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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 29.11.2016 Drucken

    Warnung vor der Rolle rückwärts

    Eine Rolle rückwärts bei den Reformen in der Rentenversicherung hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Finanzierung des Systems und die Entwicklung des Rentenbeitragssatzes. Das wurde vergangene Woche auf dem DIA-Forum in Berlin offenkundig.

    Nachdem sich die CDU- und SPD-Spitzen auf dem Koalitionsgipfel zur Rente am 24. November in wesentlichen Punkten nicht verständigen konnten, ist nach Meinung etlicher Beobachter der Rentenwahlkampf eröffnet. Die CDU-Führung wiegelt zwar noch ab und verweist auf die aktuell gute Lage der Rentenfinanzen. Aber die SPD wird mit großer Wahrscheinlichkeit Haltelinien beim Rentenniveau und eine Mindestrente in den Monaten vor der Bundestagswahl thematisieren. Damit wächst die Gefahr, dass frühere Reformen, wie zum Beispiel der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, zurückgedreht werden.

    Beitragssatz würde bis 2080 auf 33,4 Prozent steigen

    Prof. Dr. Lars P. Feld, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, demonstrierte in seinem Vortrag auf dem DIA-Forum zur Rentenpolitik, welche Folgen eine solche Rolle rückwärts hätte. Ohne die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors, des Beitragssatzfaktors und ohne schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters läge der Beitragssatz im Jahr 2080 bei 33,4 Prozent. Zum Vergleich: Heute fallen 18,7 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens als Beitrag zur Rentenversicherung an. Neben den deutlich höheren Beiträgen müsste sich außerdem der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt etwa verdoppeln.

     

    Beitragssatz ohne Rentenreform

    Quelle: Werding, Feld

    Die Befürworter einer Rücknahme der Rentenreformen werden einwenden, dass sie gar nicht beabsichtigen, alle früheren Entscheidungen zu kassieren. Ihnen gehe es schließlich nur um die Erhöhung des Rentenniveaus. Dieses Ziel verfolgt auch Bundesarbeitsministerin Nahles mit ihrem Vorschlag einer unteren Haltelinie. Doch ein höheres Rentenniveau kostet Geld. Angenommen das Rentenniveau würde nach 2030 bei 45 Prozent stabil gehalten. Das wären zwei Prozentpunkte mehr, als die gesetzliche Untergrenze bis 2030 festschreibt, und rund drei Prozentpunkte weniger im Vergleich zum gegenwärtigen Stand. Dafür müsste bis 2080 der Rentenbeitrag auf 26,2 Prozent steigen.

    Kosten werden meist verschwiegen

    Die Forderungen von SPD, Linken und Gewerkschaften liegen aber noch deutlich über diesem Wert. Bundesministerin Nahles möchte die Haltelinie bei 46 Prozent einziehen, wünscht sich in Wirklichkeit aber 48 Prozent. Die Gewerkschaften wollen das Rentenniveau auf den heutigen 48 Prozent einfrieren und die Linke am liebsten zu jenen 53 Prozent zurückkehren, die vor der Rentenreform galten. Wie viel Beitragszahler und/oder Steuerzahler dafür zusätzlich berappen müssen, verschweigen die Protagonisten solcher Vorschläge in aller Regel.

    Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Rentnern

    Dabei ist heute schon eines klar: Selbst wenn es beim Status quo bleibt und das Rentenniveau wie erwartet bis 2080 auf 41,3 Prozent fällt, wird der Beitragssatz auf 24,3 Prozent ansteigen. Die Tatsache, dass sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in den kommenden Jahrzehnten drastisch zu Gunsten Letzterer verschiebt, lässt sich nicht „wegreformieren“. Die Kosten der umlagefinanzierten Renten steigen zwangsläufig. So bleibt nur die Frage, wie diese Kosten verteilt werden. Ob weiterhin ein Ausgleich zwischen Beitrags- und Steuerzahlern auf der einen Seite und den Rentnern auf der anderen gesucht wird oder ob es eine deutliche Verschiebung zu Lasten der Erwerbstätigen gibt.

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