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    Gesetzliche Rente | 8.8.2014 Drucken

    Rentenprognose ohne Inflation

    Zur jährlichen Renteninformation musste sich die Deutsche Rentenversicherung schon öfter Kritik anhören.

    Mit der jüngsten wird moniert, dass die Inflation nicht ausreichend berücksichtigt sei. Was ist dran an diesem Einwand?

    Rentenprognose ohne InflationJährlich verschickt die Deutsche Rentenversicherung an 31 Millionen Versicherte eine Renteninformation. Darin führt sie die aktuelle Anwartschaft auf, die der Versicherte bereits erreicht hat, und verschiedene Hochrechnungen zur künftigen Rente. Zur Art der Renteninformation gab es schon mehrfach öffentliche Kritik. Die jüngste stammt vom Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschlands. Verbandspräsident Peter Härtling schwingt eine große polemische Keule. Den Versicherten vermittle die Rentenprognose ein Gefühl der Sicherheit, das aber in keiner Weise auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten zu rechtfertigen sei. Begründung: Die Zahlen seien trügerisch, weil sie weder den Kaufkraftverlust noch Steuern und Sozialabgaben berücksichtigen.

    Hochrechnungen mit mehr Realismus

    Kritik an den Renteninformationen ist nichts Neues. Bislang machte sie sich an den Szenarien künftiger Rentensteigerungen fest. Die ehemalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, ein Vorläufer der Deutschen Rentenversicherung, hatte einst mit Rentensteigerungen von 3,5 Prozent operiert. Sie wurden dann auf 2,5 Prozent herabgesetzt. Später rechnete die Rentenversicherung mit 1,5 und 2,5 Prozent. Inzwischen weisen die Renteninformationen jeweils ein Szenario mit einer ein- und einer zweiprozentigen Rentensteigerung aus.

    Diese Annahmen dürften durchaus angemessen sein, auch wenn es mittlerweile Jahre gab, in denen die Steigerung komplett ausgefallen ist. Die Szenarien beziffern schließlich eine Spanne: der zuerst ausgewiesene und deutlich hervorgehobene Wert in der Renteninformation ist die bereits erreichte Rente ohne künftige Steigerungen des Rentenwertes. Daher bewegen sich alle aufgeführten Angaben zwischen null und zwei Prozent künftiger Steigerung. Schaut man sich die Entwicklung des Rentenwertes in den letzten 20 Jahren an, so ist dies ein akzeptables Vorgehen. Das sollte der Fairness halber auch einmal gesagt werden. Die Rentenversicherung hat in den zurückliegenden Jahren reagiert und mehr Realismus in ihre Prognosen gebracht.

    Genügt ein Rechenbeispiel?

    Die neuerliche Kritik richtet sich nun vor allem gegen den Ausweis von Nominal- und Bruttowerten. Härtling kritisiert, dass die Zahlen weder den Kaufkraftverlust noch Steuern und Sozialabgaben beinhalten. Auch hier muss angefügt werden: Die Rentenversicherung weist sehr wohl auf die Inflation und die geringere Nettozahlung hin und das nicht erst auf der zweiten Seite der Renteninformation, wie der Bundesverband der Ruhestandsplaner beklagt, sondern ein erster Hinweis befindet sich bereits im letzten Absatz auf der Vorderseite.

    Auf der zweiten Seite folgt dann noch einmal eine etwas ausführlichere Beschreibung des Kaufkraftverlustes. Dort veranschaulicht die Rentenversicherung die Geldentwertung mit einem Rechenbeispiel. Zitat: „So werden bei einer Inflationsrate von beispielsweise 1,5 Prozent pro Jahr bei Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze 100 Euro voraussichtlich nur noch eine Kaufkraft nach heutigen Werten von etwa 82 Prozent besitzen.“ Wer einfacher Rechenregeln mächtig ist, kann diese Geldentwertung mit wenigen Schritten auf seine Rente übertragen. Die Frage ist nur: Macht das auch jemand? Wahrscheinlich nicht.

    Gleiches Defizit in der Vorsorgeberatung

    Daher wäre es konsequent, die Szenarien auf der vorderen Seite um ein weiteres zu ergänzen, das den Beitragszahlern auch die Auswirkung der Inflation auf ihre Rentenhöhe veranschaulicht. Da bei den Rentensteigerungen mit Annahmen gearbeitet wird, kann ohne weiteres eine durchschnittliche Inflationsrate der vergangenen Jahre angesetzt werden. Dann wird niemand mehr die schleichende Kaufkraftentwertung übersehen können. Ohne eine solche klare Ansage wird die Unterschätzung der Inflation weiter auf der Tagesordnung stehen.

    Seine Kritik kann der Bundesverband der Ruhestandsplaner übrigens auch an viele Kollegen aus der Finanzbranche richten. Es ist kein Geheimnis, dass in der Vorsorgeberatung häufig mit Absicht auf einen Ausweis der Kaufkraftentwertung verzichtet wird. Aus Angst vor der Wirkung. Häufig ergeben sich bei Berücksichtigung der Inflation derart große Versorgungslücken, die gefährlichen Attentismus heraufbeschwören. Zu wenig vorzusorgen, ist immer noch besser als gar nicht vorzusorgen, sagen sich dann viele Berater. Seriöse Vorsorgeplanung sieht anders aus.

    Länger arbeiten lohnt sich

    Die Rentenversicherung hat in der Vergangenheit schon mehrfach auf Einwände reagiert. Daher besteht berechtigte Hoffnung, dass auch die Inflation künftig noch deutlicher in den Renteninformationen erscheint. In einem anderen Punkt zeichnet sich nämlich bereits ein Einlenken ab. Aus der parlamentarischen Arbeitsgruppe heraus, die sich mit der Flexibilisierung des Rentenübergangs beschäftigt, gab es nämlich auch eine Kritik am Informationsverhalten der Rentenversicherung. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze werden die Versicherten bislang nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, trotz Rentenalter weiter zu arbeiten. Eine solche Verlängerung des Arbeitslebens ist eine der wirksamsten Vorsorgemaßnahmen. Pro Monat werden 0,5 Prozent Aufschlag auf die Rente berechnet. Das ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst.


    Die Inflation ist eine anonyme Größe. Nur wenige können sich wirklich vorstellen, wie die Kaufkraftentwertung wirkt. Das Statistische Bundesamt hat einen persönlichen Inflationsrechner auf seiner Homepage, der ein wenig Nachhilfe und Veranschaulichung liefert. Damit können nicht nur die einzelnen Warengruppen ins Verhältnis gesetzt werden, sondern der Rechner weist auch eine individuelle Inflationsrate aus. Abweichend von der allgemeinen Zusammensetzung des Warenkorbes können die eigenen Konsumgewohnheiten eingestellt werden. Wer nicht raucht, gibt zum Beispiel kein Geld für Tabakwaren aus, wer kein Auto hat, lässt auch kein Geld an der Tankstelle. Überdurchschnittlich viele Besuche im Restaurant machen sich ebenso bemerkbar wie häufige Urlaubsreisen. Einfach einmal ausprobieren. Zum Inflationsrechner.


     

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