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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 20.3.2020 Drucken

    Was kostet ein früherer Rentenbeginn?

    Rund 17.000 Versicherte zahlten im Jahr 2018 freiwillig einen Extra-Rentenbeitrag, um vorzeitig und vor allem ohne Abschläge in Rente gehen zu können.

    Die Rentenversicherer können sich über zusätzliche Einnahmen freuen. Auch wenn damit zukünftige Zahlungen verbunden sind.

    Rückkauf von RentenabschlägenImmer mehr Rentenversicherte entscheiden sich dafür, mit einem Extra-Rentenbeitrag an ihre Rentenkasse abschlagsfrei und früher ihren Ruhestand genießen zu können. Während 2017 insgesamt 11.620 Versicherte diese Möglichkeit wählten, waren es 2018 schon 17.086. Eine Steigerung um fast 50 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor. Im Durchschnitt zahlte dafür jeder Versicherte 2018 mit seinem Extra-Rentenbeitrag 17.000 Euro freiwillig in die Rentenkasse ein. Dadurch verzeichnete die DRV im Jahr 2018 rund 291 Millionen Euro Mehreinnahmen.

    Fast jeder vierte Neu-Rentner mit Abschlägen

    Abschläge müssen jene Versicherte hinnehmen, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Pro Monat früherem Beginn werden dafür 0,3 Prozent abgezogen, pro Jahr also 3,6 Prozent. Maximal kann der Abschlag 14,4 Prozent betragen. Er gilt lebenslang. Dennoch kommt diese Variante bei den rentennahen Jahrgängen offenkundig gut an. So entschieden sich 2018 nach DRV-Angaben rund 23 Prozent aller Rentner trotz Abschlägen für einen früheren Renteneintritt, als nach den gesetzlichen Regelungen eigentlich vorgesehen. Die Höhe der Abschläge betrug durchschnittlich etwa 90 Euro.

    Extra-Rentenbeitrag auf Raten

    Dank Flexirentengesetz können Versicherte seit Juli 2017 bereits ab ihrem 50. Lebensjahr zusätzliche Zahlungen vorab leisten, um späteren Rentenminderungen zu entgehen. Je nach Rentenhöhe beziehungsweise gewünschtem Rentenbeginn können für den Einzelnen mehrere Zehntausend Euro anfallen. Der Extra-Rentenbeitrag darf über mehrere Jahre verteilt werden und ist bis zu einer Obergrenze auch steuerlich absetzbar. Gerade in Zeiten des Niedrigzinses kann sich ein derartiges „Investment“ allerdings langfristig auszahlen. Wer beispielsweise bei einer Rente von 1.200 Euro pro Monat drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann die zu erwartende monatliche Rentenminderung von rund 130 Euro (10,8 Prozent) durch eine Zahlung von etwas über 33.000 Euro ausgleichen. Weitere ausgewählte Berechnungsbeispiele hat die Deutsche Rentenversicherung tabellarisch zusammengefasst. Zu finden sind diese Informationen im PDF-Download auf Seite 35.

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