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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 31.5.2021 Drucken

    BFH formuliert Regeln für die Rentenbesteuerung

    Die beiden Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Doppelbesteuerung helfen den Klägern selbst nicht, aber dem Gros der übrigen Rentner.

    So wies der BFH die Revision zurück, legte aber gleichzeitig erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten fest.

    Rechtswidriger Rechnungszins

    In den behandelten Fällen selbst sahen die Richter keine unzulässige Besteuerung, da noch ein vergleichsweise hoher Rentenfreibetrag besteht. Allerdings geht der BFH davon aus, dass spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein dürften. Dies folge daraus, dass der für jeden neuen Rentenjahrgang geltende Freibetrag mit jedem Jahr kleiner wird. Er reiche daher wahrscheinlich nicht mehr aus, um die aus versteuerten Einkommen geleisteten Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. So lautet die Klarstellung des obersten Finanzgerichts.

    Nach den neuen Regeln zur Prüfung einer Doppelbesteuerung müssen nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines etwaig länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden. Alles anderen Beträge, insbesondere der Grundfreibetrag, bleiben außen vor. Gerade um den Grundfreibetrag gab es in jüngster Zeit heftigen Streit. Die Finanzverwaltung und Teile der Finanzpolitik wollten diesen Freibetrag, den alle Steuerzahler bekommen, in die Vergleichsrechnung mit einbeziehen. Diesem „Rechentrick“ hat der Bundesfinanzhof nun eine klare Absage erteilt.

    Grundfreibetrag bleibt unberücksichtigt

    Diese Freibeträge dienen anderen, überwiegend verfassungsrechtlich gebotenen Zwecken. Sie dürfen daher nicht nochmals herangezogen werden, um eine doppelte Besteuerung von Renten zu vermeiden. Der Grundfreibetrag zum Beispiel sichert das steuerliche Existenzminimum eines jeden Steuerpflichtigen. Für die Ermittlung des aus versteuerten Einkommen aufgebrachten Teils hat der X. Senat ebenfalls Parameter für die Berechnung festgelegt.

    Alle Rentner, die noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide besitzen oder demnächst einen neuen erhalten, sollten daher unbedingt Einspruch einlegen, um diesen Bescheid offen zu halten und nach den neuen Regeln die Besteuerung überprüfen zu lassen. Einen Musterentwurf für einen solchen Einspruch finden Sie hier. Mehr Informationen gibt es auch im neuen Podcast des DIA, der in der vergangenen Woche startete und sich mit der Doppelbesteuerung der Renten beschäftigte.

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