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    Einkommen & Vermögen | 18.5.2022 Drucken

    Grundsteuer: Was ändert sich für Eigenheimbesitzer?

    Was müssen Eigenheimbesitzer und Kapitalanleger jetzt wissen, wenn in diesem Jahr eine neue Grundsteuererklärung abzugeben ist? Ralph Kinnart, Immobilienexperte bei der B&K Vermögen GmbH in Köln, gibt Auskunft im Interview.

    Was ändert sich für Eigenheimbesitzer durch die neue Grundsteuer?

    Eigentlich nicht viel. Das Ziel der alten Bundesregierung war es, dass die Berechnung gerechter wird, das Steueraufkommen jedoch ungefähr gleich bleibt. In der Praxis werden einige Eigentümer allerdings deutlich mehr zahlen, andere dafür weniger. Das war auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die Steuer sollte gerechter werden. 

    Wer muss die Grundsteuer zahlen?

    Grundsätzlich muss jeder, der Grundeigentum besitzt, eine Steuererklärung abgeben und die Grundsteuer zahlen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Ausnahmen gibt es für gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie für sogenannte gGmbH, wenn der Eigentümer selbst oder der Mieter die Immobilie für einen gemeinnützigen Zweck nutzt. Dann kann man sich von der Grundsteuer befreien lassen. Vermieter von Wohnungen können die Grundsteuer zudem über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Dann zahlt der Mieter letztlich die Steuer.

    Kann man jetzt schon sagen, wer mehr bezahlt und wer weniger?

    Das werden Eigenheimbesitzer und Mieter wohl erst ab 2024 wissen. Die Gemeinden müssen die Hebesätze beschließen, mit denen sie die endgültige Steuerlast festlegen. Dann erst werden die Steuerbescheide für 2025 erlassen. Tendenziell dürfte es für Eigentümer mit großen Häusern in guten Wohnlagen der Städte teurer werden.

    Ist die Abgabe der Steuererklärung nicht sehr aufwendig?

    Wer alle Daten zur Hand und einen Zugang zum Steuerportal Elster hat, für den ist der Aufwand tatsächlich überschaubar. Ich rate dazu, sich schon jetzt darum zu kümmern, welche Informationen benötigt werden und wo sie zu finden sind.

    Mehr Arbeit haben Eigentümer, die in unterschiedlichen Bundesländern Immobilien besitzen. Da die Länder teilweise unterschiedliche Berechnungsmethoden haben, müssen sie sich jedes Mal informieren, welche Daten sie brauchen. Wer einen Steuerberater mit Abgabe der Grundsteuererklärung beauftragen will, sollte diesen rechtzeitig informieren. Es ist davon auszugehen, dass vor allem gegen Ende der Abgabefrist viele Berater gut zu tun bekommen.

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