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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 1.6.2015 Drucken

    Erwerbsleben – Wollen, können, dürfen

    Die öffentliche Diskussion über eine Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rentenphase erhielt im Mai ein neues Kapitel mit richterlichem Segen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main schmetterte die Klage eines 67-jährigen Lehrers ab, der gern weiter arbeiten wollte, aber nicht durfte.

    Das Gericht räumte zwar ein, dass damit ein Fall von Altersdiskriminierung vorliegt, hielt diese unter den gegebenen Umständen aber für gerechtfertigt. Die per Gesetz geregelte Zwangspensionierung diene der Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur, „bei der die Einstellung und Förderung jüngerer Berufsangehöriger begünstigt und die Personalplanung optimiert“ werde. Dazu sei es legitim, eine Altersgrenze vorzugeben. Der 1948 geborene Lehrer einer Frankfurter Gesamtschule wollte aber gern weiter arbeiten, weil er sich noch ausgesprochen fit fühlte und bei den Schülern sehr beliebt war. In einem Eilverfahren im Sommer 2013 hatte er noch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchsetzen können. Nun scheiterte er mit seinem Wunsch wohl endgültig.

    Erwerbsleben - Wollen, können, dürfenDas Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt zeigt einmal mehr: Politiker reden zwar oft und gern darüber, dass ältere Arbeitskräfte dringender denn je gebraucht werden, doch den Worten fehlen die Taten. Selbst in jenen Bereichen, in denen der Staat unmittelbar Einfluss ausübt, sprich bei den Beamten, mangelt es an Flexibilität beim Übergang in die Pension. Bei Bundesbeamten kann der Ruhestand, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, höchstens um drei Jahre nach hinten verschoben werden. Die Bundesländer haben ganz verschiedene und oftmals sogar noch restriktivere Regeln für die Pensionierung. Nicht selten ist die Tür zu einem verlängerten Arbeitsleben gänzlich verschlossen. So würde wohl mancher Wissenschaftler noch ein paar Jahre anhängen, scheitert aber an der Altersgrenze, die in seinem Bundesland für Beschäftigte an der Uni oder Hochschule gilt.

    Anreize für längeres Arbeiten gefordert

    Darauf machte vor einiger Zeit die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU aufmerksam, die gemeinsam mit der Senioren-Union und der Jungen Union Deutschlands wirksame Anreize zum längeren Arbeiten forderte. Dazu gehörte auch der Vorschlag, Bund und Länder sollten eine Weiterbeschäftigung von Beamten im Einvernehmen mit dem Dienstherren und dem Beamten ermöglichen. Das sollte im beamtenrechtlichen Teil der Flexi-Rente geregelt werden. Doch da die Flexi-Rente als Ganzes in der Sackgasse steckt – von der zuständigen Kommission mit Bundestagsabgeordneten und Fachpolitikern war schon lange nichts mehr zu hören – kommt auch die Flexibilisierung des Übergangs in die Beamtenpension nicht voran.

    Wenig Unterstützung durch die Gewerkschaften

    Es mangelt ohnehin an konsequenten Kämpfern für ein längeres Arbeitsleben. Von Seiten der Gewerkschaften zum Beispiel ist nur wenig Unterstützung zu erwarten. Sie legen Arbeitswilligen zwar keine Steine in den Weg, ihre Gesamtstrategie zielt aber in eine andere Richtung. So sind sie nach wie vor in der Logik des Industriezeitalters gefangen und vor allem darauf aus, einen möglichst frühen Ausstieg aus dem Arbeitsleben zu organisieren. Das demonstrierte zum Beispiel im Mai dieses Jahres eine Veröffentlichung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), eine Abteilung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Im Auftrag des IMK stellte Volker Meinhardt Überlegungen zur Flexibilisierung des Renteneintritts unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips der gesetzlichen Rentenversicherung an. Zwar ist anfangs die Rede davon, auch Lösungen für eine Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus zu diskutieren, doch der Schwerpunkt liegt unübersehbar bei Konzepten, mit denen ein vorzeitiger Rentenbeginn ab dem Alter von 60 Jahren ermöglicht wird, ohne dass eine Armutsgefährdung eintritt.

    Fokus auf früherem Rentenbeginn

    Während für den früheren Rentenbeginn verschiedene Szenarien und Modellrechnungen angestellt werden, ist die Verlängerung der Erwerbstätigkeit mit wenigen kurzen Abschnitten abgehandelt. Sie beschreiben vor allem den Status quo und die 2014 eingeführten neuen Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Außerdem werden einige wenige Vorschläge zur Sozialversicherungspflicht bei einer Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus gemacht, die auf dem kategorischen Imperativ fußen, dass keinerlei Entlastung des Arbeitgebers erfolgen dürfe. Ein solcher Vorschlag war zeitweise unter den Teilnehmern der Flexi-Kommission diskutiert worden. Derzeit zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, obwohl ein Beschäftigter über der Regelaltersgrenze gar keiner Absicherung mehr bedarf, da Arbeitslosigkeit nicht eintreten kann.

    Flexi-Kommission ausgebremst

    Der Umgang mit den Arbeitgeberbeiträgen bremst derzeit auch die Flexi-Kommission aus. Vor einigen Monaten hätte man sich beinahe geeinigt. Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung sollte entfallen, der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Rentner, die noch weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, sollte sich rentensteigernd auswirken. Heute entsteht daraus kein zusätzlicher Rentenanspruch, was nur schwer mit dem Äquivalenzprinzip zu vereinbaren ist. Doch dieser Kompromiss kam nicht zustande. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, die Rentenversicherung Bund sei wegen der finanziellen Belastungen dagegen und blockiere.

    Potenzial wird nur unzureichend aktiviert

    So wird weiterhin zwar viel über die demografischen Belastungen und über Fachkräftemangel geschrieben und gesprochen, doch für die Aktivierung des Potenzials Älterer geschieht nur wenig. Dabei bringen gerade Menschen jenseits der 50 auf Grund ihrer langen beruflichen und persönlichen Erfahrungen wichtige Fähigkeiten ins Arbeitsleben ein. Sie gehen aktiver mit beruflichen Belastungen um, sind weniger anfällig für Stress und können ihre Fähigkeiten besser einschätzen als Jüngere. Ihre Stärken werden häufig unterschätzt. All das ist wissenschaftlich erwiesen.

    Arbeitswillige im Exotenstatus

    In der öffentlichen Diskussion dominiert hingegen die erhebliche Zahl von Arbeitnehmern, die schnell die Chance der Rente mit 63 ergriffen haben, als die Bundesarbeitsministerin im vergangenen Jahr den Weg dafür ebnete. Menschen, die länger arbeiten wollen, aber nicht dürfen, erscheinen in der Öffentlichkeit im Gegenzug als Exoten. Wenn die Bedingungen im Arbeits- und Sozialrecht nicht endlich geändert werden, bleibt das wohl auch so.

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