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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 16.12.2016 Drucken

    Berliner Renten-Halali

    Mit der Rente als Schwerpunkt-Thema endet auch das politische Jahr 2017.

    Das Bundeskabinett verabschiedet noch in diesem Jahr das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es soll vor allem Beschäftigten in mittleren und kleinen Unternehmen Anreize für eine zusätzliche Altersversorgung vermitteln. Bis jetzt nehmen nur etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer die zweite Säule der Altersversorgung in Anspruch. Im europäischen Vergleich ist das ein eher niedriger Wert.

    Die Fraktionen der Großen Koalition sind sich nach zahlreichen Hearings bei diesem Gesetz einig. Sie werden es im neuen Jahr im Deutschen Bundestag endgültig verabschieden. Es ist die wichtigste Rentenreform der zu Ende gehenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, die mit der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren und der Mütterrente begonnen hatte.

    Das Berliner Renten-Halali hatte in dieser Woche noch ein parlamentarisches Begleitkonzert. So mahnte die Linksfraktion im Bundestagsausschuss für Arbeit und Sozialordnung einen Kurswechsel in der Rentenpolitik an und forderte anschließend eine deutliche Anhebung des Rentenniveaus. Ähnliche Forderungen hatte in den letzten Wochen auch schon der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seiner Rentenkampagne gestellt. Im Plenum wurde dann ein Aktionsplan der linken Opposition gegen Kinderarmut diskutiert.

     

    Mahnende Worte zur Rentenfinanzierung

    In den Ruhestand verabschiedet wurde in diesen Tagen der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann. Zuvor schrieb er den Politikern noch einige unangenehme Wahrheiten ins Stammbuch. So kritisierte er, dass die Rentenversicherung für die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von sechseinhalb Milliarden Euro für die sogenannte Mütterrente keine ausreichende Kompensation erhält. Der Bund werde sich zwar ab 2019 durch einen höheren Bundeszuschuss an den Mehrausgaben beteiligen, doch „reichten diese zusätzlichen Zahlungen bei weitem nicht aus, um die durch die Mütterrente entstehenden Kosten zu decken“. Bei der Honorierung früherer Kindererziehungsleistungen handele sich schließlich um gesamtgesellschaftliche Kosten, die auch von der Gesellschaft getragen werden sollten.

    Dies treffe – so Reimann – auch für die Finanzierung einer vorzeitigen Angleichung der Ost-Rentenwerte an die Westwerte zu, die von der Lohnangleichung abgekoppelt sei. Die Vollendung der deutschen Einheit in diesem Bereich müsse daher gesamtgesellschaftlich durch Steuern finanziert werden. Sie dürfe nicht einseitig den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der Rentenversicherung aufgebürdet werden. Ein Standpunkt, den übrigens auch Bundesarbeitsministerin Nahles im Gegensatz zu Bundesfinanzminister Schäuble vertritt.

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