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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 3.1.2016 Drucken

    Alternative zur Lebensleistungsrente

    Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und die Junge Union warnen vor der solidarischen Lebensleistungsrente, die als noch nicht realisiertes Projekt des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD wieder ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt ist.

    Eigentlich waren sich die Koalitionäre einig, dass dieses rentenpolitische Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr angepackt werden sollte, weil bereits mehrere sehr kostenintensive Veränderungen im Rentensystem vorgenommen worden sind. Inzwischen hat aber Arbeitsministerin Andrea Nahles angekündigt, dass sie auf jeden Fall noch einen Gesetzesvorschlag entwickelt. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits. Im Herbst dieses Jahres soll der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel hatte die Lebensleistungsrente ebenfalls im Zusammenhang mit seinem Vorschlag eines Solidarprojektes aufgeführt.

    Fragwürdige Verteilungswirkungen und schwere Systembrüche

    Dadurch sahen sich die CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann und Stefan Heck sowie der Chef der Jungen Union, Paul Ziemiak, nun veranlasst, auf „fragwürdige Verteilungswirkungen und schwere Systembrüche“ aufmerksam zu machen, die mit der Einführung der Lebensleistungsrente verbunden sind. Sie wäre nach den Berechnungen, die gemeinsam mit der Stiftung Marktwirtschaft (Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen) angestellt wurden, mit einem langfristigen Gesamtfinanzierungsvolumen von 70 Milliarden Euro verbunden. Die Aufstockung kleiner Renten sei per se keine effiziente Sozialpolitik, heißt es in einem Positionspapier, mit dem die Auswirkungen der Lebensleistungsrente beschrieben werden. Der letzte Alterssicherungsbericht habe gezeigt, dass ein geringer Rentenanspruch nicht zwangsläufig mit einem geringen Haushaltseinkommen gleichzusetzen sei. Danach machen Rentenansprüche unter 500 Euro nur zehn bis 30 Prozent des Haushaltseinkommens aus. Deshalb seien geringe Rentenansprüche kein geeignetes Kriterium für Bedürftigkeit. Eine pauschale Höherwertung würde damit auch Personen begünstigen, die über andere Finanzierungsquellen, zum Beispiel über eine gute Versorgung über den Ehepartner oder parallele Pensionsansprüche verfügen.

    Vorschlag: Kommunale Rentenstellen

    Die Gruppe der drei CDU-Politiker tritt daher mit einem eigenen Vorschlag an, der ohne Systembruch auskommt und das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung beibehält. Dazu schlagen sie eine Umbenennung der Träger der Grundsicherung im Alter vor. Diese Anlaufstellen vor Ort sollen künftig als „kommunale Rentenstellen“ bezeichnet werden und eine Bürogemeinschaft mit den Rentenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung bilden. Damit könnten die bestehenden Strukturen erhalten, zugleich aber als Teil des Rentensystems wahrgenommen werden. So werde der Grundsicherung im Alter ihr Stigmatisierungseffekt genommen. Damit habe jeder Bürger Zugang zu allen relevanten Ansprechpartnern, heißt es in dem Diskussionspapier, das dem Deutschen Institut für Altersvorsorge vorliegt. Diese Verwaltungsvereinfachung wirke direkt der Gefahr verdeckter Altersarmut entgegen. Weiter heißt es darin: „Gleichzeitig bleibt die Expertise, die sich in den Kommunen entwickelt hat, erhalten und die Infrastruktur, die nötig ist, um die komplexe Frage der Bedürftigkeit zu beantworten, ist bereist da.“ Die Grundsicherungsstellen seien heute schon verpflichtet, vorrangige Leistungen und damit auch eventuelle Rentenansprüche der Betroffenen zu prüfen und im Namen der Hilfsbedürftigen zu beantragen.

    Bedürftigkeitsprüfung bleibt erhalten

    Im Gegensatz zum Konzept einer Lebensleistungsrente bleibe somit die Bedürftigkeitsprüfung erhalten, die erforderlich für eine zielgenaue Sozialpolitik zur Bekämpfung der Altersarmut sei. Die Lebensleistungsrente, so wie sie im Koalitionsvertrag beschrieben ist, löst nach Meinung der Verfasser des Papiers das Problem der Altersarmut nicht. Der allergrößte Teil der davon Betroffenen blicke auf unstete Erwerbsbiografien zurück, habe kaum oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. „Eine Höherwertung von Ansprüchen trifft damit auch unter diesen Gesichtspunkten nicht die sozialpolitisch relevante Zielgruppe“, stellen die Autoren fest.

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