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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 1.3.2019 Drucken

    Plädoyer für Adoptiveltern

    Ab heute wird auch für Bestandsrenten die Mütterrente II eingeführt. Der Bundesverband für Pflege- und Adoptivfamilien machte aus diesem Anlass noch einmal auf eine drohende Ungleichbehandlung eines großen Teils der Pflege- und Adoptiveltern aufmerksam.

    Mit der sogenannten Mütterrente II erhalten Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern einen zusätzlichen halben Rentenpunkt gutgeschrieben.

    Zusammen mit den Verbesserungen aus der vorherigen Legislaturperiode wird ihre Erziehungszeit damit nun mit 2,5 Rentenpunkten honoriert. Durch die jüngste Verbesserung erhalten sie 15,35 Euro (neue Bundesländer) beziehungsweise 16,02 Euro (alte Bundesländer) mehr Rente. Damit ist allerdings immer noch keine völlige Gleichstellung mit jenen Müttern errreicht, deren Kinder ab 1992 auf die Welt kamen.

    Darüber hinaus bleibe eine andere Ungleichbehandlung weiter bestehen: Adoptiv- und Pflegeeltern, die ein Kind erst nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen haben, wurden erneut übergangen, kritisiert der Verband der Pflege- und Adoptiveltern (PFAD). Der Grund: Um die Verwaltung zu vereinfachen, wird wie bereits in der Vergangenheit eine Stichtagsregelung angewandt. PFAD-Vorsitzende Dagmar Trautner fordert daher den Gesetzgeber erneut auf, die tatsächlich erbrachten Erziehungsleistungen von Adoptiv- und Pflegemüttern rentenrechtlich anzuerkennen. „Auch wenn deshalb in Einzelfällen Doppelzahlungen erfolgen müssten.“

    Forderungen an den Gesetzgeber

    Vom Gesetzgeber erwartet der Verband eine Verbesserung des Verfahrens. Diese Forderung erhebt er übrigens nicht zum ersten Mal. Auch die Erziehungsleistungen sozialer Eltern müssten anerkannt werden. „Viele Pflege- und Adoptiveltern stellten und stellen immer noch die eigene Erwerbstätigkeit zurück zugunsten der Sorge für Kinder, die einen schweren Start ins Leben hatten. Deren Erziehung erfordert oft ein überdurchschnittliches Maß an elterlicher Aufmerksamkeit, Förderung und Engagement“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme.

    Frühzeitige Klärung des Rentenkontos

    Um die Mütterrente als Adoptiv- bzw. Pflegeeltern für die eigene Erziehungsleistung erhalten zu können, rät der PFAD Bundesverband zur frühzeitigen Klärung des Rentenkontos, damit Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten fairerweise dem Konto der tatsächlich Erziehenden zugerechnet werden. Für bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern, die bisher keine Zuschläge für Kindererziehungszeiten bekommen, weil die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, hat PFAD einen Musterantrag an den Rententräger ausgearbeitet, der auf der Homepage des Verbandes (www.pfad-bv.de) heruntergeladen werden kann.


    Die erhöhte Mütterrente zahlt die Rentenversicherung seit Jahresbeginn für Neurenten. Bei Bestandsrenten beginnt die Umsetzung schrittweise ab März. Es gibt allerdings Nachzahlungen für die Zeit ab Januar. Die Einführung der Mütterrente erfolgt regelmäßig von Amts wegen. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei adoptierten Kindern, ist ein Antrag erforderlich. Die Rentenversicherung kritisiert die Finanzierung der Mütterrenten aus Beiträgen als unsachgemäß. Statt dessen sollte der Gesetzgeber dafür Steuermittel einsetzen.

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