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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 5.8.2016 Drucken

    Reformbedarf bei Erwerbsminderungsrente

    Die Anhebung der Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten bis zum vollendeten 65. Lebensjahr hat der rentenpolitische Sprecher der CDU-Bundestagfraktion in einem Reformpapier zur gesetzliche Rente vorgeschlagen.

    Entwicklung-Erwerbsminderungsrenten-dringender-ReformbedarfWie dringend eine Veränderung bei den Erwerbsminderungsrenten erforderlich ist, zeigen die unlängst veröffentlichten Zahlen über den Rentenzugang und die Bestandsrenten der Rentenversicherung. Zwar ist der Sinkflug der Zahlbeträge etwas gebremst worden, aber das Dilemma bleibt dennoch groß. Das belegen Berechnungen des Portals Sozialpolitik. 174.328 Versicherte bezogen im vergangenen Jahr erstmals Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Im Durchschnitt lag der Zahlbetrag dieser neuen EM-Renten bei 671 Euro im Westen und 679 Euro im Osten. Damit setzt sich der Anstieg der Zahlbeträge bei Rentenzugang, der seit 2011 zu beobachten ist, weiter fort. Zuvor waren die neuen EM-Renten seit 1997 von Jahr zu Jahr gefallen. 1997 erhielten die Neuzugänge noch 708 Euro (West) beziehungsweise 635 Euro (Ost). Bis 2011 waren die Zahlbeträge auf 599 Euro (West) beziehungsweise 586 Euro (Ost) gefallen.

    Erwerbsgeminderte besonders von Altersarmut bedroht

    Doch die absoluten Zahlbeträge im jeweiligen Zugangsjahr zeigen nach Meinung von Johannes Steffen, dem Autor und Initiator des Portals Sozialpolitik nur die halbe Wahrheit. Gleichzeitig stiegen nämlich die Rentenwerte. Diese nahmen von 1997 bis 2015 im Westen um rund ein Fünftel und im Osten um etwa ein Drittel zu. Daher hat Steffen die EM-Renten auf die einheitliche Wertebasis von 2015 hochgerechnet. Die Umrechnung zeigt, dass die EM-Renten bis 2011 noch viel steiler absackten und die Erholung in den letzten vier Jahren bei weitem noch nicht auf das frühere Niveau zurückgeführt hat. Es gibt also erheblichen Handlungsbedarf bei den EM-Renten. Das räumte auch Peter Weiß im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge ein. Die Erwerbsgeminderten gehören zu jenen Gruppen, denen in besonderem Maße Altersarmut droht. Verglichen mit den Altersrentnern beziehen von ihnen sechsmal so viele Grundsicherung im Alter.

    Für die missliche Situation der Erwerbsgeminderten gibt es verschiedene Gründe. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen sicherlich die 2001 eingeführte Abschläge. Außerdem hat jeder EM-Rentner eine Vorgeschichte: längere Krankenzeiten, wegen unzureichender Gesundheit unterbrochene Erwerbsbiografien, Wechsel auf schlechter bezahlte Arbeitsplätze. Nach Beobachtung von Steffen lässt sich der Sinkflug der EM-Renten noch auf eine Reihe von Veränderungen im Rentenzugang erklären. So stieg der Frauenanteil. Die Beitragszeiten waren rückläufig. Die Entgeltposition der Männer verschlechterte sich im Durchschnitt. Die Zeiten mit Arbeitslosigkeit nahmen zu.

    Es besteht also dringender Reformbedarf. Ob die von Weiß vorgeschlagene Erhöhung der Zurechnungszeit ausreicht, darf ernsthaft bezweifelt werden. Er räumt selbst ein, dass man wohl an die EM-Renten noch mal ran muss. Mit der Abschaffung der Abschläge von bis zu 10,8 Prozent tut sich die Politik jedoch schwer. Es soll verhindert werden, dass die Erwerbsminderungsrente als Umgehung für die Abschläge bei vorzeitigem Beginn der Altersrente ausgenutzt wird.

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