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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 14.3.2015 Drucken

    Die Altersvorsorge im Politikspiegel

    Gesetze, Verordnungen, Verwaltung – Altersvorsorge wird erheblich von den politischen Entscheidungen in Berlin beeinflusst.

    Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) wirft daher regelmäßig im „Politikspiegel“ einen Blick auf die parlamentarischen und ministeriellen Entscheidungen und Projekte.

    Nach der Verabschiedung des teuren Rentenpakets will die Große Koalition nun die betriebliche Altersversorgung (bAV) in den kleinen und mittelgroßen Betrieben stärken und die seit einiger Zeit stagnierende Riester-Rente etwas verbraucherfreundlicher gestalten. Neues Geld für eine verbesserte Förderung wird sie allerdings nicht in die Hand nehmen.

    Altersvorsorge im PolitikspiegelDas haben verschiedene Regierungsvertreter schon mehrfach deutlich gesagt. Sie verweisen zur eigenen Entlastung auf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der auch den nächsten Haushalt ohne neue Schulden schaffen will. Nichtsdestotrotz verfolgen Bundesregierung und Bundestag einige Projekte, die Folgen für die Alterssicherung im Besonderen und die Finanzbranche im Allgemeinen haben werden.

    Nahles-Rente in Runde 2

    Für die größte Aufregung vor allem in der Assekuranz hat zuletzt Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) gesorgt, die für ihre Idee tarifvertraglicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in Verbindung mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung für eine flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wirbt. Inzwischen gibt es bereits den zweiten Entwurf des geplanten neuen Paragrafen 17b im Betriebsrentengesetz aus ihrem Haus, mit dem das BMAS-Konzept „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ eingeführt werden soll. Am 9. März trafen sich erneut Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, des Finanzministeriums und der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) im Arbeitsministerium zu einer Arbeitsgruppensitzung. Auf der Agenda standen zwar auch Themen wie die Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie und der Stand des BMF-Forschungsvorhabens ,,Optimierung der staatlichen Förderung der bAV“. Den größten Raum dürfte in der Diskussion aber das neue Modell eingenommen haben, für das in den Medien bereits der Begriff „Nahles-Rente“ geprägt worden ist. Staatssekretär Jörg Asmussen hatte zuvor auf dem MCC-Kongress Altersvorsorge in Berlin erklärt, man wolle diese Idee ergebnisoffen diskutieren. Mit Entscheidungen sei erst 2016 zu rechnen. Eine solche Lösung mit neuen Tariffonds als sechster Durchführungsweg könnte den gesamten Markt der bAV durcheinanderwirbeln. Überaus kritisch äußerte sich unter anderem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einer Stellungnahme zur „Nahles-Rente“.

    Flexi-Rente im Wartestand

    Bei der Verabschiedung des Rentenpakets wurde auf Druck der Union ein Zusatz vereinbart, damit die sogenannte Flexi-Rente als Alternative zur abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren auf den Weg gebracht wird. Hier hakt es allerdings zwischen den Rentenexperten der Koalition sowie in der Union selbst. (Siehe auch Rubrik „Streitpunkte“) Staatssekretär Asmussen rechnet erst im Frühjahr mit Ergebnissen, die eigentlich schon Ende vergangenen Jahres hätten vorliegen sollen. Worum geht es? Zum einen um neue finanzielle Anreize für eine Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus. Zum anderen stehen vor allem von der SPD forcierte Überlegungen zur Diskussion, wie ein (teilweiser) Ausstieg aus dem Arbeitsleben bereits ab dem 60. Lebensjahr finanziell gestaltet werden kann.

    Riester-Rente in der Flaute

    Wenig bis nichts unternimmt die Politik derzeit für die Riester-Rente, die stagniert. Von der Eigenheimrente (Wohn-Riester) abgesehen gibt es praktisch keine Zuwächse mehr. Die anhaltende Niedrigzinsphase tut ein Übriges, um die in den Medien häufig als zu kostenintensiv und damit renditearm verrissene staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge ins Abseits zu drängen. Die Anbieter von Riester-Produkten haben schon mehrfach ihre Wünsche zur Stärkung der Riester-Rente vorgetragen. Mehr (Förder-)Geld werde man wohl nicht in Hand nehmen können, erklärte Asmussen. Aber es wird ein neues standardisiertes Produktinformationsblatt geben, das für mehr Transparenz sorgen soll.

    Geringverdiener in der Klemme

    Gerade für Geringverdiener würde es sich lohnen zu riestern, aber solange eine Anrechnung auch der Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter droht, rechnet sich das Vorsorgesparen für diese Gruppe nicht. Bislang gibt es keine klaren politischen Signale, dass sich daran etwas verbessert. Um Altersarmut zu vermeiden, will die Koalition noch die solidarische Lebensleistungsrente aufsetzen, um langjährig versicherten Geringverdienern ein Auskommen oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen. Dann wäre auch das Problem der Anrechnung privater Altersversorgung erledigt. Das Projekt soll jedoch erst 2017 umgesetzt werden. Das ist das Jahr der nächsten Bundestagswahl. Das lässt zweifeln, ob die Lebensleistungsrente wirklich wie geplant ins Rentenrecht findet.

    Ostrentner im Zwiespalt

    Mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Länderfinanzausgleich, Solidaritätszuschlag) soll bis zum Jahr 2019/2020 auch eine (schrittweise) Angleichung des Ost/West-Rentenrechts vollzogen werden. Die neuen Bundesländer drängen auf einen baldigen Beginn des Angleichungsprozesses, der auch in einem oder mehreren Zwischenschritten vollzogen werden könnte. Bislang fehlt es aber an jeglicher Vorstellung, in welcher Form die Angleichung ablaufen soll. Mit einer Anhebung des Rentenwertes Ost auf das Niveau des Rentenwertes West ist es nämlich nicht getan. Zugleich muss die Frage beantwortet werden, was mit der Höherwertung der Ostverdienste geschieht. Bleibt sie weiter bestehen, würden Rentner in den neuen Bundesländern erheblich besser gestellt als die Rentner in den alten. Schon heute profitieren die Rentenbezieher im Osten von der Höherwertung mehr, als eigentlich mit der als Ausgleich gedachten Regelung vorgesehen war. Während die Differenz des Rentenwertes Ost zum Rentenwert West 7,76 Prozent beträgt, machte die Höherwertung der Löhne im vergangenen Jahr 18,7 Prozent aus. Es gibt daher einige Experten, wie zum Beispiel Bert Rürup vom Handelsblatt Research Institute, die der Politik raten, lieber die Finger von einer Angleichung zu lassen.

    Kleinanleger im Fokus

    Für Sparer und Anleger ist das Kleinanlegerschutzgesetz von Bedeutung, das bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde. Außerdem arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) aktuell an der Umsetzung der europäischen Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im Bundeskabinett beschlossen wurden Änderungen an der Anlagenverordnung für Versicherer, um in der Niedrigzinsphase als Alternative Investitionen in Infrastrukturprojekte verstärkt möglich zu machen. Auf der Agenda des zweiten Halbjahres steht nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II).


    Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es zumindest mittelfristig bei der finanziellen Mindestausstattung der Rentenversicherung und für die Regeln der Beitragsanpassung. Darauf machte unlängst noch einmal Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, aufmerksam. Derzeit ist die Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) der Rentenversicherung mit 35 Milliarden Euro mehr als gut gefüllt. Doch schon heute ist abzusehen, dass dieser finanzielle Puffer bis 2018 abschmilzt. Die Ausgabensteigerungen durch Maßnahmen des jüngsten Rentenpakets wie die Rente mit 63 und die Mütterrente führen ab diesem Jahr zu einer Unterdeckung der Rentenversicherung und damit zu einem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage. Nach der geltenden Regelung muss der Beitragssatz angehoben werden, wenn die Reserve 20 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat (Mindestrücklage) voraussichtlich unterschreitet. Diese Untergrenze ist nach Auffassung der Rentenversicherung zu niedrig, weil es dadurch unterjährig zu finanziellen Engpässen kommen kann. Daher sollte spätestens bei der Entwicklung des Zielkonzeptes für die Rentenversicherung ab dem Jahr 2030 über eine Anhebung der Untergrenze für die Schwankungsreserve nachgedacht werden.


     

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