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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 18.2.2015 Drucken

    Mittel gegen die Verpuffung von Vorsorge

    Die Anrechnung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter bremst die Vorsorge der Geringverdiener aus.

    Da die Gefahr besteht, dass der Konsumverzicht später wirkungslos verpufft, steht die finanzielle Vorsorge erst gar nicht zur Debatte. Dieses Handicap thematisierte kürzlich die Volkssolidarität, eine gemeinnützige Wohlfahrtsorganisation, mit ihren Vorschlägen zur Reform der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Ein Kapitel des Reformpakets sieht einen Freibetrag für Alterseinkünfte bei der Einkommensanrechnung vor. Diese sei, so heißt es in den Vorschlägen der Volkssolidarität, nicht nur unbefriedigend, sondern auch ungerecht und kontraproduktiv im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge. Wer zusätzlich zur Hilfeleistung erwerbstätig ist, kann einen Freibetrag von bis zu 50 Prozent des Regelsatzes in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Rente, eine betriebliche oder private Altersvorsorge hingegen wird zu 100 Prozent angerechnet. Das entwertet eigene Leistungen zur Altersvorsorge vollständig, lautet der Vorwurf der Volkssolidarität. Welche Wirkungen diese Regelung in der Praxis hat, zeigt sich an den folgenden Zahlen: Die Altersrente hatte 2012 unter den angerechneten Einkommensarten die größte Bedeutung. 39 Prozent aller Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen eine Altersrente. In der Altersgruppe der 65-Jährigen und Älteren waren es sogar 73 Prozent.

    Freibetrag für die Alterssicherung

    Der Sozial- und Wohlfahrtsverband fordert daher eine Freibetragsregelung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie soll sich in zwei Teile gliedern. Zum einen wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro für alle Leistungsberechtigten vorgeschlagen. Ein solcher Grundfreibetrag existiert bereits in der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose nach Sozialgesetzbuch II. Zum anderen bringt die Volkssolidarität einen zusätzlichen Freibetrag für Renten- beziehungsweise Alterseinkünfte in Höhe von 15 Prozent des Regelsatzes ins Gespräch. Gemessen am Regelsatz von 2014 wären das zum Beispiel rund 59 Euro gewesen.

    Verbesserung für 300.000 Mütter

    Nach dem aktuellen Regelsatz könnten damit insgesamt ca. 160 Euro aus Renten- und Alterseinkünften anrechnungsfrei gestellt werden. Durch die Form des Freibetrages wächst dieser mit dem Regelsatz mit. Wird der Regelsatz erhöht, erhöht sich auch der Freibetrag. Der Sozialverband macht zudem auf eine „Nebenwirkung“ einer solchen Freibetragsregelung aufmerksam: Die zum 1. Juli 2014 eingeführte Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder käme auch den 300.000 Frauen zugute, die bislang als Bezieherinnen von Grundsicherung wegen der bislang geltenden Einkommensanrechnung davon nicht profitieren.

    Kfz-Verbot aufheben

    Mit einem weiteren Reformvorschlag macht die Volkssolidarität auf ein ernstes Problem von Grundsicherungsempfängern im Alter aufmerksam: So ist nicht nur das sogenannte Schonvermögen gegenüber den Beziehern von Grundsicherung wegen Arbeitslosigkeit deutlich niedriger, sondern sie dürfen auch kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen beziehungsweise müssen bei Bedürftigkeit ein vorhandenes zunächst verwerten. Angesichts der immer weiter ausgedünnten Dienstleistungen im ländlichen Raum führt das zu erheblichen Benachteiligungen für die Betroffenen. Die Volkssolidarität argumentiert mit der mangelnden gesellschaftlichen Teilhabe, die daraus resultiert. Aber es geht sogar um Existenzielles: Das Verbot eines eigenen Kfz schneidet die Bezieher von Grundsicherung im Alter von elementaren Versorgungsdienstleistungen ab. Der Rückzug zum Beispiel des Einzelhandels aus kleinen Gemeinden im ländlichen Raum bei gleichzeitiger Ausdünnung des Nahverkehrsnetzes ist hinlänglich bekannt.

    Mobilität im ländlichen Raum

    Daher verlangt der Sozialverband, dass bei der Anrechnung von Vermögen künftig der Besitz eines Kraftfahrzeuges mit einem Wert von bis zu 7.500 Euro gestattet sein soll. Damit könnte insbesondere im ländlichen Raum Mobilität für Ältere auch dann gewährleistet bleiben, wenn sie auf Grundsicherung angewiesen sind. Im Übrigen entspräche diese Regelung der geltenden Rechtslage für Leistungsempfänger nach Sozialgesetzbuch II. Für sie wird Mobilität ermöglicht, damit ihre Chancen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, steigen. Für Ältere ist Mobilität auch dann ein hohes Gut, wenn sie nicht mehr auf Arbeitssuche sind.

    Forderungen von vielen Seiten

    Mit ihrem Vorschlag, die Anrechnung von Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter zu verändern, stößt die Volkssolidarität in eine laufende Diskussion. Von vielen Seiten wird derzeit vorgeschlagen, Freibeträge für die private und betriebliche Altersversorgung einzuführen. Bislang sträubt sich der Gesetzgeber noch, aber auf Dauer wird er nicht daran vorbeikommen, wenn die ergänzende Absicherung für das Alter wirklich ausgebaut werden soll.


    Mittel gegen die Verpuffung von Vorsorge

    Quelle: Volkssolidarität Bundesverband e.V., Statistisches Bundesamt

    Mit rund drei Prozent ist der Anteil der Bezieher von Grundsicherung im Alter unter den 65-Jährigen und Älteren noch vergleichsweise gering. Allerdings ist ein Anstieg der absoluten Zahlen zu beobachten. Das mag mit an der demografischen Entwicklung liegen, weil die Generation 65+ wächst. Allerdings ist auch durch die Absenkung des Rentenniveaus, gebrochene Erwerbsbiografien und mehr geringfügige Beschäftigung ein Anstieg der Grundsicherungsempfänger zu erwarten.


     

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