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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 6.10.2013 Drucken

    Relikt Regelaltersgrenze

    Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht erschien vielen Beobachtern schizophren:

    Zwei ehemalige Arbeitnehmer der Wolfsburger Volkswagen AG klagten gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, nachdem sie 65 Jahre alt und von ihrem Arbeitgeber in Rente geschickt worden waren. Sie wollten gern länger arbeiten, durften aber nicht.

    Relikt RegelaltersgrenzeObwohl in Deutschland allenthalben von Fachkräftemangel die Rede ist, weil die Erwerbsbevölkerung altert und schrumpft. Doch das Bundesarbeitsgericht entschied im März dieses Jahres gegen die beiden ehemaligen VWler.

    Nach einer Betriebsvereinbarung bei Volkswagen endet das Arbeitsleben mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

    Die Betriebsvereinbarung, in der Unternehmen und Betriebsrat die Altersgrenze gezogen haben, besitzt Vorrang vor dem individuellen Arbeitsvertrag, der auf unbefristete Dauer angelegt ist.

    Brauchen wir eine definierte Grenze?

    Das Urteil der höchsten Arbeitsrichter lässt die Zweifel an einer fixen Regelaltersgrenze weiter wachsen. Schon seit einiger Zeit stellen Demografen und Arbeitswissenschaftler diese Regelung im Rentenrecht in Frage. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung warf in einer Studie, die Ende Oktober veröffentlicht wurde, die Frage erneut auf: Warum brauchen wir überhaupt ein definiertes Rentenalter? Ein Wissenschaftlerteam hatte in der Studie „Produktiv im Alter“ untersucht, was die deutsche Politik und die hiesigen Unternehmen von anderen europäischen Ländern lernen können für die Gestaltung der späten Lebensphase.

    Finnland seit 2005 mit flexiblem Rentenalter

    In fast allen Ländern gibt es die Möglichkeit, früher oder später in Rente zu gehen, als gesetzlich vorgesehen. Einige Staaten gingen, so die Forscher, mittlerweile sogar noch weiter und schafften die starren Altersgrenzen gleich ganz ab und legten stattdessen eine Zeitspanne für den Renteneintritt fest. Als Beispiele nennt die Studie Finnland, Norwegen und Großbritannien. Finnland führte im Jahr 2005 ein flexibles Rentenalter in der Spanne von 63 bis 68 Jahren ein. Wer vor 63 den Beruf an den Nagel hängt, muss sich mit einer deutlich niedrigeren Rente begnügen.

    Großbritannien hat nur eine Untergrenze

    Norwegen verabschiedete sich 2011 vom Renteneintrittsalter mit 67 und führte eine Altersspanne von 62 bis 75 Jahren ein. Noch weiter ging Großbritannien, so die Studie. Dort gibt es gar kein gesetzliches Renteneintrittsalter mehr, sondern nur noch eine Untergrenze (pension age) für den frühestmöglichen Bezug von staatlicher Rente. Derzeit liegt das pension age bei 65 Jahren. In den nächsten dreieinhalb Jahren wird es auf 68 Jahre angehoben. Eine feste Obergrenze für das Arbeitsleben existiert nicht.

    Kündigung wegen des Alters möglich

    Das hat Konsequenzen. Unter diesen Umständen ist es Arbeitgebern nicht mehr möglich, ihren Angestellten nur aufgrund des Alters zu kündigen. Nach verbreiteter Expertenmeinung hilft eine fixe Regelaltersgrenze nämlich vor allem den Unternehmen, weil sie sich ohne Angabe von Gründen und ohne Rücksicht auf Kündigungsschutzregelungen von älteren Arbeitnehmern trennen können. Die Studie „Produktiv im Alter“ nennt noch einen weiteren Effekt, den ein Verzicht auf eine Obergrenze auslöst: Er hätte zugleich eine symbolische Wirkung. Damit werde die strikte Trennung des Lebenslaufs in Kindheit, Erwerbsphase und Ruhestand aufgehoben und das vorherrschende Bild vom Alter als unproduktive Phase korrigiert.

    Anreize für ein längeres Erwerbsleben

    Obwohl das offizielle Renteneintrittsalter unzweifelhaft Einfluss auf den Zeitpunkt des Renteneintritts hat, spielen zugleich Ausnahmeregelungen eine wichtige Rolle, räumen die Studienautoren ein. Solche vorgesehenen Ausnahmen setzen nämlich Anreize, früher in Rente zu gehen oder sogar länger zu arbeiten, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Bis in die 90er Jahre herrschte in den entwickelten Ländern die Praxis vor, Ältere in den Vorruhestand zu schicken und damit angeblich größere Chancen für jüngere Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen.

    Korrekturen bei der Frühverrentung

    Das ist Denken von gestern. Inzwischen besteht gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Älteren zur Wahrung des Wohlstandes weiterhin gebraucht werden und die Frühverrentung zu einer Vergeudung von Erfahrungswissen und wertvollem Arbeitskräftepotenzial führt. Daher wurden in etlichen Ländern Korrekturen an bestehenden Frühverrentungsprogrammen vorgenommen. Zum Beispiel in Dänemark. Dort war es noch bis vor einigen Jahren möglich, ab dem Alter 60 das sogenannte Voluntary Early Retirement Program zu nutzen. Inzwischen ist das früheste Eintrittsalter auf 64 Jahre erhöht worden.

    Zuschläge in großer Bandbreite bei späterem Rentenantritt

    Es gibt aber auch andere Stellschrauben, zum Beispiel finanzielle Anreize, damit Menschen über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Die Studie verweist auf Schweden, wo bisher mit Zuschlägen von 0,7 Prozent pro Monat längerer Erwerbsphase ein vergleichsweise hoher Zuschlag erteilt wurde. Nach den Erhebungen der Studienautoren liegen die Zuschläge für einen späteren Renteneintritt in den OECD-Ländern leicht höher als die Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand, jedoch immer noch etwas niedriger, als sie es auf Grund versicherungsmathematischer Berechnungen eigentlich sein sollten. Außerdem sei die Bandbreite europaweit ziemlich groß.

    „Deutscher Korridor“ nach oben offen

    Bei der Beantwortung der Frage, was Deutschland von anderen Ländern lernen kann, stellt die Studie zunächst erst einmal fest, dass das deutsche Rentensystem in der Praxis durchaus schon ziemlich flexibel ist. Zum einen sei ein früherer Renteneintritt unter Inkaufnahme von Abschlägen schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Zum anderen sei der „deutsche Korridor“ im Gegensatz zu vielen anderen Staaten nach oben hin völlig offen. „Die Menschen können ihren Renteneintritt so weit nach hinten verschieben, wie sie wollen und weiter Rentenpunkte ansparen“, heißt es in der Studie.

    Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bremsen

    Diese Feststellung bezieht sich aber nur auf die Gesetzeslage. Zum einen hinkt Deutschland bei der Akzeptanz eines längeren Erwerbslebens im Vergleich zu anderen Staaten noch deutlich hinterher. Zum anderen stehen dem nach oben hin offenen gesetzlichen Korridor Festlegungen in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen entgegen. Die Praxis zeigt, dass diese Regelungen bremsend wirken bei einer Verlängerung der Erwerbsphase. Der Wille der Tarifpartner, hier eine Änderung herbeizuführen, ist derzeit nicht erkennbar. Daher wäre der Ersatz des fixen Rentenzeitpunkts durch einen gesetzlich definierten Korridor für den Renteneintritt, so wie es in Finnland oder Norwegen der Fall ist, in Deutschland ein Katalysator für die Verlängerung des Erwerbslebens. Die Tarifpartner könnten sich dann nämlich in ihren Vereinbarungen nicht mehr auf eine feste Regelaltersgrenze beziehen.

    Kopplung an die Lebenserwartung

    Auch die Reformen in Dänemark sind eine Überlegung wert: Das Land will die Altersgrenze ab Mitte des nächsten Jahrzehnts regelmäßig an die Entwicklung der Lebenserwartung anpassen. Der Vorteil einer solchen Regelung: Künftige Anhebungen der Regelaltersgrenze werden aus der politischen Auseinandersetzung herausgehalten. Sie finden mehr oder weniger automatisch statt. Bei einer solchen Reform müsste zu Anfang nur einmal entschieden werden, wie die zusätzlich gewonnene Lebenszeit zwischen Erwerbsphase und Rentenzeit aufgeteilt wird.

    Aufteilung des Zugewinns an Lebenszeit

    Dänemark sieht vor, die Länge des Ruhestands konstant zu halten. Jeder Zugewinn an Lebenszeit verlängert also die Erwerbsphase. Es wäre aber genauso gut eine Aufteilung nach dem jetzigen Verhältnis von Erwerbsleben und Rentenphase denkbar, nämlich in einer Relation von 2 zu 1. Damit bliebe das Verhältnis dieser beiden Phasen auch bei einer Verlängerung der Lebenserwartung konstant. Diese Aufteilung wäre etwas weniger rigoros und würde wahrscheinlich leichter gesellschaftliche Akzeptanz finden.

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