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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 17.10.2016 Drucken

    Risiken in der Beamtenversorgung

    Heute findet eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und damit zur Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern statt. Das DIA hatte bereits mit der Vergabe seines Zukunftspreises 2015 auf die finanziellen Risiken der Beamtenversorgung von Bund und Ländern aufmerksam gemacht.

    In der Anhörung werden sechs Sachverständige ihre Meinung zu dem der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf darlegen. In der Begründung zum Gesetz wird erläutert, wie Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des Bundes den „neuen Entwicklungen, wie der aktuellen Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten“ angepasst werden müssen. Darauf machte vorab der Newsletter „Heute im Bundestag“ aufmerksam. Doch Anpassungen müssen nicht nur wegen der Kapitalmärkte gemacht werden, sondern auch wegen der unterschätzten demografischen Entwicklung.

    Versorgung der BeamtenSo sollte die Versorgungsrücklage ursprünglich bereits ab 2018 zur Entlastung des Haushalts von Versorgungsausgaben eingesetzt werden. Damit wäre das Sondervermögen, das seit 1999 aufgebaut worden ist, innerhalb von 15 Jahren aufgezehrt. Für die unmittelbare Bundesverwaltung zeichnet sich jedoch ab, dass die Versorgungsempfängerzahl noch längere Zeit auf hohem Niveau bleiben wird. Der Höchststand tritt erst gegen 2035 ein. Deshalb soll die Versorgungsrücklage einstweilen noch nicht angetastet und das Kapital weiter aufgebaut werden. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die Versorgungsrücklage länger zu erhalten, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird. So werde die Aufzehrung des Vermögens verhindert, bevor das mit dem Gesetz bezweckte Ziel, die Höchstlast bei den Versorgungsausgaben zu dämpfen, erreicht wird. In die Versorgungsrücklage flossen bislang neunmal 0,2 Prozentpunkte der jeweiligen Erhöhung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen.

    Bis zu 20 Prozent Aktien im Versorgungsfonds

    Der Versorgungsfonds des Bundes wurde 2007 geschaffen. Für alle ab 2007 beim Bund eingestellten Beamten, Berufssoldaten und Richter soll damit eine Kapitaldeckung aufgebaut werden. Allerdings wird die angestrebte vollständige Kapitaldeckung wegen der niedrigen Zinsen nicht erreicht. Daher soll kurzerhand das Deckungsverfahren geändert werden, in der Hoffnung, dass sich die Bedingungen am Kapitalmarkt wieder bessern. Außerdem sind Änderungen an der Kapitalanlagestrategie geplant. Bislang konnten nur Anleihen erworben werden. Nun dürfen bis zu 20 Prozent des Kapitals in Aktien angelegt werden.

    Dr. Tobias Benz, der 2015 den DIA-Zukunftspreis erhielt, hat die unzureichende Rücklagenbildung für die Beamtenversorgung schon seit einiger Zeit thematisiert. Von der Politik wurde das Problem lange unterschätzt. Zwischen den 1960er und 1980er Jahren stellten Bund und Länder in großer Zahl Beamte ein, ohne dafür ausreichende Rücklagen für die künftigen Versorgungsleistungen zu bilden. In naher Zukunft werden kohortenstarke Jahrgänge in den Ruhestand eintreten, was zu einem deutlichen Anstieg der Ausgaben für Ruhegehälter, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung führt. Vor allem wegen der neuen Verschuldensregeln wird die Finanzierung der schwebenden Versorgungszusagen insbesondere die Bundesländer vor enorme Schwierigkeiten stellen.

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