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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 16.9.2016 Drucken

    Licht auf dem Berliner Renten-Parkett

    „Es kommt nicht darauf an, wie eine Sache ist, sondern wie sie wirkt“.

    Dieser Tucholskysche Lehrsatz sollte jede vernünftige Kommunikation bestimmen, bei der das Kairos – der Zeitpunkt der Aussage – eine tragende Rolle spielt.

    Die CDU scheint sich mit ihrem neuen Rentenkonzept, das im Dezember auf dem CDU-Parteitag verabschiedet und Grundlage des Bundestagswahlkampfes werden soll, an diese intelligente Form der Krisenkommunikation zu halten. Die Partei weiß, dass bei weniger und länger lebender Arbeitnehmer die Altersgrenze 67 nach 2029 wahrscheinlich nicht zu halten ist.

    Statt nun aber über eine „Rente mit 70“ oder noch mehr zu fabulieren und die Negativ-Reflexe ihrer Koalitionspartner und des linken Flügels in der eigenen Partei zu mobilisieren, will sie statt dessen die Altersgrenze künftig automatisch an die steigende Lebenserwartung koppeln. Eine „regelhafte Anpassung des Renteneintrittsalters“ soll mit Bedacht geprüft werden. Mit solchen Automatismen geht man brisanten Debatten aus dem Weg. Wie  bei der Neuregelung der Bundestagsdiäten, die jetzt auf Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Nominallohnindizes gestaltet werden. Damit geht man dem Vorwurf der Selbstbedienung aus dem Weg

    Vor dem Hintergrund der Debatte über das künftige Rentenniveau, das von den Vorsitzenden der SPD und der CSU gemeinsam in Frage gestellt wurde, sind die Aussagen im CDU-Rentenkonzept besonders interessant. So wird für die Zeit nach 2030 ein Mindestrentenniveau zugesichert, auf eine konkrete Summe will man sich aber nicht festlegen. Wer ein Leben lang gearbeitet habe, müsse allerdings eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten. Für Selbständige soll es künftig eine „Altersvorsorgepflicht“ geben.

    Flexi-Rente kommt auf den Weg

    Lichtvolles bot das Berliner Renten-Parkett  in dieser Woche. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Fraktionen der Großen Koalition Formulierungshilfen für den Gesetzentwurf für die sogenannte „Flexi-Rente“ geliefert. Das Kabinett segnete die Vorlage ab. In der sperrigen Beamtensprache ist von der „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und der Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ die Rede. Verständlicher ausgedrückt: Das Arbeiten über die Regelarbeitszeit soll erleichtert werden und sich lohnen. Es war ein hartes Stück Arbeit für die Mittelständler in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dieses Gesetz, das im Zusammenhang mit der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren vereinbart wurde, beim sozialdemokratischen Koalitionspartner durchzusetzen. Geschafft wird es endgültig nach der zweiten und dritten Lesung im Hohen Haus sein. Eingebracht werden dürfte die Vorlage im September. Im Oktober gibt es dann die Sachverständigen-Hearings. Im November kann man mit der Verabschiedung rechnen.

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