Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 14.2.2013 Drucken

    Ideensuche für ein akutes Rentenproblem

    In der aktuellen politischen Diskussion über Altersarmut, die künftig wegen niedriger gesetzlicher Renten drohen könnte, geht eines unter: Im System der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt sich ein Trend, der bereits jetzt zu einem deutlich höheren Armutsrisiko führt: die äußerst geringe Absicherung im Fall der Erwerbsunfähigkeit.

    Die Suche nach Lösungen für das Rentenproblem hat bereits begonnen, von der Öffentlichkeit bislang wenig bemerkt.

    Während unter den Altersrentnern insgesamt rund zwei Prozent Grundsicherung beziehen, sind es bei den Empfängern von Erwerbsminderungsrente etwa neun Prozent. In den Jahren von 2003 bis 2011 hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger bei voller Erwerbsminderung mit Rentenbezug auf 120.000 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig ging der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag beim Zugang neuer Erwerbsminderungsrentner kontinuierlich zurück. Betrug die durchschnittliche Leistung für neue Renten im Jahr 2001 noch etwas weniger als 680 Euro, so sank sie bis 2011 unter 600 Euro.

    Gefährdung des Drei-Schichten-Systems

    Eine Kompensation dieser Entwicklung durch private oder betriebliche Vorsorge findet kaum statt, weil die Verbreitung in diesen beiden Vorsorgeschichten höchst unzureichend ausfällt. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, mahnte daher auf dem MCC-Zukunftsmarkt Altersvorsorge in Berlin dringenden Handlungsbedarf an. Wenn es in absehbarer Zeit nicht gelinge, in der zweiten oder dritten Vorsorgeschicht neue Lösungen für die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko zu finden, dann sei das Drei-Schichten-Modell ernsthaft gefährdet.

    „Förderrente plus“ mit zwei Modulen

    Auch Andreas Storm, Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der saarländischen Landesregierung, hat sich mit dieser problematischen Entwicklung beschäftigt. Auf dem MCC-Kongress Ende Februar präsentierte er einen Vorschlag für eine ergänzende Absicherung der Erwerbsunfähigkeit. Die von ihm konzipierte „Förderrente plus“ besteht aus zwei Modulen. Modul 1 dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ergänzend zur gesetzlichen Rente. Dabei handelt es sich um Entgeltumwandlung bis zur Höhe von vier Prozent des jährlichen Bruttolohns, die von SV-Beiträgen befreit ist und nachgelagert besteuert wird. Dieses Modul ist also für sich genommen kein neues Element, da Entgeltumwandlung in dieser Form bereits stattfindet. Neu hinzu kommt nach Storms Vorschlag eine ergänzende Erwerbsminderungsabsicherung im zweiten Modul. Sie wird vom Arbeitgeber für all jene Arbeitnehmer finanziert, die Entgeltumwandlung mittels Modul 1 betreiben. Die Finanzierung soll durch die ersparten Sozialversicherungsbeiträge aus der Entgeltumwandlung, das sind ca. 0,8 Prozent des Bruttolohns, bestritten werden.

    Verzicht auf Risikoprüfung

    Die Trägerschaft für die ergänzende Erwerbsminderungsrente soll nach Storms Planungen die gesetzliche Rentenversicherung übernehmen, zumindest schlägt er dies als Standardlösung vor. Optional kann er sich aber auch eine privatwirtschaftliche Lösung vorstellen, dann aber mit kollektiver Risikoabsicherung ohne individuelle Risikoprüfung. Da ihm ein Opting-out-Verfahren für die Förderrente plus vorschwebt, wäre der Verzicht auf eine Risikoprüfung durchaus machbar. In der betrieblichen Krankenversicherung nehmen viele Versicherer ab einer bestimmten Kollektivgröße schließlich auch keine Prüfung vor.

    Für seinen Vorschlag sprechen mehrere Gründe, meint Andreas Storm. So gebe es einen zusätzlichen Anreiz durch die kostenlose Versicherungsergänzung, der zu einer größeren Verbreitung betrieblicher oder privater Altersvorsorge führen könnte. Diesen Effekt hätte auch das vorgesehene Opting-out-Modell. Außerdem fände eine faire Lastenteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt.

    Rückkauf von Rentenabschlägen

    Über ein Modell kapitalgedeckter Vorsorge innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung denkt man dagegen in Baden-Württemberg nach. Die Rentenversicherung des Bundeslandes hat ein neuartiges „Vorsorgekonto“ konzipiert. Ende Februar wurde es auf dem DIA-Forum in Berlin einem breiteren Fachpublikum präsentiert. Das Vorsorgekonto soll in erster Linie der Kompensation von Abschlägen bei einem frühzeitigen Renteneintritt dienen. Die Statistik zeigt nämlich eine zunehmende Zahl von „neuen“ Rentnern, die mit Abschlägen in den Ruhestand gehen.

    Im Jahr 2011 waren das 48,2 Prozent, die durchschnittlich 36,3 Abschlagsmonate und damit verbunden 109 Euro weniger Monatsrente in Kauf nahmen. Zudem tritt inzwischen fast jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem Regeleintrittsalter den Ruhestand an. Diese „Frührentner“ müssen sich dann allerdings mit einer monatlichen Rente unter Grundsicherungsniveau (durchschnittlich 596 Euro im Jahr 2011) abfinden. In beiden Fällen droht daher Altersarmut. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat die Rentenversicherung Baden-Württemberg ihr Vorsorgekonto ins Gespräch gebracht, von dem bislang allerdings nur eine Modellskizze vorliegt.

    Einschränkungen bei der Kapitalanlage

    Das Hauptaugenmerk lag dabei auf dem Ziel, flexiblere und abschlagsfreie Übergänge in den Ruhestand zu ermöglichen. Sofern das aus dem Vorsorgemodell angesparte Kapital nicht dem Rückkauf von Rentenanteilen dient, sollte es monatlich ausgezahlt werden, um dauerhaft die Rentenlücke zu reduzieren oder eben „on top“ das Rentenniveau zu steigern. Außerdem soll es sich um ein steuerfreies und möglicherweise auch förderungsfähiges Vorsorgekonto handeln. Die Geldanlage unterläge allerdings den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IV, wonach das Spektrum der möglichen Anlageinstrumente deutlich eingeschränkt wäre. Die Kapitalanlage muss außerdem von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung getrennt sein und darf nur in der Europäischen Union sowie in Euro erfolgen. Dennoch sind die Initiatoren zuversichtlich, aufgrund des Volumens des disponierten Anlagevermögens attraktive Ertragsbedingungen und -möglichkeiten generieren zu können.

    Außerdem werben sie mit dem Argument, dass es sich um ein dem derzeitigen Rentensystem nahes, einfaches und transparentes Modell handle. Es entwickle seinen Charme nicht zuletzt daraus, dass es kostengünstig realisiert werden könnte, da keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter stünde. Zudem könnten vorhandene Strukturen genutzt werden.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]