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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 19.11.2013 Drucken

    Versicherungsfremde Leistungen erhalten Absage

    Wie weiter in der Altersvorsorge? Die Politik hat im Koalitionspapier einen großen Rahmen abgesteckt – mit viel Raum für Interpretationen und Erwartungen.

    Ein Gespräch mit Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, über die Altersvorsorge von Selbstständigen, Anrechnungsfreibeträge für Riester-Renten und Opting-Out-Modelle in der betrieblichen Altersvorsorge.

    Alexander Gunkel - Absage an versicherungsfremde LeistungenWenn Sie die Chance gehabt hätten, als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung mit am Verhandlungstisch der Koalitionäre zu sitzen, welche Empfehlungen hätten Sie gegeben?

    Wir dürfen keine neuen versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung installieren, die zu Lasten der Beitragszahler gehen. Zusätzliche Leistungen, über die diskutiert wird, wie die Mütterrente oder die solidarische Lebensleistungsrente, müssen adäquat aus Steuermitteln bestritten werden, denn sonst wird die gesetzliche Rentenversicherung nicht dauerhaft finanzierbar sein.

    Außerdem sollte eine Lösung geschaffen werden, dass künftig auch Selbstständige für das Alter vorsorgen müssen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung von Altersarmut, die erfreulicherweise bislang kein besonderes Problem in Deutschland ist. Der Anteil der Älteren, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, liegt seit mehreren Jahren konstant bei nur zwei bis drei Prozent der Bevölkerung.

    Wie könnte eine solche Lösung für Selbstständige aussehen?

    Bislang sind mehrere Millionen Selbstständige nicht in Alterssicherungssysteme einbezogen. Hier besteht die Gefahr, dass keine Vorsorge erfolgt, obwohl sie den Betroffenen zumutbar und möglich wäre. Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige wäre deshalb eine richtige Maßnahme, die in dieser Legislaturperiode ergriffen werden sollte.

    Sollten Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden?

    Hier gibt es unterschiedliche Ansätze. Eine Möglichkeit, die diskutiert wird: Selbstständige sollten zwischen einer privaten Absicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung wählen können. Andere bevorzugen eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Meine persönliche Auffassung ist, dass ein Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Altersvorsorge eingeführt werden sollte.

    „Es wäre falsch, die Riester-Rente jetzt in Frage zu stellen.“

    Die Riester-Rente musste in letzter Zeit viel Kritik einstecken. Nach über zehn Jahren ist eine Bestandsaufnahme nötig, hat jüngst auch die Deutsche Rentenversicherung konstatiert. Sehen Sie Veränderungsbedarf?

    Die Riester-Rente hat in den letzten Jahren eine erfreuliche Verbreiterung erfahren, auch wenn die Zuwächse zuletzt eher gering ausgefallen sind. Vielfach gab es zu Unrecht Kritik. Jetzt hat der Gesetzgeber sinnvoll nachgebessert, zum Beispiel mit verpflichtenden Informationsblättern, der Begrenzung der Abschluss- und Vertriebskosten bei Vertragswechsel und verbesserten Möglichkeiten zur Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Damit sind nach meiner Auffassung wesentliche Kritikpunkte an der Riester-Rente ausgeräumt worden. Es wäre falsch, sie jetzt in Frage zu stellen. Sie ist eine ergänzende Altersvorsorge, die aufgrund der Zulagenförderung speziell für Familien mit Kindern und für Geringverdiener besondere soziale Elemente aufweist und deshalb erhalten werden sollte.

    Die Anrechnung der Riester-Renten auf die Grundsicherung im Alter ist jedoch geblieben – wenig motivierend für Geringverdiener als wichtige Zielgruppe der geförderten Altersvorsorge. Hieran vor allem hatte sich bekanntlich öffentliche Kritik entzündet …

    Es gibt Überlegungen, Riester-Renten teilweise von der Anrechnung auf die Grundsicherung auszunehmen. Mit einem solchen Freibetrag würden dann allerdings sowohl die Aufwendungen für die Grundsicherung als auch die Zahl der darauf angewiesenen Rentner deutlich steigen. Altersvorsorge soll aber gerade Grundsicherung im Alter vermeiden. Das ist ja der Sinn. Wird ein Anrechnungsfreibetrag eingeführt, ergibt sich genau das Gegenteil. Insofern sollte ein solches Vorhaben gut überlegt werden. Schwer vermittelbar wäre, wenn nur für private Altersvorsorge ein solcher Anrechnungsfreibetrag gewährt würde, nicht aber auch für andere Formen der Altersvorsorge, insbesondere auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.

    „Die Erfahrungen mit Opting-out-Modellen sind bisher sehr unterschiedlich. “

    Die Absicherung in der zweiten und dritten Säule sei nicht ausreichend gelungen, haben Sie kürzlich festgestellt. Warum hat es in der betrieblichen Altersvorsorge nicht richtig geklappt? Wo hakt es?

    Bei der Absicherung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind wir sehr gut vorangekommen. Mittlerweile verfügen 60 Prozent der Beschäftigten über eine Betriebsrentenanwartschaft. Teilweise – insbesondere soweit betriebliche Altersvorsorge auf Entgeltumwandlung beruht – wird allerdings auf die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos verzichtet. Hier muss deshalb zum einen im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verstärkt nach Lösungen gesucht werden, wie eine Abdeckung dieses Risikos künftig in deutlich größerer Zahl gelingen kann. Und zum anderen sollten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Maßnahmen ergriffen werden, um dort ein besseres Absicherungsniveau zu gewährleisten. Insoweit sind nun ja auch im Koalitionsvertrag grundsätzlich richtige Maßnahmen vorgesehen.

    Eine Frage an Sie als Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung. Was halten Sie vom aktuellen Vorschlag der Versicherungswirtschaft, Arbeitnehmer mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages automatisch in die betriebliche Altersvorsorge einzubeziehen – mit der Option zum Widerruf innerhalb bestimmter Fristen?

    Für ein gesetzliches Opting-out-Modell wird immer wieder vorgetragen, dass sich damit eine deutlich erhöhte Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge erreichen ließe. Die Erfahrungen sind allerdings bislang unterschiedlich. Es gibt gut funktionierende Modelle und andere, die sich weniger bewährt haben. Wir empfehlen, die in der Praxis bereits erprobten Modelle zum Opting-out und die derzeit in einigen Betrieben neu eingeführten Modelle zu prüfen und zu evaluieren, bevor über weitere Schritte – zum Beispiel auch gesetzliche Maßnahmen – nachgedacht wird. Also erst einmal ausprobieren und sehen, was funktioniert und was nicht, bevor pauschale Lösungen durch den Gesetzgeber in Erwägung gezogen werden.

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