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Mehr Rente durch zusätzliche Beiträge

Welche SV-Beiträge fallen an, wenn trotz Rente weiter gearbeitet wird?

Das hängt davon ab, ob bereits die Regelaltersgrenze erreicht worden ist. Mit dem Flexirentengesetz wurden dazu einige veränderte Regelungen getroffen, die ab dem 1. Januar 2017 gelten: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, also mit Abschlägen vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gegangen ist, unterliegt weiterhin der Versicherungspflicht. Rentner, die dann weiterarbeiten, müssen Rentenbeiträge zahlen und erhöhen so ihren künftigen Rentenanspruch. Das gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Danach besteht Versicherungsfreiheit. Darauf kann allerdings freiwillig verzichtet werden. Der Beschäftigte sammelt dann zusätzliche Entgeltpunkte an und steigert seine Rente.

Dazu muss gegenüber dem Arbeitgeber eine bindende schriftliche Erklärung abgegeben werden. In der Folge wirken sich auch die Beiträge des Arbeitgebers, die auf jeden Fall an die Rentenversicherung abgeführt werden müssen und bislang für den Beschäftigten ohne Wirkung blieben, rentensteigernd aus. Beim Zeitpunkt der Rentenerhöhung muss allerdings wiederum unterschieden werden: Stammen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung vor Erreichen der Regelaltersgrenze, berücksichtigt die Rentenversicherung diese erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das gesetzliche Rentenalter erreicht worden ist. Während aber die Rente ohne diese Erhöhung wegen des vorzeitigen Rentenbeginns um Abschläge gemindert wird, gehen die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte ohne Abschlag in die Berechnung ein.

Erwirbt ein Rentner mit einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Rentenpunkte, so werden diese jährlich zum 1. Juli berücksichtigt. Bei diesen Entgeltpunkten wird der Zuschlag von 0,5 Prozentpunkte je Monat wirksam, die wegen des längeren Arbeitens dem Versicherten zustehen.

Die Deutsche Rentenversicherung illustriert an einem Beispiel, welche Rentensteigerung sich aus den zusätzlichen Beiträgen ergeben. So verdient der Beispiel-Rentner Clemens D. neben seiner Rente vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 monatlich 1.511 Euro. Das entspricht dem heutigen halben Durchschnittsverdienst. Dafür entrichten sowohl er als auch der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung. Ab 1. Juli 2019 erhöht sich seine monatliche Rente, berechnet nach heutigen Werten, um 15,23 Euro.