden Euro. Unklar ist dabei, aus welcher Kasse dieser Betrag aufgebracht werden soll. Ministerin Nahles verweist auf den Bundeshaushalt. Finanzminister Schäuble dagegen fordert eine Finanzierung innerhalb der Rentenversicherung.


    DIA-Forum 2016 PodiumsdiskussionDas DIA-Forum war eine Gemeinschaftsveranstaltung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), der Deutschen Bank und der Ludwig-Erhard-Stiftung und fand am 23. November 2016 in Berlin statt.

    Als Gäste und Moderatoren auf der Podiumsdiskussion  DIA-Forums: Prof. Dr. Lars P. Feld, Dr. Asoka Wöhrmann,  Oswald Metzger, Dieter Weirich,  Anja Karliczek und Wolfgang Gründinger (von links).


     

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